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Gibt es bei der Zwangsversteigerung der Immobilie nen Mindestpreis, unter dem die Bank nicht verkaufen darf?

gefragt von RobertH am 09.01.2007 um 16:04 Uhr

Falls sich kein passender Käufer findet. Gibt es einen Schutz nach unten im Bezug auf den "Verkehrswert" unter dem der Verkauf sozusagen sittenwidrig wird? Sonst kann man doch als Schuldner ziemlich über den Tisch gezogen werden, oder? Danke RobertH


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Reply


anonym
beantwortet von derbaufinanztipp am 23. Februar 2007 18:43
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Bevor ein Objekt versteigert wird, holt die Bank über einen staatlich vereidigten Gutachter ein Gutachten ein um den sogenannten "Verkehrswert" zu bestimmen. Im ersten Versteigerungstermin ist die Bank verpflichtet mindestens 70% des Verkehrswertes zu erzielen. Darunter erhält also niemand den Zuschlag. Sollte im ersten Termin kein Käufer gefunden werden, so muß im zweiten Termin noch mindestens 50% des Verkehrswertes erlöst werden.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. Januar 2007 16:30
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Die Bank ist in erster Linie daran interessiert, das Objekt in Höhe der Verbindlichkeiten abzugeben. Alles was über diesen Betrag hinaus geht, gehört dem Schuldner.

Kommentar von ramir49 am 9. Januar 2007 16:48

da hast Du natürlich völlig Recht, mir ist aber noch nie ein Fall zu Ohren gekommen, wo das tatsächlich der Fall gewesen wäre. Sonst hätte ja der Schuldner schon im Vorfeld verkaufen können um seine Schuld zu tilgen.


anonym
beantwortet von ramir49 am 9. Januar 2007 16:17
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Es gibt eine sogenannte 30% Klausel als Minimum bei Versteigerungen.

Aber welches Interesse sollte die Bank an einem geringen Verkaufserlös haben?

Da das Haus ja faktisch der Bank gehört,über eingetragen Hypotheken, wird sie versuchen, möglichst viel bei der Versteigerung zu erlösen, denn vom Schuldner wird wohl kaum noch etwas zu holen sein, sonst hätte es ja die Versteigerung nicht gegeben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. Januar 2007 18:02
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Die Bank ist nur daran interessiert, ihr Geld wieder herauszubekommen.

Da die Bank üblicherweise allenfalls den halben Wert der Immobilie kreditiert, reicht es ihr vollkommen, wenn bei der Versteigerung 50% des Marktwertes erlöst werden - dann hat sie ja ihr Geld!


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