marioschubert am 27.03.2009 um 0:04 Uhr
muß ich ein GEZ mitarbeiter einlaß gewähren wenn er vor der tür steht
Nein, aber dieser kann mit der Polizei und einer richterlichen Verfügung zurückkehren! Bleibt genug Zeit um den TV wegzuschaffen, aber die kommen irgendwann, wenn du schon wieder gemütlich vor der Glotze sitzt:-)

Auf keinen Fall! Du musst noch nicht mal die Tür öffnen!
attaatta am 27. März 2009 00:15 habe Schild an der Grundstücksgrenze Betreten für GEZ-Mitarbeiter verboten. Zuwiderhandelnde werden wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Die Gez hat ein Einschreiben bekommen in dem das betreten meines Grundstücks bei Strafe untersagt wird.
ToDieFor am 27. März 2009 00:16 Super Idee! Ich hoffe du hast das auch schon als Tipp geschrieben! Sollte regen Zuspruch bekommen.
DH
Platon am 27. März 2009 00:17 Klasse... und haben sie es noch einmal gewagt?
jemando am 27. März 2009 00:17 hihi, und lässt du immer schön den TV auf voller Lautstärke zum Fenster rausschallen?
attaatta am 27. März 2009 00:22 Das lustigste ist,das die Gebühren noch unter einem anderen Namen abgebucht werden,weiles nach der Heirat nicht geändert wurde,sie kamen öfter mal aber jetzt schon lange nicht mehr,obwohl an der Strasse ein anderer Name steht wie auf ihrem Formularggg
Musst Du nicht einlassen, aber sie werden wiederkommen. Wenn die GEZ einmal Verdacht schöpft, dann kommen sie mit Sicherheit wieder
Platon am 27. März 2009 00:09 Die können so lange wiederkommen wie sie wollen.

Nein brauchst du nicht..... Und wenn er (wie es bei mir einer versucht hat) den fuß in die tür stellt ist es hausfriedensbruch

Du musst den GEZ Mitarbeiter nicht ion deine Wohnung lassen. darfst aber damit rechnen das er wieder kommt mit der Polizei und sich Zutritt zur Wohnung macht. An Platon: Die GEZ ist tatsächlich eine Gebietskörperscahft des öffentlichen Rechts und kann sich jederzeit Zutritt zu den Wohn- und Geschäftsräumen durch die Vollzugsbehörde verschaffen,da sie den Rundfunkstaatsvertrag durchsetzen! Die Gebühreneinzugszentrale ist somit eine staatliche Institution und man ist Verpflichtet seine Abgaben an den Staat zu entrichten Gruß DerDozent

Nein, darauf hat er keinen Anspruch. Aber ich schätze mal es wird gefährlich, wenn die GEZ Indizien dafür hat, daß in der Wohnung ferngesehen wird.
Genau. Dann wird das schriftlich kommentiert und die GEZ klagt eventuell. Der GEZ-Mitarbeiter wird dann in der Regel als Zeuge vernommen.

Du musst noch nicht einmal die Polizei so ohne weiteres reinlassen. Und einen GEZ-Schnüffler schon gar nicht.
Nana, wenn die Polizei - vereinfacht gesagt - dringenden Verdacht hat oder Gefahr im Verzuge ist, dann MUSS man die Beamten reinlassen.

ja nicht reinlassen. Auch nicht mit denen reden. Obwohl ich alles ordnungsgemäß angemeldet hatte, hat mich mal einer so eingewickelt, dass ich eine saftige Nachzahlung bekam! War das ein Theater, bis das wieder alles in Ordnung war.

Definitiv nein - aber die sind sowas von dreist - die haben schneller ihren Fuß in der Türe als sie sich vorgestellt haben;-)))
Platon am 27. März 2009 00:09 Dann darf man sie mit körperlicher Gewalt wieder hinauswerfen und wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

NEIN!! Nur wenn se die Grünen im Schlepptau haben u nen guten Grund. Die versuchen das immer wieder-
Nein,da haben auch die Herren von der GEZ keine Berechtigung zu.
Aber ohne besondere Begründung geht das auch nicht.
DH, ToDieFor!
Völliger Blödsinn, die GEZ kann keine Amtshilfe der Polizei in Anspruch nehmen, sie versieht keine hoheitlichen Aufgaben und daher kann sie sich auch mit Polizeihilfe keinen Zutritt verschaffen. Wer hat nur solchen Unsinn verzapft...?
Quatsch...die kommen nicht mit Polizei und richterlicher Verfügung wieder. Du brauchst sie nicht "reinlassen" und auch Deine Angaben sind freiwillig.