Sommersonne123 am 15.10.2008 um 14:01 Uhr
Mein Mann hat(te) einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser sollte nun in einen unbefristeten umgewandelt werden. Aufgrund der Angst des Chefs vor einer noch schlimmeren Krise hat er nun allerdings erneut einen befristeten Vertrag mit einer geringeren Gehaltserhöhung als urspünglich mündlich versprochen auferlegt. Mein Mann hat leider etwas zu schnell unterschrieben, obwohl er total sauer ist. Er meinte, er hätte ja gar keine Alternative (Arbeitslosigkeit ist für ihn KEINE Alternative). Kann mein Mann theoretisch, wenn er schnell einen neuen Job findet, den Vertrag mit seinem jetzigen Arbeitgeber widerrufen? Oder gibt es solch ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei einem Arbeitsvertrag nicht? Danke für eure Hilfe!

Nein, Verträge müssen eingehalten werden und können im vereinbarten Rahmen gekündigt werden.
widerrufsrecht gilt bei fernabsatzgeschäften: internet, telefon...wohl nicht bei arbeitsverträgen.
Sommersonne123 am 15. Oktober 2008 14:05 Aha, so ist das. Habs mir fast schon gedacht. Danke.

er muss die fristen die im Vertag geregelt sind einhalten!
außer er einigt sich mit seinem chef und sie machen einen aufhebungsvertrag!!
wj2000 am 15. Oktober 2008 14:04 Es gelten nach der Unterschrift die gesetzlichen Kündigungsfristen. Jetzt für den neuen Vertrag ab Tag der Unterschriftsleistung.
Sommersonne123 am 15. Oktober 2008 14:05 Danke! Naja, Einigung ist mit diesem Chef leider so gut wie unmöglich :-(

Nein, ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht gekündigt werden. Es besteht höchstens die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags - mit Zustimmung des Chefs. Ist einem Kollegen nämlich auch gerade passiert, dass er kündigen wollte. Geht nicht bei befristeten Arbeitsverträgen "Soll der befristete Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit ordentlich gekündigt werden können, so müssen dies Arbeitsgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung ist während des Bestehens des befristeten Arbeitsvertrages zumindest eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Selbstverständlich bleibt allerdings eine außerordentliche Kündigung wegen grober Vertragsverletzung jederzeit möglich."
14 Tage Widerrufsrecht hat man nur bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften.
Sommersonne123 am 16. Oktober 2008 11:37 Ach herrje, danke für die Info!

ich kenne keinen Arbeitsvertrag, der mit einem Widerspruchsrecht ausgestattet ist..entweder man unterschreibt oder man lässt es sein
Sommersonne123 am 15. Oktober 2008 14:06 Danke. Naja, er hat zu schnell unterschrieben und dann nachgedacht. Leider.
Danke!