Chaplin am 23.06.2009 um 16:21 Uhr
Die GEZ verlangt von uns allen, dass für alle "bereitgestellten" Geräte gezahlt werden muss, die ohne größeren technischen Aufwand in Betrieb genommen werden können. Wie ist das nun in diesem Fall?:
Bis vor kurzem habe ich ganz normal über einen Kabelanbieter fern gesehen. Doch nun ist das Vertragsverhältnis beendet, sprich: Ich kann keine Sender mehr empfangen (auch keine öffentlich-rechtlichen), sehe beim Einschlaten nur graues Rauschen. Es besteht definitiv keine Möglichkeit fern zu sehen.
Allerdings halte ich das Gerät per Definition ja weiterhin "bereit". Muss ich meinen Fernseher also verschenken oder wegschmeißen, um mich bei der GEZ abmelden zu können?
Ja, das ist wohl so, solange Du einen Fernseher in der Wohnung hast, musst Du zahlen. Du musst der GEZ schreiben, dass Du das Gerät entfernt hast, um Dich dort abzumelden.

Allein das Bereithalten von Fernsehgeräten im Hause rechtfertigt die GEZ die Gebühren zu verlangen. Verschenke es, Hammer drauf schlagen. Nein, Spaß beiseite. Lies mal das Musterschreiben >weiter unten.
http://www.gez.de/online_service/abmelden/
Bitte beachten Sie:
Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.
(Anmerkung: echt originell dieser Hinweis von der GEZ!)
Siam1 am 23. Juni 2009 16:37 Ständiger Anlass zum Dauerärger entsteht vielfach bei der Angabe "Grund der Abmeldung". Die Pflicht zur Angabe eines Grundes für die Abmeldung ist durch die § 3, Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.
http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=96905
Hier gibt es ein Musterschreiben:
Textauszug >>den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben...
Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.<<
...Schicken Sie dieses Anschreiben zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmelde-Formular per Brief als Einschreiben/Rückschein an die GEZ...
ein gez-mann würde sagen, ja. ich sage, lass ihn nicht rein.

Ja, so ungefähr meistens gibt es noch die möglichkeit über eine Hausantenne Fern zu sehen und sobald ein Betriebsbereites Geräte vorhanden ist musst du auch Gebühren dafür zahlen.
meld dich ab. die A***** von der GEZ musst du nicht rein lassen. und wenn er den Fuss in die Tür stellt, darfst du zuschlagen...
leider hat er dass nicht bei mir gemacht :-)
raGGman am 25. Juni 2009 17:57 zuschlagen nicht ! - das ist Körperverletzung - aber ihn auffordern, den Fuß zu entfernen und die wohnung zu verlassen. Daran muss er sich halten. Sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Solange der Fernseher bei dir in deiner Wohnung ist musst du zahlen.
mops09 am 23. Juni 2009 16:25 nee - der ist doch kaputt. die GEZ wollte, dass ich nach Prüfung Ihrer Unterlagen mein KFZ Radio anmelde - ich habe gar kein Auto.... noch nie gehabt... also sag, dass du keinen TV hast, wenn es der Wahrheit entspricht.

Nein, du kannst ja auch DVD´s schauen. Nur weil du ein Gerät besitzt, musst du nix zahlen. Allerdings darfst auch keine Antenne angeschlossen sein.
Diese Antwort ist grob falsch!
raGGman am 25. Juni 2009 18:00 ja genau - völlig falsch. Dafür müsste man Dauemn nach unten vergeben können. Ganz ans Ende setzen und still halten.

Um auf der sicheren Seite zu sein: JA!
abmelden -> Biefe von denen ignorieren -> zutritt verweigern -> fertig
RBMannheim am 23. Juni 2009 17:59 Anzeige riskieren - Durchsuchungsbefehl - Festellung, dass Fernseh vorhanden - für geschätzten Zeitraum nachzahlen - evtl. noch Strafbefehl und Gerichtskosten - ganz fertig!

