Im Versandhandel oder beim Haustürgeschäft hat man doch bestimmte Fristen, in denen man es sich nochmals anders überlegen kann. Gibt es sowas auch beim Autokauf von privat? Ich befürchte nein, oder? Ein Freund ist gerade sehr unglücklich mit seiner Entscheidung vom Samstag... Vielen Dank für eure schnelle Hilfe

Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. . . mehr hier: http://utorecht.de/Autokauf/Rucktritt/body_rucktritt.html
Perfekte Antwort! LG