
nein du musst sie nicht reinlassen und die können auch nicht messen ob du einen Radio hast oder einen Fernseher!

Reinlassen? Nein. Aber versuche mal was abzumelden. Als ich meinen alten Firmenwagen nach einem Unfall verschrottet hatte, wollte ich das Radio abmelden. Abmeldebescheinigung hingeschickt keine Reaktion, es wurde abgebucht. Lastschriftberechtigung zurück gezogen, dann kamen Mahnungen. Irgendwann nach über einem Jahr haben die es akzeptiert. Dann stand ein Clown von denen vor der Tür. Ich habe ihn nicht reingelassen. Aber er hörte Musik in der Werkstatt. Sie haben das Radio nicht angemeldet. Ich habe kein Radio. Aber ich höre Musik. Die spielen live hier. Blödes Gesicht vom GEZ- Clown. Dann hab ich es ihm gezeigt. In der Halle stand ein Kundenwagen, in dem das Radio an war. Er ging dann wieder. Privat zahle ich Gebühren. Musik in der Werkstatt habe ich anders gelöst. Gleich angrenzend an die Werkstatt habe ich noch einen Privatbereich, dort ist auch die Hausbar. Was kann ich dafür, wenn dort das Radio an ist, und man kann es bis in die Werkstatt hören? Ich sehe nicht ein, das ich 2x zahlen soll. Ich kann entweder in der Wohnung oder Werkstatt Radio hören.
Recht hast Du. Ich sehe auch nicht ein daß die mehrfach kassieren, wo doch mein corpus deliciosus mit den 2 Ohren nur an einer Stelle zur gleichen Zeit hören kann, und immer nur einen Sender!

Die müßen sich vorher ankündigen
selbst dann musst du die nicht rein lassen ;)
kaesbrot am 11. September 2008 01:19 Also, könnte man praktisch auf immer "schwarzsehen"?
Imbecillitas am 11. September 2008 01:38 ja das würd mich auch mal interessieren...

Da kommt nie einer... die fahren alle bei Sat1 im Vorabend Schmarotzerstreife, damit alle denken, sie kommen wirklich und dann lieber zahlen...
Im Ernst: Die Unverletzlichkeit der Wohnung kommt im Grundgesetz so ziemlich gleich hinter der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen.
Zwangsweise dürfen da (in die Wohnung, nicht in die Würde) nur Vollzugsbeamte des Staates mit einem richterlichen Beschluss rein - und dazu gehören GEZ-Spitzel nicht.
Alle anderen müssen anklopfen und dürfen erst nach Aufforderung die Wohnung betreten.
Im Zweifel behandeln wie die Zeugen Jehovas.

Du musst sei nicht rein lassen, aber sie werden immer wieder kommen :-( Und eines Tages biste mürbe und meldest doch noch deinen Fernseher an (den du natürlich erst 1 Woche zuvor angeschafft hast)
NEIN! Auf keinen Fall rein lassen.Egal mit was für Gesetze und Rechte sie Dir kommen.Sie haben keine.Das einzigeste Amt was ihnen zu spielt, ist das Einwohnermeldeamt. Umzüge ect. Hast Du sie rein gelassen, ist es zu spät.Sehen sie einmal ein TV oder ein Radio, hast Du nicht mehr viele Rechte es abzustreiten, weil sie dann meißt weitergehen. Bekommen Gerichtlich auch fast immer Recht, da sie als Zeugen geladen werden.Sie kommen meißtens Abends oder laufen Tage vorher die Straßen nach TV Beleuchtungen ab.Als Spitzel kann fast jeder dort sich Nebenberuflich anmelden, der ein leeres Führungszeugnis hat.