Eine Freundin mit zwei Kindern möchte sich gerne von ihrem Mann trennen. Sie lebt jetzt in Bayern, kommt aber ursprünglich aus Niedersachsen. Ich hab mal gehört, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass man nicht weiter weg als 200 km wegziehen darf, damit der Vater es nicht so schwer hat die Kinder zu sehen. Stimmt das?

Unfug und sicherlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

ne glaub ich nicht,man kann doch hinziehen wo man will,das schreibt doch keiner vor
stimmt nicht ganz, die Mutter muss sehr wohl ihren Teil beitragen, damit dem Vater der uneingeschränkte Umgang mit den Kindern möglich wird.
Es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie z.B. nur in Bayern eine adäquate Arbeit fand etc.
Ramona K. am 1. Mai 2008 11:33 bei unserer Scheidung war das egal wo ich mit den Kindern hinziehe,da hat keiner gefragt oder bestimmt
wenn es keinen zwingenden Grund für das Wegziehen nach Bayern gab, könnte der Vater eine Beteiligung seiner Mehr-Kosten einklagen, die ihm für den Umgang mit den Kindern entstehen.
Dafür gibt es kein Gesetz aber gültige und gängie Rechtsprechung, die sich meist schon die Anwälte zitieren und denen die Richter dann folgen.
Es ist in einem Streitfall immer gut, wenn man Gegenargumente parat hat, sowohl in der Begründung des Wegzuges als auch Gegenentscheidungen anderer Gerichte.

Kann ich mir nicht vorstellen. Mein Cousin durfte über 400Km fahren um seinen Sohn zu sehen.
So ein gesetz, dass einem die Niederlassungsfreiheit einschränken würde, gibt es nicht. Allerdings fände ich es echt gemein nicht nur ggenüber dem Ex, sondern auch gg. den Kids, soweit wegzuziehen, nur um ihm die Besuchsregelung absänstig zu machen.
Bin zwar kein Rechtsanwalt aber davon hab ich noch nie was gehört. Vor allem: wer soll denn der Mutter vorschreiben wo sie lebt? Ich denke so frei sind wir in diesem Land, dass sich eine bald getrennte Frau entscheiden kann wo sie mit ihren KIndern lebt. Habe schon einige Berichte im Fernsehen gesehen, da sind Kinder zu dem anderen Elternteil geflogen (also garantiert weiter weg als 200 km) oder alleine mit der Bahn gefahren. Zugegebenermaßen: für den Vater ist diese Entfernung nicht so schön. Aber damit muss er leben

Du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, dann entscheidest du alleine wo du leben willst. Normalerweise spricht nichts dagegen, mit seinem Kind innerhalb von Deutschland umzuziehen, denn gerade der Job ist ja auch ein wichtiger Faktor , der zu deinen Gunsten entscheidet. http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
moon73 am 1. Mai 2008 11:37 Das mit dem Job habe ich falsch gelesen, auf jeden Fall sollte die Freundin gleich bei Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht unabhängig von der elterlichen Sorge regeln lassen.
da gibt es ein gesetz wenn ich mich nicht teusche darf die mutter mit den kindern nicht weiter als 200km vom vater weg wohnen