oohpss am 19.04.2007 um 14:46 Uhr
Jeder Autofahrer kennt sicherlich dies schön ausgebauten, 4-spurigen Straßen ausserhalb geschlossener Ortschaften. Dabei hat jede Richtung, wie auf der Autobahn, 2 Spuren und in der Mitte sind die auch noch durch eine Leitplanke getrennt. Aber es sind halte keine Autobahnen, sondern Kreftfahrtstraßen oder sonst was. Wie schnell darf man auf diesen Strassen eigentlich höchstens fahren?
es gilt auf Kraftfahrstrassen wie auch auf Autobahnen keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Stunde, es sei denn vorhandene Schilder geben etwas anderes vor. Fährt man schneller, auch auf der Autobahn und es kommt zu einem Unfall ist man immer mitschuldig.
Ich habe aus der Fahrschule noch im Kopf: 100 km/h ausserhalb geschl. Ortschaften. (hoffe, mein Kopf lässt mich nicht im Stich)
Smash am 8. August 2008 11:28 Auf 4 sputigen Straßen gibt es in Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausserhalb geschlossener Ortschaften.

wenn eine bauliche trennung (leitplanke o.ä.) dazwischen ist und keine geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist, dann meiner meinung nach 130 (hab ich noch von der fahrschule so in erinnerung)
BobSacamano am 19. April 2007 14:56 stimmt. das wars. naja führerscheinprüfung ist schon bissi her. hab mich mit den 100km/h getäuscht. ist nur landstraße
manu1979 am 19. April 2007 15:03 bei mir auch (1996) :-))
130 km/h ist nur die Richtgeschwindigkeit(gibt es übrigens nur in Deutschland, da sich eh keiner dran hält) wie auf der Autobahn auch. Eine Beschränkung gibt es nur wenn zusätzliche Geschwindkeitsbregrenzungschilder angebracht sind
oohpss am 19. April 2007 15:23 Danke für die Info. Ich gehe davon aus, dass die stimmt, da ich auch einen fahrlehrer gefragt hatte, es aber nicht glauben wollte/konnte. Also gibt es ausserhalb geschlossener Ortschaften auf den Kraftfahrstrassen tatsächlich keine Geschindigkeitsbegrenzung. Der Rest sind Empfehlungen und versicherungstechnische Regulierungen (oder Schilder).
die Richtgeschwindigkeits-Verordnung ist eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 1978. Durch sie wurde in Deutschland auf Autobahnen und "vergleichbaren" Straßen endgültig eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt. MfG
wenn die 2 x 2 Fahrspuren baulich getrennt sind, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften keine Geschwindigkeitsbegrenzung; es sei denn, daß durch Verkehrsschilder etwas anders angezeigt wird.

also ich würd vermuten, wenn nicht anders ausgeschildert 100km/h, wie auf landstraßen. bin mir aber überhaupt nicht sicher. aber meistens stehen an solchen straßen doch temposchilder.