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GEZ zahlen, nur weil ich ein TV-Gerät besitze?

gefragt von ChaplinChaplin am 23.06.2009 um 16:21 Uhr

Die GEZ verlangt von uns allen, dass für alle "bereitgestellten" Geräte gezahlt werden muss, die ohne größeren technischen Aufwand in Betrieb genommen werden können. Wie ist das nun in diesem Fall?:

Bis vor kurzem habe ich ganz normal über einen Kabelanbieter fern gesehen. Doch nun ist das Vertragsverhältnis beendet, sprich: Ich kann keine Sender mehr empfangen (auch keine öffentlich-rechtlichen), sehe beim Einschlaten nur graues Rauschen. Es besteht definitiv keine Möglichkeit fern zu sehen.

Allerdings halte ich das Gerät per Definition ja weiterhin "bereit". Muss ich meinen Fernseher also verschenken oder wegschmeißen, um mich bei der GEZ abmelden zu können?


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anonym
beantwortet von Miskenosse am 23. Juni 2009 16:23
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Ja, das ist wohl so, solange Du einen Fernseher in der Wohnung hast, musst Du zahlen. Du musst der GEZ schreiben, dass Du das Gerät entfernt hast, um Dich dort abzumelden.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 23. Juni 2009 16:36
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Allein das Bereithalten von Fernsehgeräten im Hause rechtfertigt die GEZ die Gebühren zu verlangen. Verschenke es, Hammer drauf schlagen. Nein, Spaß beiseite. Lies mal das Musterschreiben >weiter unten.

http://www.gez.de/online_service/abmelden/

Bitte beachten Sie:

Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.

(Anmerkung: echt originell dieser Hinweis von der GEZ!)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 23. Juni 2009 16:37

Ständiger Anlass zum Dauerärger entsteht vielfach bei der Angabe "Grund der Abmeldung". Die Pflicht zur Angabe eines Grundes für die Abmeldung ist durch die § 3, Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.

http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=96905

Hier gibt es ein Musterschreiben:

Textauszug >>den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben...

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.<<

...Schicken Sie dieses Anschreiben zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmelde-Formular per Brief als Einschreiben/Rückschein an die GEZ...


anonym
beantwortet von Dudelot am 23. Juni 2009 16:23
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ein gez-mann würde sagen, ja. ich sage, lass ihn nicht rein.


merci27
beantwortet von merci27 am 23. Juni 2009 16:24
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Ja, so ungefähr meistens gibt es noch die möglichkeit über eine Hausantenne Fern zu sehen und sobald ein Betriebsbereites Geräte vorhanden ist musst du auch Gebühren dafür zahlen.


anonym
beantwortet von sleepa am 23. Juni 2009 16:25
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meld dich ab. die A***** von der GEZ musst du nicht rein lassen. und wenn er den Fuss in die Tür stellt, darfst du zuschlagen...

leider hat er dass nicht bei mir gemacht :-)

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 25. Juni 2009 17:57

zuschlagen nicht ! - das ist Körperverletzung - aber ihn auffordern, den Fuß zu entfernen und die wohnung zu verlassen. Daran muss er sich halten. Sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch.


anonym
beantwortet von AliceDreamworld am 23. Juni 2009 16:22
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Solange der Fernseher bei dir in deiner Wohnung ist musst du zahlen.

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 23. Juni 2009 16:25

nee - der ist doch kaputt. die GEZ wollte, dass ich nach Prüfung Ihrer Unterlagen mein KFZ Radio anmelde - ich habe gar kein Auto.... noch nie gehabt... also sag, dass du keinen TV hast, wenn es der Wahrheit entspricht.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 23. Juni 2009 16:23
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Nein, du kannst ja auch DVD´s schauen. Nur weil du ein Gerät besitzt, musst du nix zahlen. Allerdings darfst auch keine Antenne angeschlossen sein.

Kommentar von justiziasgolem am 23. Juni 2009 17:03

Diese Antwort ist grob falsch!

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 25. Juni 2009 18:00

ja genau - völlig falsch. Dafür müsste man Dauemn nach unten vergeben können. Ganz ans Ende setzen und still halten.


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 23. Juni 2009 16:23
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dein laptop zählt auch


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 23. Juni 2009 16:24
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Um auf der sicheren Seite zu sein: JA!

Kommentar von sleepa am 23. Juni 2009 16:26

abmelden -> Biefe von denen ignorieren -> zutritt verweigern -> fertig

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 23. Juni 2009 17:59

Anzeige riskieren - Durchsuchungsbefehl - Festellung, dass Fernseh vorhanden - für geschätzten Zeitraum nachzahlen - evtl. noch Strafbefehl und Gerichtskosten - ganz fertig!


soust
beantwortet von soust am 23. Juni 2009 16:36
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Das steht auf der GEZ-Seite dazu:

Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?

Das würde bedeuten, wenn Du tatsächlich keine Sendungen ohne erheblichen technischen Aufwand sehen kannst, wärst Du aus dem Schneider. Es sei denn, die GEZ meint, ein weiterer Kabelvertrag würde keinen technischen Aufwand darstellen....

