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GEZahlt? muss ich wirklich

gefragt von dreadkopp am 09.06.2009 um 15:25 Uhr

habe heutepost von der gez bekommen.... bin jedoch z.z noch schüler und habe mal gehört, dass schüler sowie personen in ausbildung von der gez befreit sind.... im schreiben fand ich jedoch keinen punkt, womit ich dies bestätigen könnte..... hab ich da nur falsche infos, oder wie mache ich es der gez klar?!?

PS: habe ein radio und ein autoradio.... auf wieviel euro/monat belaufen sich die kosten.... denn davon stand auch nichts im brief

mfg

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geld x 22.806 gez x 757

GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 9. Juni 2009 15:28
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Eine Kontrollmöglichkeit haben die nicht.

Kreuze beim obligatorische Auskunftsbrief (einmal im Jahr) einfach an, dass du kein anmeldeplichtiges Gerät besitzt.

Damit bist du deiner gesetzlichen Auskunftspflicht nachgekommen.

Steht einer von den Schergen vor der Tür, lass die Tür einfach zu.

Die haben keinerlei Handhabe. Geld gespart, feddich ;)

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 9. Juni 2009 15:30

So isses, liebe Fee ;-)


Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 9. Juni 2009 15:30
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  1. Das steht bewusst nicht auf den Formularen. Schließlich will man sich kein Geld entgehen lassen.

  2. Grundsätzlich bist du gesetzlich zur Auskunft und letztlich auch zum Zahlen verpflichtet.

  3. Aber...und nun kommt der springende Punkt: Die GEZ hat keinerlei Handhabe das zu überprüfen. Hinsichtlich der Methoden mit denen die GEZ arbeitet und angesichts der Gebührenverteilung, rate ich zu folgendem Vorgehen: Schreib denen, dass du kein anmeldepflichtiges Gerät besitzt und fertig. Falls mal jemand vor der Tür steht, musst du ihn nciht hereinlassen. Du musst ihm nicht einmal Auskunft über irgendetwas geben. Oft versuchen die Schergen der GEZtapo es mit Tricks. Sie Geben sich als Umfragebeauftrage zum Fernsehverhalten aus, oder drohen mit sogenannten Peilwagen, die orten könnten, ob du nciht doch Geräte hast, oder dergleichen. Ist aber alles Schwachsinn.

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 9. Juni 2009 15:33

Gibt es eigentlich so etwas wie "Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit"? Wäre interessant zu wissen, was Dir nach so einem Posting passieren könnte ... ich hoffe aber, wir finden es nicht heraus.

;-)

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 9. Juni 2009 15:39

Das ist im weitesten Sinne eine Aufforderung zum "zivilen Ungehorsam", also eine bewusst Durchgeführter Widerstand gegen eine rechtliche Norm, die mit den Gewissensgrundsätzen eines freiheitlich, rechtlichen denkenden Bürgers eines souveränen Stattes nicht zu vereinbaren ist. Begündet durch die Handlungen der überwiegend freiberuflich Angestellten der GEZ, die mehr als moralisch und rechtlich grenzwertig sind.


kariyes
beantwortet von kariyes am 9. Juni 2009 15:29
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Schreib zurück das du Schüler bist, Schüler brauchen nix bezahlen! Gib am besten auch noch an, dass Du kein eigenes Einkommen hast!


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 9. Juni 2009 15:27
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Mein 8jähr. Neffe wurde auch angeschrieben...

Kommentar von dreadkopp am 9. Juni 2009 15:32

sehr lustig


Sascher
beantwortet von Sascher am 9. Juni 2009 15:27
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Du bist nicht automatisch befreit, kannst Dich aber unter Umständen befreien lassen.


anonym
beantwortet von newcomer am 9. Juni 2009 15:26
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wenn du kein eigenes Einkommen hast brauchst du nichts zu bezahlen


anonym
beantwortet von user137 am 9. Juni 2009 15:26
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Füll den Brief aus sag du hast nix.Dann hast du Ruhe.


cheezy
beantwortet von cheezy am 9. Juni 2009 15:26
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wohnst du noch bei deinen Eltern?

Kommentar von dreadkopp am 9. Juni 2009 15:30

nein


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