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GEZ- Schüler, alleine wohnend, kein einkommen- ich soll bezahlen??

gefragt von schizm am 22.06.2009 um 9:34 Uhr

hallo, leider leider muß mittlerweile jeder zahlen der, grob zusammen gefasst, nicht behindert ist oder sozialhilfe empfängt. (leider) trifft in dem fall kein punkt auf mich zu. ich bin 18jahre jung, habe mein fachabitur gerade beendet, schlage mich mit nebenjobs durchs leben (+geld meiner lieben eltern:) )- aber um die gez zu bezahlen reicht es dann doch nicht wirklich bzw würde es für nichts anderes mehr reichen. ich kriege also nun keine gez befreiuung und dieses blöde abzockerpack namens gez terrorisiert mich mittlerweile auch mit immer mehr briefen. naiv (oder einfach artig) wie ich war habe ich nämlich einmal eine email an die gez geschickt mit der frage ob ich eine befreiung bekommen würde- und wenn ja wo. so jetzt haben sie mich registriert und gehen schätzungsweise mal davon aus das ich hier wirklich wohne und zu dem höchstwahrscheinlich auch rundfunkgeräte habe. hätte ich nicht diese blöde email geschrieben könnte ich mich natürlich dafür drücken zu bezahlen und einfach nicht reagieren und sagen das ich keine geräte hier hätte. aber was mache ich denn nun am besten? schreibt bitte nicht bezahlen das ist das letzte was ich machen würde und kann. hat jemand schon erfahrungen damit gemacht oder vielleicht ideen aus früheren jurastudienzeiten oder ähnlichem?:) danke schonmal im vorraus und euch allen- Frühaufstehern- einen schönen weiteren Tag!


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anonym
beantwortet von newcomer am 22. Juni 2009 09:37
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alle Geräte verschwinden lassen, einschließlich PC und dies der GEZ versichern.

Kommentar von wuseldusel am 22. Juni 2009 09:39

So ist es. Aber für die Zeit, in der er Geräte hatte, wird er wohl oder übel nachzahlen müssen

Kommentar von newcomer am 22. Juni 2009 09:40

den Zeitraum können sie nicht nachweisen. Seit 1/2 Jahr sind alle Geräte weg.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:41

wie verschwinden lassen? einfach in den keller räumen und zur gez sagen: habe alles verkauft kann es mir nicht mehr leisten kommen sie doch mal vorbei und prüfen es nach?

Kommentar von newcomer am 22. Juni 2009 09:42

genau so.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:44

Müssen ja nicht wissen, ob zu der Wohnung ein Kellerraum gehört?!

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:44

kommen die dann vobei (in absehbarer zeit)? weil 1jahr möchte ich ja auch nicht darauf warten und solange meine geräte im keller schmoren lassen. eigentlich muß ich die gez doch eh nicht in meine wohnung reinlassen oder? und reicht es wenn sie einmalig registriert haben das hier nichts ist?

Kommentar von newcomer am 22. Juni 2009 09:47

in die Wohnung mußt du sie nur mit einem richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl mit Polizei lassen. Ansonsten abwimmeln!

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:52

@ Newcomer; richtig! Würde dir gerne einen Daumen geben XD


Pinnirapus
beantwortet von Pinnirapus am 22. Juni 2009 09:39
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Solange du denen nicht mit deiner Unterschrift bestätigt hast, dass du die betroffenen Geräte besitzt, können Sie dich nicht zwingen zu zahlen. Natürlich bist du verpflichtet wahrheitsgetreu zu antworten, aber viele tun es eben einfach nicht und brauchen dann auch nicht zahlen. Befreiungsantrag findest du glaube ich auf der GEZ-HP.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:46

ich kriege ja keine befreiung- das ist ja das problem. gibt keinen grund dafür. also reicht es die gez einfach zu ignorieren?

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:54

Was haste denn in der Email geschrieben? Jetzt sind sie halt schon auf dich angesetzt. was sind das denn für Schreiben? Rechnungen oder sollst du Angaben zu den Geräten machen?

