Gibt es arbeitsrechtlich einen Unterschied zwischen Arbeitsanweisung und Handlungsanweisung?

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Eine Handlungsanweisung zeigt üblicherweise, was der Benutzer durchführen muss, um ein Ziel zu erreichen. Zum Beisiel mehrere numerierte Abbildungen, die Schritt für Schritt zum Ziel führen. Die Handlungsanweisung wird zum Beispiel in Montageanweisungen, Gebrauchsanleitungen, Betriebsanleitungen und Schulungsunterlagen verwendet. Weist der Arbeitgeber per Handlungsanweisung an wie eine Arbeit durchzuführen ist muss die Handlungsanweisung durch die Arbeitnehmer, genauso wie eine Arbeitsanweisung, befolgt werden. Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen der Arbeits- und der Handlungsanweisung. Peter Kleinsorge

Diese Wortspielerei ist nur dann interessant, wenn es zu einem Prozess bei einem Arbeitsgericht kommt.

Bestimmt, ist aber Wortklauberei.
Arbeitsanweisung bezieht sich auf Arbeit, Handlungsanweisung kann alles betreffen