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Gibt es außerhalb geschlossener Ortschaft (4-spurige Straße) eine Geschwindigkeitsbeschränkun

gefragt von oohpssoohpss am 19.04.2007 um 14:46 Uhr

Jeder Autofahrer kennt sicherlich dies schön ausgebauten, 4-spurigen Straßen ausserhalb geschlossener Ortschaften. Dabei hat jede Richtung, wie auf der Autobahn, 2 Spuren und in der Mitte sind die auch noch durch eine Leitplanke getrennt. Aber es sind halte keine Autobahnen, sondern Kreftfahrtstraßen oder sonst was. Wie schnell darf man auf diesen Strassen eigentlich höchstens fahren?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 19. April 2007 15:07
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es gilt auf Kraftfahrstrassen wie auch auf Autobahnen keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Stunde, es sei denn vorhandene Schilder geben etwas anderes vor. Fährt man schneller, auch auf der Autobahn und es kommt zu einem Unfall ist man immer mitschuldig.


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Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 19. April 2007 14:48
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Ich habe aus der Fahrschule noch im Kopf: 100 km/h ausserhalb geschl. Ortschaften. (hoffe, mein Kopf lässt mich nicht im Stich)

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 8. August 2008 11:28

Auf 4 sputigen Straßen gibt es in Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausserhalb geschlossener Ortschaften.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 19. April 2007 14:49
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wenn eine bauliche trennung (leitplanke o.ä.) dazwischen ist und keine geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist, dann meiner meinung nach 130 (hab ich noch von der fahrschule so in erinnerung)

Kommentar von 86c905d5a46dfa6439c244e79bf55f71smallBobSacamano am 19. April 2007 14:56

stimmt. das wars. naja führerscheinprüfung ist schon bissi her. hab mich mit den 100km/h getäuscht. ist nur landstraße

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 19. April 2007 15:03

bei mir auch (1996) :-))

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. April 2007 15:10

130 km/h ist nur die Richtgeschwindigkeit(gibt es übrigens nur in Deutschland, da sich eh keiner dran hält) wie auf der Autobahn auch. Eine Beschränkung gibt es nur wenn zusätzliche Geschwindkeitsbregrenzungschilder angebracht sind

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 19. April 2007 15:23

Danke für die Info. Ich gehe davon aus, dass die stimmt, da ich auch einen fahrlehrer gefragt hatte, es aber nicht glauben wollte/konnte. Also gibt es ausserhalb geschlossener Ortschaften auf den Kraftfahrstrassen tatsächlich keine Geschindigkeitsbegrenzung. Der Rest sind Empfehlungen und versicherungstechnische Regulierungen (oder Schilder).


anonym
beantwortet von georgyellow am 19. April 2007 14:59
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die Richtgeschwindigkeits-Verordnung ist eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 1978. Durch sie wurde in Deutschland auf Autobahnen und "vergleichbaren" Straßen endgültig eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt. MfG


anonym
beantwortet von bibi110640 am 19. April 2007 15:25
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wenn die 2 x 2 Fahrspuren baulich getrennt sind, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften keine Geschwindigkeitsbegrenzung; es sei denn, daß durch Verkehrsschilder etwas anders angezeigt wird.


BobSacamano
beantwortet von BobSacamano am 19. April 2007 14:50
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also ich würd vermuten, wenn nicht anders ausgeschildert 100km/h, wie auf landstraßen. bin mir aber überhaupt nicht sicher. aber meistens stehen an solchen straßen doch temposchilder.


greimel
beantwortet von greimel am 19. April 2007 17:29
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Maximal 100 km/h. Drüber nur auf der Autobahn.

Kommentar von Simple_avatar2smallReiner am 20. April 2007 19:10

Tja Greimel, da müssen wir doch noch mal zur Führerscheinprüfung - nicht richtig aufgepasst oder vergessen???


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