gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

10 

Gibt er Sonderregelungen , wenn jemand durch zu schnell fahren seinen Führerschein verliert?

gefragt von TonicaTonica am 11.01.2008 um 3:50 Uhr

mein Kollege ist heute geblitzt worden und war sehr viel zu schnell. Er wird seinen Schein für einen Monat abgeben müßen.Das hab ich schon rausgefunden. Er wird aber auch seinen Arbeitsplatz verlieren, wenn der Schein weg ist. Hat jemand Ahnung, ob es Sonderregelungen gibt, und was man machen muß, um diese zu zu bekommen? Mir persönlich liegt viel daran, des er seinen Schein behält denn er ist der einzige in meinem Trupp, der außer mir das Auto fahren darf. L.G.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33813)
auto (22106)
fuehrerschein (2511)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 11. Januar 2008 08:29
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch wenn du in gewissem Maße darunter leiden musst, ist meine Meinung, wenn jemand beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und die Verkehrsregeln so extrem missachtet, hat einfach einen Denkzettel verdient.


strick4a
beantwortet von strick4a am 11. Januar 2008 04:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gab mal eine Regelung diesbezüglich.Da war es möglich, den 4-Wochenentzug z.B. in den Urlaub zu verlegen.Ob das heute noch möglich ist, weiß ich nicht genau. (Handy ist da, claus.ruehl@arcor.de) Guten Morgen und LG strick

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 11. Januar 2008 04:28

4 Wochen Urlaub, was für ein netter Gedanke, aber nicht bei einer Zeitarbeitsfa. Zumindest nicht in 2 Jahren. L.G

Kommentar von Simple_avatar6smallDonRolfo am 11. Januar 2008 07:06

Bein ersten Fahrverbot "darf" man sich den Zeitpunkt binnen einer Frist aussuchen....

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 11. Januar 2008 07:15

das ist also geblieben....LG


DonRolfo
beantwortet von DonRolfo am 11. Januar 2008 07:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er braucht eine Bescheinigung des Arbeitgebers das er beruflich auf den Führerschein angwiesen ist, dann kann er das Fahrverbot mit einer heftigen Geldbuße abgelten. Ich hatte mich diesbezüglich mal erkundigt, bei mir wären das 600€ gewesen glaube ich (variert aber wohl von Behörde zu Behörde) habe ihn dann doch im Urlaub angegeben und bin Ski gefahren :-)


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Januar 2008 07:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Urteile, die eine solche Situation berücksichtigt und kein Fahrverbot verhängt haben.

Ich kann nur raten, einen Anwalt aufzusuchen.


EWorld
beantwortet von EWorld am 11. Januar 2008 04:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man kann es noch in den Urlaub legen. Wenn er tatsächlich mehr als 26kmh zu schnell war. Wenn es das erste mal war, kann er sich vielleicht auch noch beim Reue zeigen vor dem Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt aus der Affaire ziehen.


Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 11. Januar 2008 04:23

Keine Ahnung ob es das erste mal war, aber es wahren auch 60kmh zuviel. Eine Change?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 11. Januar 2008 07:08

60km/h!!!???

Das ist ganz schön üppig.

War das die Geschwindigkeit die vom Tacho abgelesen wurde? Wenn ja dann kann man davon ausgehen dass solche Tachos meist bis etwa 10% zu viel anzeigen. Dann noch die Messtoleranz der Polizei abgezogen (aktuell glaub ich 3km/h) und es kann glimpflicher ablaufen.

Wobei 60km/h Überschreitung doch schon sehr viel sind. :-P

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 11. Januar 2008 07:11

Hier noch ein Link für alle die es mal trifft:

http://www.bussgeldkataloge.de/

Da kann man dann nachschauen wieviel man sparen muss. ;-)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 11. Januar 2008 07:15

Oder sparen kann, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält :-P

Kommentar von Simple_avatar6smallDonRolfo am 11. Januar 2008 07:05

Quatsch... da kannst du bereuen wie du willst... der Sachbearbeuter hat eh nix zumelden... du kannst max. eine Ersatzgeldbuße "rausholen"


anonym
beantwortet von urian am 11. Januar 2008 04:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Lappen iss wech und damit musst du leben .. Bei mir Jahre her und und auch ick war Selbständig und das war denen egal .. da half nix ... Tja jeder hätte er sich mal an die Regeln gehalten ..

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 11. Januar 2008 04:32

Muß ich jetzt wirklich auch noch alles alleine fahren? 300Km hin, 8 Std arbeiten und das selbe zurück? Ich geh bald nur noch auf Krücken. L.G.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 11. Januar 2008 04:56

Ist auch ein bischen meine Schuld, ich lass mich nicht unter Zeitdruck setzen, wenn ich pünktlich da bin, und mein Chef muß mir noch 3 Einläufe geben, kann ich nichts dafür, wenn ich zu spät komme. Ich war pünktlich bei der Arbeit. Ich habe meinen Kollegen fahren lassen und weiß genau, das er Einläufe hasst. Hab ein echt schlechtes Gewissen. L.G.


anonym
beantwortet von Szintilator am 11. Januar 2008 14:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer beruflich auch auf die FE angewiesen ist, der weiß das ja, und dann soll er sich besonders genau an die Verkehrsvorschriften halten. Da kann dann doch keiner mit rechnen, daß er besonders berücksichtigt wird. Es kommt aber immer letztlich auf den/die Richter/in an, wie die das beurteilen. Der Chef sagt sich aber, einen Fahrer ohne FE kann ich nicht gebrauchen, wenn er ein Egoist ist!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.