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:14

habe nachgefragt wo ich und ob ich eine befreiung als schüler bekomme da ich kein eigenes einkommen habe. habe nichts zu den geräten angegeben. habe weder rechnungen bekommen nach die aufforederung angaben zu den geräten zu machen- das einzig positive:)

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:17

Naja kannst ja auch für nen Kumpel gefragt haben- ohne deine Unterschrift und ohne angaben ist eine Email wertlos.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:20

ja das stimmmt. deswegen habe ich halt noch die hoffnung drum rum zu kommen


HarryBo0815
beantwortet von HarryBo0815 am 22. Juni 2009 09:41
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Als Schüler bist du befreit. Kann man beantragen. Einfach nicht drauf reagieren. Du musst die nämlich auch gar nicht in deine Wohnung lassen, die Genossen. Wenn du eine Befreiung beantragst, gibst du ja automatisch zu dass du Fenseh- und Radiogeräte hast. Keine Panik, da passiert schon nichts.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:49

ich bin eben nicht befreit. habe heute schon mit 2sozialämtern geredet, mir die gez seite durchgelesen und es mir von der gez persönlich (telefon) bestätigen lassen.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:50

Er ist kein Schüler mehr! ZITAT;"...habe mein fachabitur gerade BEENDET...". Also bekommt er auch kein Schüler-Bafög. Studieren tut er auch nicht also auch kein normales Bafög. Wenn jeder die Fragen lesen würde, bekäme man vllt. auch mal sinnvolle Antworten und man müsste sich nicht ärgern, weil man auf eine gutdurchdachte und ausformulierte Frage nur unzureichende Antworten zu bekommt. Er hat doch ausdrücklich geschrieben, das er sich durch die Gegend jobbt?! kopfschüttel

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:54

Wobei- Ich sehe gerade, dass er den Schüler in die Überschrift gepackt hat...?! oO

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:55

danke!=) ich nehme es dennen aber nicht übel- zumindest versucht man mir ja zu helfen:)

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:00

Bitte stell es beim nächsten Mal klarer dar, Die Überschrift war tatsächlich verwirrend. Allerdings möchte man ja erwarten, dass die eigenen Fragen auch gelesen werden. oO

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:13

ja tut mir leid- wird wohl daran liegen das ich immer noch etwas aufgebracht darüber bin wie scheiße die gez wirklich ist- sogar die servicefrau der gez war absolut unfreundlich

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:29

Das ist eigentlich eine Sache, die auf dem Rathaus geklärt werden muss. Die GEZ bekommt dieses Geld rechtmäßig von dir. Wenn du nicht zahlen kannst, musst du zusehen, dass du die nötigen unterlagen rankommst.

Kommentar von 218dd278ca55b83c0dbdb50333f0c674smallHarryBo0815 am 23. Juni 2009 09:48

Na gut. Wo ihr Recht habt habt ihr Recht. Nichts für ungut. Trotzdem muss man die GEZ-Leute nicht reinlassen. Also schitt wat drupp


anonym
beantwortet von ele2303 am 22. Juni 2009 09:36
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Bei gez.de kannste dir n befreiungsantrag ausdrucken, da stehen auch die bedingungen für eine Befreiung

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:41

ich kennen die bedingungen für die befreiung- habe die auf deren internetseite gelesen- trifft nichts auf mich zu


anonym
beantwortet von wuseldusel am 22. Juni 2009 09:37
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Wenn du ne Email schreibst und da nachfragst, dann wissen die doch, dass du Rundfunkgeräte hast.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:41

Sie haben es aber nicht mit seiner Unterschrift. Kann ja jeder eine Email schreiben und sagen "Ich bin der Hans Peter, will nicht zahlen und besitze 7 Radios und 5 TV-Geräte". Kommt auch darauf an was er geschrieben hat und ob er es im Konjunktiv geschrieben hat.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:42

das ist ja das problem :D


usel86
beantwortet von usel86 am 22. Juni 2009 09:37
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Es gibt doch Schüler-bafög... wenn es da ist wie bei normalem bafög, würdest du eine Befreiung bekommen, insofern du dieses beziehen würdest (also nur mit Positivbescheid)... oder Wohngeld... mit Wohngeldpositivbescheid geht es laut Stadtverwaltung angeblich auch.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:40

ich kriege kein bafög da meine eltern gut verdienen

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:42

er ist kein Schüler mehr! ZITAT;"...habe mein fachabitur gerade beendet...". Also bekommt er auch kein Schüler-Bafög. Studieren tut er auch nicht also auch kein normales Bafög.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:45

schüler hin oder her. bis 31.7 bin ich sehr wohl noch schüler! und selbst danach werde ich kein festes einkommen mehr habe da ich entweder studiere, eine ausbildung mache oder aber ein freiwilliges soziales jahr mache- was heißt: nicht mehr geld als wie zuvor

