Wir leben als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen und haben auch ein gemeinsames Kind. Werden wir bei der Steuererklärung wie bei Eheleuten "zusammenveranlagt" bzw. wirken sich unsere Steuererklärungen gegenseitig aufeinander aus? Wir machen natürlich getrennte Steuererklärungen, haben aber ja die selbe Anschrift und geben an, dass wir zusammen wohnen. Welche Auswirkungen hat das?
Unverheiratete werden steuerlich wie Singles behandelt
Nein, im Steuerrecht gibt es bei der Einkommensteuer solche Möglichkeit bisher noch nicht, lediglich in der Erbschaftsteuer wird solches schon berücksichtigt!

nein, ihr bleibt beide in der beliebten Steuerklasse 1
D. h. mein im letzten Jahr bezogenes Elterngeld wirkt sich dann steuerlich auch nicht erhöhend auf das Gesamteinkommen aus? Progressionsvorbehalt?!?
Es gibt bei unverheirateten kein Gesamteinkommen! Es wirkt sich steuerlich nur auf dich selbst aus...