Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe und sich herausstellt, dass der Motor einen Schaden hat, dann muss es doch eine Möglichkeit geben, diesen Kauf wieder rückgängig zu machen, oder?

nicht automatisch. Nur wenn der Schaden vorher bekannt war und dir bewußt verschwiegen wurde. Ansonsten gilt gekauft wie gesehen.

ja richtig, allerdings nur wenn der Schaden kurz nach dem Kauf aufgetreten ist und nicht Monate später, hinzu kommt noch in was für einem Allgemeinzustand das Fahrzeug beim Verkauf war.Jedenfalls stehen die Gebrauchtwagenhändler im Gegensatz zu früher mehr und länger in der Pflicht und Gewährleistung

Schwieriges Thema, erst mal ist wichtig ob Du ihn Privat gekauft hast, dann hast eher schlechte Karten, müßtest beweisen können das der schaden schon vorm Verkauf da war. Ein Freund hat da mal vor Gericht verloren, VW Lupo gekauft und auf dem Rückweg hat sich der Motor verabschiedet. Wenn Du ihn vom Händler gekauft hast hast Du ja Garantie oder Gewährleistungsanspruch

Wenn der Schaden dem Verkäufer bekannt war und er es dir nicht gesagt hat: ja

Wenn du deinen Wagen bei einem Gebrauchtwagenhändler an der Strasse gekauft hast, sieht es schlecht aus. Was war es für ein Auto??