Eine Bekannte nutzt öfter den Fernkopierdienst einer Universität. Besteht da eigentlich die gesetzliche Möglichkeit, die erhaltenen Kopien zurückzugeben? Also eine Art Rückgaberecht? Sie meint ja, aber ich bezweifle das, die Dokumnente sind doch quasi maßgefertigt. Kennt sich da jemand aus?
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Prinzipiell ja. Wenn ich im Laden was kopieren lasse kann ich auch zurück geben wenn der Ausdruck scheiße ist (von der Qualität). Fernabsatzgesetz http://www.fernabsatz-gesetz.de/fernabsatzgesetzalt/fernabsatzgesetz.htm hier kannst mal stöbern