Kommentar von D0800e32e85f77390ae4a9c10e65da3fsmallusel86 am 22. Juni 2009 09:46

Die Überschrift irritierte...

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:55

im sorry!:D

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:56

sry- habe ich auch eben gesehen. Ich lese halt immer alles ^^ @schizm auch wenn du jetzt noch als Schüler gemeldet bist- du kriegst doch eh kein Bafög hast du behauptet. Also ist es egal ob Schüler oder nicht. bei FSJ an die Behörden wenden zwecks Wohngeld. als Auszubildender bekommst du Ausbildungsbeihilfe.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:12

muß ich das zurückzahlen? und kriege ich das trotz gutem verdienst meiner eltern?

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:32

ne- nicht zurückzahlen. versuch es einfach. im schlimmsten Fall kriegste ne absage oO


schwarzloh
beantwortet von schwarzloh am 22. Juni 2009 09:39
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Einfach Hartz 4 beantragen. wenn dein eigenes Einkommen nicht ausreicht,und du ein sog. Aufstockwer bist, bekommst du die Gebührenbefreiung. Antrag an GEZ aber bitte per Einschreiben schicken. Alles was nur per Post kommt geht kurioserweise bei denen verloren . Viel Erfolg!

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:52

ich müßte wenn dann bafög beantragen- das ich allerdings zurückzahlen müßte-irgendwann. außerdem, wie gesagt, meine eltern verdienen gut genug als das ich geld bekommen dürfte vom staat. trotzdem danke:)


mondlicht82
beantwortet von mondlicht82 am 22. Juni 2009 09:40
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Hallo, ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die GEZ nur sehr sehr wenig mit sich reden lässt. Sie hätte im übrigen auch von deinem Auszug erfahren, wenn du keine Mail geschrieben hättest. Ich musste früher auch sofort bezahlen, sobald ich meine Ausbildung angefangen hatte, dabei wohnte ich nach wie vor bei meinen Eltern in der Wohung und die bezahlten ja bereits für meine Geräte (totale Abzocke). Mit Befreiung sieht es tatsächlich schlecht aus, solange du kein BaföG bekommst ist da wohl nix drin. Heutzutage zu sagen, man hat kein Meldepflichtiges Gerägt ist ebenfalls sehr schwer, denn selbst ein PC muss ja schon angemeldet werden oder der Videorecorder auf dem Dachboden (man könnte dort ja Filme aufnehmen und sie bei bekannten ansehen uhhhh). Um die Kosten niedrig zu halten könntest höchstens "illegaler Weise" nur den PC anmelden.. ist zumindest echt viel billiger als das volle Programm mit Tv. Dann halt vorsicht, wenn die von der GEZ vorbei kommen. Man muss sie nicht ins Haus lassen.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:47

Als ich noch bei meinem Ex gelebt habe, hatte der gar kein Problem. Jede Menge Geräte, nichts angegeben und nie was passiert. (an alle GEZ-Fahnder; schauen Sie sich mal in Duisburg Hüttenheim um ;)) Allem Anschein nach haben sie ihm das damals geglaubt...

