hallo! erst einmal bin ich nicht sicher welcher Lohnsteuerklasse ich angehöre. ich arbeite für bis zu 300 euro monatlich als freie mitarbeiterin (man hat mir gesagt das sei bis etwa 7000 im jahr steuerfrei) und dann bin ich über 2-3 monate angestellt wo ich etwa brutto 900 euro verdienen werde. wie ist das wenn ich nach den 3 monaten studiere und im jahr deshalb nicht über 5000 euro verdienst habe, bekomme ich dann steuern zurück? muss ich mich schon jetzt darum kümmern und irgendetwas beantragen? und wo muss ich mich wegen dem 300 euro job melden? (ich habe keine lohnsteuerkarte benötigt) vielen dank für den guten rat
Bespreche dein Problem mal mit einem Steuerberater. Dort bekommst du eine fundierte Aussage. Wenn du nicht verheiratet bist, und keine Kinder hast, bist du normalerweise in Steuerklasse 1. Die Steuerklasse hat nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun.
Für den 300 € Job wird vom Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung vorgenommen. Da gibt es keine Rückerstattung. Wenn Du dann ca. 3 Monate lang jeweils rund 900 € mtl. verdienst, wird der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte fordern. Diese bekommst Du bei der Gemeinde/Stadtverwaltung meist im Bürgerbüro. Hier brauchst Du als Lediger eine Steuerkarte Klasse I. Sollte dein Arbeitgeber dann Lohnsteuer einbehalten, steht das dann auf der Lohnsteuerkarte, wenn Du diese vom Betrieb zurück bekommst. Weil Du dann als Lediger weniger als ca. 7000 € im Jahr verdient hast, musst Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und Du bekommst die gezahlte Steuer wieder zurück.
antola61 am 10. Mai 2008 10:50 ...ich denke, als "Freier Mitarbeiter" wird nix pauschal versteuert, sondern das sind Einkünfte als Selbstständige! Da mußt du eh eine Steuererklärung machen mit einer Einnahmen-Überschußrechnung (also Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn)Der Gewinn gehört in die Anlage GSE. Da wird bei 300€/Monat minus Ausgaben (Fahrtkosten, Material, Arbeitsmöbel etc..) keine Steuer anfallen...

Die normale Steuerklasse ist die 1, aber das wird dir in der Gemeinde auch gesagt werden, wo du die Lohnsteuerkarte bekommst... Dann mußt du eine Steuererklärung machen: du hast Einnahmen aus nichtselbständiger (Anlage N) und aus selbständiger Arbeit (Anlage GSE). Bei deinem geringen Verdienst mußt du wohl keine Steuer zahlen und bekommst die zuviel gezahlte LSt aus dem 900€-Job zurück!
Bei Deinem 300 Euro Job musst Du auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde machen. Aber Vorsicht das hört sich sehr nach Scheinselbständigkeit an, welche dann Sozialversicherungspflichtig wäre.