
In manchen Orten gibt es Beratungsstellen, z.B. die AWO oder Caritas. In Deinem speziellen Fall kann wohl nur ein Anwalt helfen. Einen Umzug finanziert die ARGE nur in begründeten Fällen. Dazu zählen der Umzug in eine preiswertere Wohnung oder bei Familienzuwachs in eine größere Wohnung. Oder zur Arbeitsaufnahme in einen anderen Ort. Private Gründe zählen dort nicht. Da Du Deine Frage zu allgemein gestellt hast, kann ich nichts konkreteres antworten.
meiner mutter wurde die wohnung gekündigt und sie suchte eine neue wohnung. leider hat ihr keiner vom amt gesagt, daß sie drei angebote von wohnungen abgeben muß. vorher hatte das amt meiner mutter bestätigt, daß sie den umzug zahlen (da sie alleinstehend ist und auch nicht mehr die jüngste) aber jetzt wo sie die kostenvoranschläge für die umzugskosten abgeben wollte, meinte der sachbearbeiter, es werde nichts gezahlt, da sie keine drei angebote von wohnungen vorlegte und einfach einen mietvertrag (den sie dem amt vorlegte und der anerkannt wurde, allerdings alles mündlich) unterschrieb. deswegen suchen wir krampfhaft eine anlaufstelle.
Hier hilft aus meiner Sicht nur eine Klage vor dem Sozialgericht. Die ist kostenlos und man bekommt zur Klage Formulierungshilfe durch Rechtsberatungsstellen bei dem zuständigen Amtsgericht.