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:50

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:53

Keine Sonderzeichen doppeln- sonst kommt der Text nicht an ;)

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:57

achso danke- habe mich schon gewundert. ich habe glaube ich geschrieben "ja stimmt abzocker!" dann habe ich angegeben was ich hier für geräte habe (radio, laptop, etwas defekten pc den ich nicht nutze, iphone (muß man dafür auch bezahlen?-hat schließlich internet und ist ein neuartiges gerät) und KEINEN fernseher (läuft eh nur scheiß für den man teilweise noch bezahlen muß)

Kommentar von Simple_avatar2smallmondlicht82 am 22. Juni 2009 10:03

Ja, Laptop, PC und IPhone gehören zu den neuartigen Geräten (dank Internet). Radio gehört ja sowieso dazu. Wenn du keinen TV hast, musst du den auch nicht anmelden. Es fällt allerdings keine Extra-Gebühr an, du müsstest nur das Radio anmelden. Dies wären 5,76 € im Monat

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:03

Wenn du nicht zahlen willst dann kannst du nur versuchen da anzurufen und zu fragen was das soll. Du hättest nie geschrieben und die betroffene Emailadresse kennst du auch nicht. (NUR dann wenn sie dir die Infos so geben. Ansonsten angeben keine Geräte zu haben). Garantieren kann ich es dir nicht und legal ist auch anders. Ich denke nicht, dass sie von deinem Emailanbieter die IP-herauspressen dürfen...?! Iphone muss auch, solange du einen Internetfähigen Vertrag hast. Ein PC nur mit Inetanschluss/TV-Karte

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:05

also erstmal die piratenpartei wählen und dann am besten die email schreiben vonwegen ich hätte die email nie geschrieben! das blöde ist nur das die email adresse auch noch meinen vollständigen namen namen beeinhaltet

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:08

arx- jeder Idiot kann auf deinen Namen eine Emailadresse einrichten- irgendeineine Ex die sich an dir rächen will, weiß der Geier! Kriegst du die Schreiben per Mail? oder per Post? per Mail- ignorieren; Du kennst die Emailadresse die du nutzt ja gar nicht und hast auch keinen Zugang dazu. Per Post? Antworten, dass du nichts besitzt. wenn sie dann auf die Email verweisen gibst du an sie sei dir unbekannt-jemand muss sich einen Scherz erlaubt haben. Nochmal; Das ist immer noch illegal.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:11

post, 3briefe bisher. erster brief hinweis darauf da die gez weiß das ich hier wohne un das sie möchten das ich bezahle, 2brief: haben sie unsere nachricht vom ... erhalten? 3brief:lebt ein schüler/student auszubildender im haushalt seiner eltern blablabla..also ich schätze das sollte eine antwort auf meine email sein. ein gutes beispeil warum ich glaube das sie meine ipadresse herrausfiltern dürfen: ich habe gehört das sie sogar autos besitzen mit dennen sie in der nähe der wohnung sein müßen und dann per wasauchimmergerät erkennen können wie viele rundfunkgeräte sich im haushalt befinden- OHNE überhaupt die wohnung betreten zu müßen

Kommentar von Simple_avatar2smallmondlicht82 am 22. Juni 2009 10:15

Das ist mir bisher nicht bekannt, dass die mit irgend welchen Geräten außerhalb der Wohnung das heraus finden können. Aber wie gesagt, die GEZ erfährt auch ohne E-Mail von deinem Auszug. Die bekommen die Daten soweit es mir bekannt ist vom Einwohnermeldeamt.

Kommentar von wuseldusel am 22. Juni 2009 10:27

Diese Geräte bzw. Peilwagen gibt es nicht. Ist unmöglich.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:36

Selbst wenn es sie gäbe, das wäre vor Gericht nicht zulässig. Sicher, dass die Post etwas mit deiner Email zu tun hat? Schliesslich haste die doch nach dem ersten Schreiben geschickt. auch das mit der IP darf nicht zulässig sein- da aber bitte noch Informationen einholen. War da irgendetwas zum ausfüllen bei?


anonym
beantwortet von Malustra am 22. Juni 2009 09:39
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Verkauf Deine Empfangsgeräte und dann hol Dir bei der Bank ein Abmeldeformular. So einfach ist das.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 09:42

ich möchte meine sachen nicht verkaufen! was für ein abmeldeformular? prüfen die nach ob ich meine geliebten sachen wirklich verkauft habe?

Kommentar von wuseldusel am 22. Juni 2009 09:44

Nein, wie sollen die das prüfen? Du darfst aber nur abmelden, wenn du wirklich keine Geräte mehr hast! Du kannst sie auch verschenken oder zum Sperrmüll geben.

