GEZ! SCHULDEN, weil Unterlagen nicht angekommen?

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Wenn du jetzt einen Festsetzungs-/Leistungsbescheid mit Vollstreckungsandrohung erhalten hast, musst du dagegen unbedingt Widerspruch einlegen. Allein dadurch schaffst du, dass sie das Verfahren erst einmal stoppen. Wenn du den ALG-II-Bescheid noch hast, würde ich mit einer Kopie davon im Widerspruch auch einen neuen Befreiungsantrag stellen und vortragen, dass du alles schon einmal (Datum) zugeschickt hast. Dann stellst du gleichzeitig einen Antrag auf Niederschlagung der von dir angeblich geschuldeten Rundfunkbeiträge. Da du als ALG-II-Empfänger ohnehin kein Geld hast - das wissen die beim Beitragsservice auch - könnte der Antrag Erfolg haben.

hallo gorbi210, vielen dank für deine antwort! ich bin durch meine krankheit dermaßen überlastet und kopfmässig so konfus.. dass ich kaum noch etwas auf die kette bekomme.. wärest du bereit, mir bei der konkreten formulierung zu helfen? ich wäre die sehr dankbar, sitze seit tagen und stunden nur in der bude und grüble, wie cih was am besten schreibe.. lg

@jarilana

Du schreibst in einem Brief (nicht Email, am besten Einschreiben mit Rückschein) wie folgt: Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom XXXX mit der Beitragsnummer XXXXX Widerspruch ein. Ich habe bereits am XXXX einen neuen Antrag auf Befreiung gestellt. Angeblich soll dieser Antrag aber bei Ihnen nicht eingegangen sein. Daher wiederhole ich hiermit meinen Antrag auf Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II und beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so dass ich jetzt so befreit werde, wie ich auf meinen letzten, angeblich bei Ihnen nicht angekommenen Antrag befreit worden wäre. Damit wäre der Bescheid vom XXXX gegenstandslos und müsste aufgehoben werden. Hilfsweise beantrage ich die Niederschlagung der angefallenen Rundfunkbeiträge. Wie Sie aus dem ALG-II-Bescheid ersehen können, hätte ich Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gehabt. Ich habe es auch nicht zu verantworten, dass mein rechtzeitig gestellter Antrag bei Ihnen nicht eingegangen ist. Vor allem aber bin ich mit den ohnehin gekürzten ALG-II-Bezügen keinesfalls in der Lage, die geschuldeten Rundfunkbeiträge zu entrichten. Eine dennoch eingeleitete Zwangsvollstreckung wäre erfolglos und würde Ihnen daher nur unnötige Kosten verursachen. MfG

@gorbi210

hallo,

super ! erst einmal vielen dank!! meinst du ich habe damit erfolg? hast du erfahrung damit. ich schicke das dann via email? was bedeutet denn NIEDERSCHLAGUNG? (habe es schon mal gehört, gibt es das überhaupt?) lg

und ist der widerspruch per email rechtsgültig?

@jarilana

Ich habe jede Menge Erfahrung damit. Schicke deinen Widerspruch auf keinen Fall mit Email (habe ich doch ausdrücklich geschrieben!), weil der dann nicht wirksam ist. Niederschlagung bedeutet, dass der Gläubiger auf die Beitreibung seiner Forderung verzichtet, die Forderung aber bestehen bleibt. In der Realität wird aber die Forderung vom Beitragsservice ausgebucht. Den Erfolg kann ich dir natürlich nicht garantieren, aber du hast gute Chancen.

Ich befürchte, du wirst nicht viel machen können. Gegen die GEZ-Mafia ist man ziemlich machtlos, hatte auch schon Ärger mit denen. Vielleicht gibt es irgendeine Bürgerberatungsstelle o.ä. an die du dich wenden kannst.

Schicke das einfach so mit der Post, ich versende nie etwas mit Einschreiben. Ein Einschreiben belegt einfach nur, dass Du einen Brief abgeschickt hast. Schau Dir mal die Belege an, da steht nie der Empfänger drauf. Du könntest genauso gut an diesem Tag einen Brief an Tante Bertha mit Einschreiben verschickt haben, das ist kein Beweis. Oder faxe es denen, das kostet genau 30 Cent!! Und Du bekommst sofort einen Beleg, dass die Unterlagen beim Empfänger angekommen sind. Verfasse eine kurzes Anschreiben, dass Du die Unterlagen bereits zugeschickt hast (gib das Datum an, das macht Dich evtl. glaubwürdiger), die belegen, dass Du freigestellt bist und Du aus diesem Grund die Vollstreckungsandrohung als gegenstandslos betrachtest. Hast Du evtl. einen Scanner, dann scan doch den ganzen Mist ein und verschicke es als Mail mit PDF-Datei. lg Lilo


hallo liselotte Herz,

ich denke auch, dass auf dem beleg nie ein absender steht. zumal, der brief könnte ja auch "leer " gewesen sein. ein telefax (habe ich bisher oft gemacht , leider jetzt die druckfunktion defekt, d.h. kein sendebericht möglcih und vorher auch leider nur ohne bild), ist als beweis nicht! gültig, sagte mir der rechtsanwalt.

jetzt sind es seit 1 woche auch noch exakt 2 monate her ! d.h, die GEZ interessiert das jetzt nicht mehr. ich komme mir betrogen vor . denn nun habe ich wieder schulden für ...? nichts.

  1. Du kannst deine Befreiungsunterlagen auch als E-Mail verschicken und bekommst auch direkt die Bestätigung, das es angekommen ist (service@rundfunkbeitrag.de).
  2. Du kannst deine GEZ Schulden in Raten zahlen (min. 8 € im Monat), musst du nur bei der GEZ beantragen! Einfach eine E-Mail mit dem Anliegen schreiben und gut ist!

hallo olafschade,

wieso SCHULDEN? ich bin ja befreit . das sehe ich nicht ein, dass ich daür noch zahlen soll. immerhin sagte die GEZ mir selbst, dass könne 2 monate dauern. im übrigen war in dem umschlag ( den es laut GEZ gar nicht gibt?! habe ein foto gemacht.. gibt es bei der satdt selbst), auch noch unterlagen über die befreiung aus 2011, da diese mich plötzlich angeschrieben haben. da sie diese bescheinigung vom jobcenter nun ja imoriginal haben möchten, denke cih , dass es per email nicht anerkannt wird.

@jarilana

Wenn du die Anträge zu spät verschickst, dann sind es Schulden! Ob du das einsehen willst oder nicht!

Mach es nächstes mal per E-Mail, dann bist du auf der sicheren Seite!