Ich bin noch bis November 2007 von der GEZ Befreit, habe allerdings seit 18.07.07 eine Arbeitsstelle.Frage : muß ich es angeben?

Kommt drauf an ob du bei den Eltern wohnst oder nicht ob du eigenen Fernseher oder Radio hast.....und wie hoch dein Einkommen ist....denke nicht!!Stell dich einfach " dumm "ist oftmals das beste im schlimmsten Fall mußt du was nachzahlen....!!

Könnte hier ein - wie man jetzt sagen muss - Rundfunkgebührenbeauftragter fragt? Sie Abmahnung http://www.akademie.de .
tradaix am 2. September 2007 07:28 Seine Frage ist auffallend "GEZ Rundfunkgebühren" und nicht wie umgangssprachlich GEZ-Ge***.
Knowledge am 2. September 2007 10:52 Hm... der Verdacht liegt nahe. Übrigens: Was für ein Quatsch, gegen was die GEZ da klagt. Wenn in dem Zusammenhang die Polizei gegen den Gebrauch des Begriffs "Radarfalle" klagt, sind zumindest wieder alle Anwälte versorgt. Das Image der GEZ-Eintreiber liegt eh weit unterhalb von Gebrauchtwagenhändlern, Versicherungsvertretern und Zeugen Jehovas. Da hilft kein Klagen mehr.
Je nach dem wie es dein GEwissen von dir verlangt kannst du auch anders:
www.rundfunkgebuehrenzahler.de (Forum)

Redchtlich gesehen, muss der, der ein eigenes Einkommen hat auch fü die von ihm genutzten Geräte GES-Gebühr bezahlen, auch wenn man bei den Eltern wohnt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen und darf man auch nicht sagen, sonst könnte es klingeln....:-)

Wenn du über dem Satz liegst, der dich von den GEZ-Gebühren befreit und du dazu noch einen eigenen Fernseher, Radio, Internet usw. hast, dann must du der GEZ leider dein Geld überlassen. Auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, ändert das nichts an dieser Tatsache.
Deine Gebührenbefreiung läuft automatisch aus, wenn du nicht rechtzeitig eine Verlängerung beantragst.
Du wirst von der GEZ vor Ablauf der Befreiung Post bekommen, in der man dich auffordert, mit deinen Zahlungen ab Dezember zu beginnen. Da musst du nicht angeben, dass du schon längere Zeit eine Arbeitsstelle hast.