Kommentar von Simple_avatar2smallmondlicht82 am 22. Juni 2009 09:47

die GEZ kann es insoweit prüfen, in dem sie mal unangemeldet vor deiner Tür stehen. Ist einem Bekannten mal passiert, der so überrumpelt war, dass er sie ausversehen in die Wohnung gelassen hatte. Dumm gelaufen, er musste ordentlich nachzahlen.

Kommentar von wuseldusel am 22. Juni 2009 09:49

Man muss die nicht reinlassen.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 09:45

Abmeldung von der GEZ- aber du bist ja nicht mal angemeldet!

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:06

bin ich nicht? wie meldet man sich da an? indem man bezahlt und zustimmt und sagt man hat so und so viele geräte?

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:14

Du kriegst per Post ein Formular zugeschickt, das du ausfüllen musst. Da musst du angeben, was du besitzt. Kontrollieren können die deine Angaben nicht. Nur wenn du angibst Geräte zu besitzen musst du zahlen und wirst dadurch angemeldet. Da muss deine UNTERSCHRIFT drauf sein!!! Sonst können die dir gar nichts. Die betroffenen Geräte so stellen, dass man sie nicht sehen kann, wenn man an der Haustür steht und reinguckt. Manchmal machen die Hausbesuche. Du musst sie aber nur mit richterlichem Beschluss oder Durchsuchungsbefehl hereinlassen. Dabei genau prüfen ob alle Stempel und Unterschriften drauf sind, sonst darfst du ihn freundlich bitten wieder zu gehen. Wenn du nicht zahlen kannst, dann geh mit deinen Verdienstnachweisen nochmal zu den Behörden. Beantrage Wohngeld und derlei... Ansonsten MUSST du zahlen.

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:22

meinst du echt das die einen richterlichen beschluss oder durchsuchungsbefehl bekommen? ich komme mir vor wie ein richtger verbrecher- mörder-dealer-kinderschänder oder sonst was. sehen kann man die sachen von der haustür nicht:) das zimmer in dem die sachen sich befinden ist nälich wenn man die wohnungstür öffnet direkt dahinter:D - da hat jemand mitgedacht:D

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:38

Weiß ich nicht- habe ich auch noch nie miterlebt. Nur davon gehört.


anonym
beantwortet von Mutant am 22. Juni 2009 09:40
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Wenn Du nicht einen der Punkte auf dem Befreiungsformular https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebu... erfüllst, dann gibt es nur zwei lautere Möglichkeiten. Entweder alle Rundfunkgeräte aus der Wohnung schaffen oder die Gebühr bezahlen. Im übrigen, würden alle die GEZ bezahlen, wäre die Gebühr deutlich geringer.

Kommentar von wuseldusel am 22. Juni 2009 09:52

Nein, das glaube ich nicht. Die Gebühren wären genau so hoch, zumal mittlerweile viele zahlen müssen, die gar keinen Rundfunk nutzen. Beispiel: Selbtsständige Handwerker, Anwälte etc. die ihre Rechner nur zum Schreiben von Rechnungen und Briefen nutzen. Aber ein Rechner ist ja jetzt ein "Rundfunkgerät".

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:05

Aber doch nur mit TV-Karte oder Internetanschluss!? Wie sieht es eigentlich mit dem Nintendo DS aus? Internetfähig ist der auch!

Kommentar von schizm am 22. Juni 2009 10:16

kein nintendo.:) das was ich geschrieben habe dürfte echt alles sein. internetanschluss habe ich klar... wlan . tv karte nein- dvbt-kostet nämlich nichts bei der gez :D

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:38

Der NDS hat aber Inetzugang- also müsste er doch auch darunter fallen?

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 22. Juni 2009 10:46

ZUR INFO; Habe gerade bei der GEZ angerufen der NDSi ist auf jeden Fall meldepflichtig, der NDS und NDSlite nur, wenn man im Besitz eines Zusatzmoduls für einen Webbrowser ist. (Sobald man Internetradio oder Tv über ein Gerät hören/ sehen kann ist es meldepflichtig!!!!)


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