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GEZ verlangt Zahlung von Azubi/ BAB Empfänger...

gefragt von jojoba66 am 06.11.2009 um 14:52 Uhr

Hallo Leute,

habe seid einiger Zeit Probleme mit der GEZ. Hatte mich damals nach dem allgemeinem Schreiben von der GEZ dort angemeldet, da ich es nicht besser wusste. ca. 2Monate später habe ich erfahren das ich als BAB-Empfänger keine GEZ-Gebühren Zahlen muss.

Daraufhin habe ich mich bei der GEZ abgemeldet und als Grund angegeben das ich schon seid vor beginn der Anmeldung Azubi bin.... Es kam darauf keine Antwort und ich dachte damit wäre das ganze durch.

Nun habe ich vor einem Monat erneut ein schreiben bekommen, das ich mit meinen GEZ-Gebühren im Rückstand von ca. 140€ bin. Habe die GEZ erneut darauf hingewiesen das die Anmeldung ein Fehler war und ich schon vor Anmeldung in Ausbildung war und BAB bezogen habe.

Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, das ich ab dem Tag vom zweiten Schreiben abgemeldet sind, sie das erste angeblich garnicht erhalten haben und ich dennoch die Angemeldete Zeit... 140€ zu zahlen habe.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder????

vielen Dank schon einmal mfg


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anonym
beantwortet von anjanni am 6. November 2009 14:54
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Du mußt Dich nicht abmelden, sondern einen Befreiungsantrag stellen...

Das wird rückwirkend nicht gehen. Deshalb wirst Du wohl diesen Rückstand ausgleichen müssen.

Wenn Du googlest, findest Du bestimmt, was Du dazulegen mußt, wenn Du befreit werden willst (BAB-Bewilligung wahrscheinlich).

Die kriegen übrigens immer irgendwelche Schreiben nicht (kenne ich...). Deshalb solltest Du nur mit Einwurfschreiben mit denen kommunizieren.

Kommentar von F817a7e6ccc2681cbc93cc1302eb585asmallwaffel am 6. November 2009 14:56

richtig!

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 6. November 2009 14:59

Schön und gut - aber der Befreiungsantrag kann erst ab Antragstellung berücksichtigt werden - und das Ergebnis davon wäre dann, dass jojoba66 die 140€ tatsächlich noch zahlen muss. Damit ist ihm/ihr glaube ich nicht wirklich geholfen...

Kommentar von anjanni am 6. November 2009 15:05

Sag ich ja.

Aber da kann man eben nicht helfen. Es gibt so Situationen...

Mit etwas Glück kann man vielleicht auf Kulanz und mit viel bittebitte einen Kompromiß schließen. Aber die GEZ ist ja kein Mensch...


niaweger
beantwortet von niaweger am 6. November 2009 14:57
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Am besten, du schickst eine EMail an akte@akte.net. Die beschäftigen sich schon seit Wochen mit diesem Thema und sorgen dafür, dass falsch ausgestellte Bescheide zurückgenommen bzw. korrigiert werden. Wenn die sich da einschalten, dann passiert da auch was...

Kommentar von anjanni am 6. November 2009 14:58

Dumm nur, wenn der Bescheid so weit richtig war...


anonym
beantwortet von wueselduesel am 6. November 2009 14:54
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---> www.gez-boykott.de . Frag da mal im Forum nach, die kennen die genaue Rechtslage und können dir sicher weiterhelfen.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 14:55
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Nein, das ist nicht rechtens.

Schreibe denen, daß Du Dich schriftlich abgemeldet hast und schicke denen nochmals die Unterlagen, aus denen AzuBI/BAB hervorgeht.

Und auch gleich nochmals per Fax.

Kommentar von anjanni am 6. November 2009 14:57

Es hilft aber nichts, sich mit der Begründung abzumelden, man wäre Azubi. Die einzige Begründung für eine Abmeldung wäre die Abschaffung der Geräte...

Leider ist die GEZ so weit auf der richtigen Seite, weil der Fragesteller einfach das Falsche gemacht hat.

Mit der BAB-Bewilligung muß man einen Befreiungsantrag stellen, nicht sich abmelden.


anonym
beantwortet von Peter96 am 6. November 2009 15:02
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Die GEZ ist ein ganz hartnäckiger Verein. Du wirst Pech haben. Abmelden war schon mal total falsch, da Du ja weiterhin ein Gerät zum Emnpfang bereitgehalten hast. Du hättest einen Befreiungsantrag stellen müssen. Du kannst froh, dass die GEZ die Abmeldung akzeptiert hat. Wahrscheinlich wissen die gar nicht, dass Du immer noch ein Empfangsgerät hast. Stelle einem Befreiungsantrag und errwähne mit keinem Wort, dass Du schon seit Monaten ein Gerät hast.


anonym
beantwortet von Barbara1957 am 6. November 2009 15:09
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Fakt ist, dass du als Azubi ohne BAB-Nachweis tatsächlich für die angemeldeten Geräte bezahlen musst. Die dürfen bei dir höchstens drei Monate berechnen, da du dich ca. zwei Monate später wieder abgemeldet hast. Versuche es mit einem einen Einspruch gegen diese Zahlungsaufforderung, schicke denen die entsprechenden Nachweise mit. Ich hoffe, dass du dir von allem Kopien gemacht hast, denn du musst jetzt nachweisen, dass du dich korrekt verhalten hast. Ich drücke dir ganz fest beide Daumen.


anonym
beantwortet von jojoba66 am 6. November 2009 15:19
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ERGÄNZUNG ....

Ich meinte ja das ich ein Befreiungsantrag gestellt habe und der nun ja auch beim zweiten mal bewilligt wurde und der erste ignoriert.

Aber ich kann ja nachweisen bzw. habe es, das ich die ganze Zeit Azubi bin und war bzw. BAB bezogen habe.

Und somit die GEZ kein Recht hat von mir Gebühren zu verlangen. !!!! ???

Kommentar von wueselduesel am 7. November 2009 02:58

Anderes Beispiel: Du bist Hartz-Empfänger und stellst keinen Antrag auf Befreiung. THEORETISCH könntest du dich also befreien lassen. Hast du es nicht gemacht, musst du trotzdem zahlen. Auch wenn du nachweisen kannst, dass du die ganze Zeit arbeitslos warst.

Schildere deinen Fall mal hier im Forum --> gez-boykott.de , da wird dir geholfen. Die kennen die genaue Rechtslage, hier auf gf steht einfach zu viel Käse.


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