gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gibt es Ausnahmeregelungen bei der Reifen-/Felgengröße inpunkto Eintrag im KFZ Schein?

gefragt von mentecaptummentecaptum am 16.06.2009 um 15:07 Uhr

Mein Renault Twingo hat lt. KFZ Schein Standardbereifung 155/65 R14 75Tauf Felge 5,5OJ14 ET 36mm im KFZ Schein/Brief eingetragen.
Bereift ist er aber mit 165/60 R14 75 T Alufelge mir nicht bekannter Größe.
Als ich das vor 2 Jahren beim Kauf bemerkte, versicherte mir der Verkäufer/Händler, dass dies kein Problem sei, das Auto wäre so durch den TÜV gekommen !(?)
Nun steht demnächst die nächste HU an und ich frage mich, ob das so glatt gehen wird, oder ob ich lieber die Winterreifen in der Standardgröße aufziehe, um zum TÜV zu fahren.
Gibts da irgendwelche Ausnahmeregelungen zu diesem Problem oder ist die eingetragene Reifengröße bindend ? Eine ABE habe ich nicht bekommen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Technik (26262)
Auto (21851)
Reifen (789)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von emil564 am 17. Juni 2009 08:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Seit vor einigen Jahren die neuen Fz-Papiere eingeführt worden sind, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (kurz: ZB1, Nachfolger des Fz-Scheins) nur noch eine Reifengröße eingetragen. Nachträglich montiere Rad-/Reifenkombinationen werden von den meisten Zulassungsstellen nicht mehr eingetragen. Die mit der ABE oder EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs genehmigten Reifen-Felgen-Kombinationen dürfen weiter gefahren werden (Infos aus der Betriebsanleitung oder eventuell dem alten Brief, sollte er vorhanden sein). Hier kann auch der TÜV weiterhelfen. Sollte es aber eine Zubehörfelge sein, dann braucht man die ABE (wenn auf der Felge außen "KBA 4????" steht) oder ein Teilegutachten, dann muss die Felge aber vom TÜV abgenommen werden. Die Felgengröße und der Hersteller stehen in der Regel auf der Innenseite der Felge. Der Hinweis: Das Fahrzeug wurde so vom TÜV abgenommen, taugt leider nicht viel, vor allem ist es aber nicht nachweisbar. Der Dumme ist immer der Halter!!!!

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 17. Juni 2009 15:38

Auf der Felge steht KBA 4 :-(( !

Kommentar von emil564 am 24. Juni 2009 19:17

Dann kannst Du vielfach über den Hersteller der Felge im Internet auch die ABE runterladen und bei Deinem Twingo die Auflagen durchsehen. Bei einer ABE kann es sein, dass die Felge vom TÜV abgenommen werden muss, oder auch nicht, dies hängt von den Auflagen ab. Wenn Abnahme erforderlich, dann würde ich auf jeden Fall zu Deinem Händler gehen und wegen der rund 40€ Gebühren höflich aber bestimmt nachfragen. So hätte er Dir das Auto nicht übergeben dürfen. Er kan sich auch nicht auf den TÜV zurückziehen, denn er ist als Fachwerkstatt ebenfalls Fachmann und verantwortlich. Wenn KBA draufsteht, dann benötigst Du auf jeden Fall die ABE. Diese hätte Dir der Händler geben müssen!!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 25. Juni 2009 12:46

Ja, danke, habe mich inzwischen schlau gemacht, den Händler kontaktiert und bin beim TÜV gewesen, nur leider brauchen die die ABE um die Felgen und Reifen eintragen zu können. Beim KBA in Flensburg habe ich mich auch wg. der ABE erkundugt, die mich an den Inhaber der Rechte an der ABE verwiesen. Nur dort erreiche ich niemanden....:-((

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 4. Juli 2009 00:51

Habe die ABE erhalten und mußte die Felgen, nebst Reifen eintragen lassen!

Kommentar von emil564 am 27. August 2009 08:39

Und wer hat bezahlt?

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 19. November 2009 18:34

Na ich :-(( insgesamt ~ 90,00 €. Der Verkäufer hat auf meine Anfragen nicht reagiert.


Weitere gute Antworten


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 16. Juni 2009 15:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag bei Renault oder beim TÜV nach. Die haben Listen mit den Ausnahmen.

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 16. Juni 2009 15:10

Danke, so was habe ich gehofft....


krabbe22
beantwortet von krabbe22 am 16. Juni 2009 15:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mittlerweile stehen nicht mehr alle Reifen/Felgen die gefahren werden dürfen im Schein. Maßgebend ist die Vorgabe des Herstellers. Bei meinem Ford Mondeo ist das genauso, habe mir anfangs auch Gedanken gemacht.

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 16. Juni 2009 15:12

Das beruhigt!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.