Kann man diese Begriffe synonym verwenden, oder gibt es rechtliche Unterschiede?
Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte Gehalt oder anders gesagt, die einen werden für ihre Arbeit mit Geld belohnt, die anderen will man mit Geld halten (damit sie dableiben).
Rechtlich ist die Frage, welches Recht du meinst. Steuerrechtlich sind beides Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit.

Ich interpretiere den Unterschied so, dass sich ein Lohn aus Stundenlohn zusammen setzt und Gehalt aus einem festen Entlohnungsbetrag pro Monat.
Frl. Kunterbunt am 27. März 2008 10:36 Das hast Du schön gesagt Kaiser, DH!
america am 27. März 2008 10:39 liber kaiser von china so ist es nicht ganz auch lohnempfänger haben ihr festes monatsentgeld.
Kaiser von China am 27. März 2008 10:41 Ich weiss nicht america, deshalb ja auch 'ich interpretiere'. Die Unterscheidung zw. Arbeiter und Angestellte wurde doch vor ein paar Jahren mal abgeschafft - vielleicht gibt es ja seither einfach gar keinen mehr.
RBMannheim am 27. März 2008 10:46 Nein, das stimmt so nicht! Der Zeitraum spielt zur Unterscheidung keine Rolle. Es gibt Stundenlohn, Wochenlohn und Monatslohn. Es gibt ebenso Monatsgehalt oder Jahresgehalt! Das sind nur Gestaltungsvarianzen!

Oft ist es so, dass man sagt Arbeiter erhalten Lohn, Angestellte Gehalt.
Frl. Kunterbunt am 27. März 2008 10:35 Ja, ist bei uns auch so!

Ein Gehalt beziehen Angestellte. Er ist genau festgelegt. Lohn beziehen hingegen gewerbliche Mitarbeiter. Es ist das Entgelt, was ein Mitarbeiter pro Stunde erhält.
RBMannheim am 27. März 2008 10:49 Falsch! Unsere gewerblichen Mitarbeiter bekommen Monatslohn! Der ist jeden Monat gleich, obwohl im Schichtbetrieb die Stundenanzahl/Monat unterschiedlich ist! Sie muss nur im Jahresdurchschnitt 163,13/Monat betragen!

Wikipedia bringt zu beiden die nachfolgenden Erklärungen:
Lohn = ein vertraglich geregeltes und regelmäßig bezogenes Entgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Arbeitern, siehe Arbeitsentgelt.
Gehalt = vertraglich geregeltes und regelmäßig bezogenes Arbeitsentgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Beamten und Angestellten!
Daraus ergibt sich, dass es rechtlich keinen Unterschied gibt und nur die Bezugsgruppe unterschiedlich ist!

ein Angestellte ist im Angestelltenverhältnis und bezieht einen gehalt, vertraglich sind da die kündigungszeiten meist länger als bei arbeitern
arbeiter sind lohnempfänger und beziehen lohn
Die Antwort gefällt mir. DH
Mir auch.
Mir auch. DH
Benutzer, diese Beschreibung ist echt gut. Kannst Du dass noch für die Beamten fortsetzen?
Klar, Beamte bekommen Sold, weil sie eigentlich was tun sollt(d)en!! ;)
lol
Die Erklärung gefällt mir am besten!
Ich reib mir noch die Augen, so hab ich gelacht, genial!