Ich habe keine guten Erfahrungen mit der Komprissbereitschaft dieser diktatorischen, monopolistischen Institution gemacht.

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 23. Juni 2009 16:38

Der Text wird merkwürdigerweise hier nicht reinkopiert...

Also hier der Link zur Seite:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 23. Juni 2009 16:22
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Am einfachsten ist es, Du stellst es in den Keller

Kommentar von justiziasgolem am 23. Juni 2009 17:06

Das nützt solange nicht wie das Gerät nicht auch abgemeldet wurde.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 23. Juni 2009 17:09

Also gut, in den Keller stellen und abmelden

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 25. Juni 2009 18:03

in den Keller stellen heißt genau genommen, es ist noch da und kann jederzeit in Betrieb genommen werden. Daher Gebührenpflicht! Also außer Haus geben!


erdbeerblau
beantwortet von erdbeerblau am 23. Juni 2009 16:22
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Ich fürchte, genau so ist es...... :(


anonym
beantwortet von Comstock am 23. Juni 2009 16:22
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Die verlangen sogar noch, dass du den Verbleib nachweist.

Kommentar von justiziasgolem am 23. Juni 2009 17:05

Tatsächlich ist es gut möglich, dass die GEZ sich danach erkundigt. Zu einer Auskunft hierzu ist man jedoch keinesfalls verpflichtet. In solch einem Fall sollte man mitteilen, dass man keine Auskunft dazu gibt.

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 25. Juni 2009 18:05

justuziasgolem ist offensichtlich hier der Profi


anonym
beantwortet von pase00 am 23. Juni 2009 16:23
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sag doch einfach, dass dein tv kaputt ist. wenn sie ins haus wollen zum kontrollieren, musst du sie ja nicht reinlassen. das mit dem gekündigten kabelanschluss heißt ja nicht, dass du kein tv mehr schauen kannst. es würde ja die möglichkeit bestehen, dass du dir ne sat-anlage anbaust

Kommentar von Cf42ab0a23035ec1f631abe8c9643390smalllenno am 23. Juni 2009 17:01

du musst auch für kaputte Fernseher bezahlen. logische Konsequenz: Lügen und nicht mehr zahlen. Du musst niemanden bei dir rein lassen, es sei den er hat die Polizei und einen Durchsuchungsbefehl dabei.


anonym
beantwortet von Bastrecht am 23. Juni 2009 16:24
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kannst ja auch verkaufen denk ma schon das du noch zahlen musst


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. Juni 2009 17:58
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Du könntest beim Mediamarkt eine Billigantenne für 10 Euro kaufen und damit jederzeit problemlos gerade die Öffentlichen empfangen! Also zahlen! Und wenn Du doch gar kein Fernsehen sehen willst, was spricht gegen einen Verkauf?


albatros
beantwortet von albatros am 24. Juni 2009 00:08
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mach einfach ein formloses schreiben, in welchem du mitteilst, dass du dich abmeldest. niemand zwingt dich, das amtliche formular zu verwenden. nachfolgende anfragen nicht beantworten. irgendwann ist ruhe. du solltest keine tv-zeitung haben und keine antenne auf dem balkon und ansonsten niemand in die wohnung lassen, weder zur kontrolle noch sonstwen, den du nicht kennst oder dem du nicht vertrauen kannst.


anonym
beantwortet von koreo am 24. Juni 2009 07:48
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So alls erstes solltest du dir Überlegen ob du überhaupt GEZ bezahlen must das heist wenn du (z.b. HArtz 4 bekommst oder sdudent, Behindert bist mus du das schon mal icht zahlen) wenn du normal arbeitest dann ja.

Zahlt jemand bei dir in der Wohnung oder im Haus schon GEZ dann mus du nicht zahlen (z.b Eltern oder Freund/in)

Wenn du aber noch nicht zahlst bleibt dir nicht viel übrieg alls die GEZ zu zahlen.

ICh kann dir eine Tipp geben ich zahle auch keine GEZ aber das liegt daran das ich unter dem Ezestenzminnimum leben das heist wenn du eine Wohung hast, Rechnungen, Kinder,LEbensmittel und dir bleibt dann nichts merh übrig dann kannst du auch befreit werden das ganse geht aber auch nur wenn du bis zu 800€ verdinst nur drüberhinaus machen sie sowas eigendlich nicht.

Schreibe einen Brief und lieste auf was du ausgiebt und lege so viel wie möglich bei an beweisen dan kannst du klög haben und du wierst befreit.


Siraaa
beantwortet von Siraaa am 26. September 2009 14:14
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Ich erriner mich an den Fernseher bei uns in der Fahrschule^^...GEZ wurde und musste nicht bezahlt werden, aus dem Grund das kein Empfang vorhanden war (wurde nur zum Abspielen von DVDs benutzt). Nur weil ein Fernseher da steht, hei0t es nicht, dass man zahlen muss


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