Das steht auf der GEZ-Seite dazu:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Das würde bedeuten, wenn Du tatsächlich keine Sendungen ohne erheblichen technischen Aufwand sehen kannst, wärst Du aus dem Schneider. Es sei denn, die GEZ meint, ein weiterer Kabelvertrag würde keinen technischen Aufwand darstellen....
Ich habe keine guten Erfahrungen mit der Komprissbereitschaft dieser diktatorischen, monopolistischen Institution gemacht.
soust am 23. Juni 2009 16:38 Der Text wird merkwürdigerweise hier nicht reinkopiert...
Also hier der Link zur Seite:
Am einfachsten ist es, Du stellst es in den Keller
Das nützt solange nicht wie das Gerät nicht auch abgemeldet wurde.
Also gut, in den Keller stellen und abmelden
raGGman am 25. Juni 2009 18:03 in den Keller stellen heißt genau genommen, es ist noch da und kann jederzeit in Betrieb genommen werden. Daher Gebührenpflicht! Also außer Haus geben!
Die verlangen sogar noch, dass du den Verbleib nachweist.
Tatsächlich ist es gut möglich, dass die GEZ sich danach erkundigt. Zu einer Auskunft hierzu ist man jedoch keinesfalls verpflichtet. In solch einem Fall sollte man mitteilen, dass man keine Auskunft dazu gibt.
raGGman am 25. Juni 2009 18:05 justuziasgolem ist offensichtlich hier der Profi
sag doch einfach, dass dein tv kaputt ist. wenn sie ins haus wollen zum kontrollieren, musst du sie ja nicht reinlassen. das mit dem gekündigten kabelanschluss heißt ja nicht, dass du kein tv mehr schauen kannst. es würde ja die möglichkeit bestehen, dass du dir ne sat-anlage anbaust
lenno am 23. Juni 2009 17:01 du musst auch für kaputte Fernseher bezahlen. logische Konsequenz: Lügen und nicht mehr zahlen. Du musst niemanden bei dir rein lassen, es sei den er hat die Polizei und einen Durchsuchungsbefehl dabei.
kannst ja auch verkaufen denk ma schon das du noch zahlen musst

Du könntest beim Mediamarkt eine Billigantenne für 10 Euro kaufen und damit jederzeit problemlos gerade die Öffentlichen empfangen! Also zahlen! Und wenn Du doch gar kein Fernsehen sehen willst, was spricht gegen einen Verkauf?

mach einfach ein formloses schreiben, in welchem du mitteilst, dass du dich abmeldest. niemand zwingt dich, das amtliche formular zu verwenden. nachfolgende anfragen nicht beantworten. irgendwann ist ruhe. du solltest keine tv-zeitung haben und keine antenne auf dem balkon und ansonsten niemand in die wohnung lassen, weder zur kontrolle noch sonstwen, den du nicht kennst oder dem du nicht vertrauen kannst.
So alls erstes solltest du dir Überlegen ob du überhaupt GEZ bezahlen must das heist wenn du (z.b. HArtz 4 bekommst oder sdudent, Behindert bist mus du das schon mal icht zahlen) wenn du normal arbeitest dann ja.
Zahlt jemand bei dir in der Wohnung oder im Haus schon GEZ dann mus du nicht zahlen (z.b Eltern oder Freund/in)
Wenn du aber noch nicht zahlst bleibt dir nicht viel übrieg alls die GEZ zu zahlen.
ICh kann dir eine Tipp geben ich zahle auch keine GEZ aber das liegt daran das ich unter dem Ezestenzminnimum leben das heist wenn du eine Wohung hast, Rechnungen, Kinder,LEbensmittel und dir bleibt dann nichts merh übrig dann kannst du auch befreit werden das ganse geht aber auch nur wenn du bis zu 800€ verdinst nur drüberhinaus machen sie sowas eigendlich nicht.
Schreibe einen Brief und lieste auf was du ausgiebt und lege so viel wie möglich bei an beweisen dan kannst du klög haben und du wierst befreit.

Ich erriner mich an den Fernseher bei uns in der Fahrschule^^...GEZ wurde und musste nicht bezahlt werden, aus dem Grund das kein Empfang vorhanden war (wurde nur zum Abspielen von DVDs benutzt). Nur weil ein Fernseher da steht, hei0t es nicht, dass man zahlen muss