Dexter93 am 14.07.2009 um 18:00 Uhr
Nehmen wir mal an,ich komme vor Gericht. Was weiss ich warum, z.B wegen Hack Angriffen,Kinderpornos,Filesharing,Raubkopie und was man sonst noch alles anstellen kann.
Aber ich kann halt nicht lange innen Knast wandern da ich minderjährig bin. Könnte das gericht mir dann meinen PC wegnehmen?

Das sowieso :D, den PC bist du dann auf jeden Fall los, du kannst glaub ich nur einen Verbot bekommen, bestimmte Programme zu nutzen. Es gab einmal einen Hacker, der Windows auf eine art und weise gehackt hatte, da hatte man ihn Verboten, weiterhin das Betriebssystem zu nutzen ^^, als er dann Linux auch geknackt hatte, stellte Microsoft ihn als Mitarbeiter ein....ach ja und ITunes hatte der auch geknackt ;-)

Nein, dann kommst Du eher in einen Jugendstrafvollzug oder musst eine Geldbuße zahlen.
Volker13 am 14. Juli 2009 19:00 Geldbuße gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten. Bei den genannten Tatbeständen handelt es sich eindeutig um Straftaten.
pfefferminzwind am 14. Juli 2009 19:12 mein ich doch.. Danke :)
Jugendlichen kann nach dem JGG auch eine Geldbuße auferlegt werden, das müsste in § 15 stehen.
Bevor das alles passieren würde , würden sie schon deinen Pc mit nehmen , anders kann man dir ja auch keine illegalen Sachen vorwerfen bzw. beweisen das du was illegales angestellt hast .

Du Bengel..An sowas darf man nicht mal Denken..Ja sie nehmen ihn mit und beschlagnahmen ihn!
Kommt ganz drauf an ob du schon Vorstrafen hast, was du genau angestellt hast. Aber dein PC wird dir niemand wegnehmen, Strafen für Minderjährige sind meist Sozialstunden
Hier in Deutschland ist sowas nicht möglich, das sie dir den Internetzugang verbieten oder den umgang mit PCs verbieten! Wenn die Polizei das ding als Beweis konfisziert, ist er weg, aber du darfst weiterhin belibig andere PCs nutzen!
In Frankreich ist es z.b so, das dort eine Internetnutzung verboten werden kann!
Und das Parade Beispiel USA: Kevin Mitnick (Hacker usw.) dem wurde für 3 Jahre die Nutzung von Computern untersagt nach unzähligen Haftstrefen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kevin_Mitnick
Kannst dir ja ma die Story durchlesen!

du wirst bestraft und vll. auch deine eltern ich weiss zumindest dass du ab 5 oder 6 jahren oder so bestraft werden kannst

alter... wegen Kinderpornos kannst du auch für 15 jahre abgehen... und wenn staatsanwalt und gericht sich einig sind dann gibts noch sicherungsverwahrung... auch für minderjährige...
Volker13 am 14. Juli 2009 19:01 Das ist nicht korrekt. Das Höchstmaß im Jugenstrafrecht ist 10 Jahre.

Nein, aber vielleicht sollte man sich das mal überlegen.
Der PC kann als "Tatwerkzeug" durchaus eingezogen werden, dann bist Du ihn für immer los, kannst Dir aber jederzeit einen neuen kaufen. Ein "Computervebot" gibt es im Strafrecht nicht. Allerdings hat der Jugendrichter die Möglichkeit, einem Angeklagten eine Verwarnung mit Auflagen zu erteilen. Theoretisch könnte er Dir auferlegen, in den nächsten xy Jahren keinen Computer zu besitzen o.ä.. Das ist aber unwahrscheinlich.
wow,Respekt ;-)