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gibt es bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch so etwas wie "Zusammenveranlagung"?

gefragt von naylu am 03.03.2009 um 21:42 Uhr

Wir leben als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen und haben auch ein gemeinsames Kind. Werden wir bei der Steuererklärung wie bei Eheleuten "zusammenveranlagt" bzw. wirken sich unsere Steuererklärungen gegenseitig aufeinander aus? Wir machen natürlich getrennte Steuererklärungen, haben aber ja die selbe Anschrift und geben an, dass wir zusammen wohnen. Welche Auswirkungen hat das?


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kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 3. März 2009 21:43
6x
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Unverheiratete werden steuerlich wie Singles behandelt

Kommentar von naylu am 3. März 2009 21:49

D. h. mein im letzten Jahr bezogenes Elterngeld wirkt sich dann steuerlich auch nicht erhöhend auf das Gesamteinkommen aus? Progressionsvorbehalt?!?

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 3. März 2009 22:05

Es gibt bei unverheirateten kein Gesamteinkommen! Es wirkt sich steuerlich nur auf dich selbst aus...


anonym
beantwortet von ziegenhirte am 3. März 2009 21:43
2x
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Nein, im Steuerrecht gibt es bei der Einkommensteuer solche Möglichkeit bisher noch nicht, lediglich in der Erbschaftsteuer wird solches schon berücksichtigt!


regideur
beantwortet von regideur am 3. März 2009 21:44
1x
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Diesen Bonus gibt es nur für verheiratete!


schnatterbaer
beantwortet von schnatterbaer am 3. März 2009 21:44
1x
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nur wenn die Lebensgemeinschaft gemeldet ist


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. März 2009 21:47
0x
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nein, ihr bleibt beide in der beliebten Steuerklasse 1


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