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Gibt es Besonderheiten bei der Besteuerung des elektronischen Geschäftsverkehrs?

gefragt von financiero am 09.08.2008 um 15:21 Uhr
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pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. August 2008 15:27
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Nein, es gelten die allgemeinen Regeln. Aber ich werde die Fragen in Zukunft gründlicher lesen. Ich habe da nämlich zuerst ein anderes Wort als Geschäftsverkehr gelesen und war etwas irritiert, wie so etwas elektronisch möglich sein soll :-)


anonym
beantwortet von cleme am 9. August 2008 15:23
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Nein. Alles beim alten! Er muss einmal der Umsatzsteuer zum anderen den Ertragssteuern unterworfen werden.



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