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Gibt es bei einer Trennung ein Gesetz, das sagt, wie weit man mit den Kindern wegziehen darf?

gefragt von Mia1deMia1de am 01.05.2008 um 11:22 Uhr

Eine Freundin mit zwei Kindern möchte sich gerne von ihrem Mann trennen. Sie lebt jetzt in Bayern, kommt aber ursprünglich aus Niedersachsen. Ich hab mal gehört, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass man nicht weiter weg als 200 km wegziehen darf, damit der Vater es nicht so schwer hat die Kinder zu sehen. Stimmt das?


Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Mai 2008 11:25
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Unfug und sicherlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar


Ramona K.
beantwortet von Ramona K. am 1. Mai 2008 11:25
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ne glaub ich nicht,man kann doch hinziehen wo man will,das schreibt doch keiner vor

Kommentar von tigeroli am 1. Mai 2008 11:28

stimmt nicht ganz, die Mutter muss sehr wohl ihren Teil beitragen, damit dem Vater der uneingeschränkte Umgang mit den Kindern möglich wird.

Es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie z.B. nur in Bayern eine adäquate Arbeit fand etc.

Kommentar von 9876f15bc3eccf74ddb2588bef5501e1smallRamona K. am 1. Mai 2008 11:33

bei unserer Scheidung war das egal wo ich mit den Kindern hinziehe,da hat keiner gefragt oder bestimmt


anonym
beantwortet von tigeroli am 1. Mai 2008 11:27
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wenn es keinen zwingenden Grund für das Wegziehen nach Bayern gab, könnte der Vater eine Beteiligung seiner Mehr-Kosten einklagen, die ihm für den Umgang mit den Kindern entstehen.

Dafür gibt es kein Gesetz aber gültige und gängie Rechtsprechung, die sich meist schon die Anwälte zitieren und denen die Richter dann folgen.

Es ist in einem Streitfall immer gut, wenn man Gegenargumente parat hat, sowohl in der Begründung des Wegzuges als auch Gegenentscheidungen anderer Gerichte.


Berserker
beantwortet von Berserker am 1. Mai 2008 11:29
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Kann ich mir nicht vorstellen. Mein Cousin durfte über 400Km fahren um seinen Sohn zu sehen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. Mai 2008 11:29
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So ein gesetz, dass einem die Niederlassungsfreiheit einschränken würde, gibt es nicht. Allerdings fände ich es echt gemein nicht nur ggenüber dem Ex, sondern auch gg. den Kids, soweit wegzuziehen, nur um ihm die Besuchsregelung absänstig zu machen.





anonym
beantwortet von angora73 am 1. Mai 2008 11:30
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Bin zwar kein Rechtsanwalt aber davon hab ich noch nie was gehört. Vor allem: wer soll denn der Mutter vorschreiben wo sie lebt? Ich denke so frei sind wir in diesem Land, dass sich eine bald getrennte Frau entscheiden kann wo sie mit ihren KIndern lebt. Habe schon einige Berichte im Fernsehen gesehen, da sind Kinder zu dem anderen Elternteil geflogen (also garantiert weiter weg als 200 km) oder alleine mit der Bahn gefahren. Zugegebenermaßen: für den Vater ist diese Entfernung nicht so schön. Aber damit muss er leben


moon73
beantwortet von moon73 am 1. Mai 2008 11:32
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Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, dann entscheidest du alleine wo du leben willst. Normalerweise spricht nichts dagegen, mit seinem Kind innerhalb von Deutschland umzuziehen, denn gerade der Job ist ja auch ein wichtiger Faktor , der zu deinen Gunsten entscheidet. http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 1. Mai 2008 11:37

Das mit dem Job habe ich falsch gelesen, auf jeden Fall sollte die Freundin gleich bei Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht unabhängig von der elterlichen Sorge regeln lassen.


anonym
beantwortet von nicki18 am 7. Mai 2008 13:50
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da gibt es ein gesetz wenn ich mich nicht teusche darf die mutter mit den kindern nicht weiter als 200km vom vater weg wohnen


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