Es geht um Hausfriedensbruch in ein Freibad - Tür zum Schwimmbad war offen und junge Leute waren nachts schwimmen, wurden von der Polizei überrascht. Jetzt gibt es Anklage wegen Hausfriedensbruch. Im Bogen von der Polizei, auf dem man sich schriftlich äußern kann, kann man ankreuzen, ob man damit einverstanden ist, dass das Verfahren gegen Auflagen ... nach § 153a eingestellt wird.
Nein, denn es ergeht kein Urteil. Als Auflagen kommen in Betracht 1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen, 2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen, 3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen, 4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen, 5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder 6. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.