JoGerman am 15.09.2007 um 17:18 Uhr
Ich besitze einen kleineren LCD-Fernseher, der eine ausziehbare Antenne hat und nutze ihn im Auto für die Rückbank-Insassen (für Skeptiker: Befestigung ist gewährleistet). Weil der Tuner schon seit 6 Jahren defekt ist, habe ich nur einen DVD-Player angeschlossen. Sonst läuft er nur im Gartenhäuschen an der Playstation. Auch wenn der Tuner ok wäre, könnte ich kein fernsehen, da hier in Berlin schon seit 3 Jahren ausschließlich über DVB-T gesendet wird. Muss ich trotzdem zusätzlich GEZ zahlen? Zu Hause zahle ich die normalen Gebühren für einen Fernseher. Wie verhält es sich, falls im Fernseher schon vom Hersteller kein Tuner eingebaut wurde. z.B. Plasma-Monitor Runco Cinema Wall SP-50
wenn du schon im haushalt gez bezahlst musst du nicht fürs auto extra nochmal zu zahlen.

Da Du bereits für ein TV bezahlst, reicht das. Ob Gebühren fällig sind, hängt nur von der Möglichkeit ab und nicht von den tatsächlichen technischen Gegebenheiten. Hierzu lese folgenden Beitrag in einem anderen Forum: http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msgid=13469530&forumid=123667 .
JoGerman am 15. September 2007 17:44 Auszug aus den FAQs der GEZ: 12. Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?
Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Gartenlauben, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.
Es spielt keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.
tradaix am 15. September 2007 17:48 @JoGerman: Wenn Du meinen Link ganz gelesen hast, weisst Du was ich von der GEZ halte.

Wer für ein TV und ein Radio zuhause bereits seine GEZ-Gebühren zahlt, muss er für das Autoradio oder empfangsfähgen PC nichts mehr bezahlen. Betonung auf ODER: Jedes weitere empfangsbereite Gerät ist melde- und zahlungspflichtig! Ein defekter Ferneher, der nicht mehr als TVGerät, sondern nur noch als Display für weitere gerät dienen kann ist ein anerkannter Streitfall. Im Vergleichbaren Fällen besteht die GEZ auf der Bezahlung auch für defekte Empfänger, wenn man sie jederzeit reparieren könnte. Die tatsächliche Nutzung sei unerheblich!
stimmt nicht ganz.
wenn du für deinen haushalt gez zahlst, ist es egal wie viel fernseher du in deiner wohnung aufstellst.
ausnahme ist nur, wenn kinder volljährig sind und fernseher im eigenen zimmer haben und über einkommen verfügen.
dann wird nochmals gez fällig.
Indy72 am 15. September 2007 17:55 Ist dieser Refomvorschlag etwa durch? Ich hab das irgendwie nicht mitgekriegt. Ich meine, diese Regelung wurde zwar diskutiert, aber nicht umgesetzt.
meine nichte hat das so im bescheid bekommen von der gez.
das sie im sinne der gez eigener haushalt ist, weil sie ausbildungsvergütung bekommt.
ihr fernseher im 2. stock des efm wurde nicht als familiengerät anerkannt und ist extra zu zahlen.
im restlichen haushalt der eltern befinden sich noch 2 weitere fernseher, die sind mit der gez der familie abgegolten.
Indy72 am 15. September 2007 18:19 Hab die Fragestellung bei der GEZ recherchiert: LCD-Ferseher (ob mit Tuner oder nicht) ist in eigenem Auto gebührenfrei. Anders ist es in der Gartenlaube oder am Zweitwohnsitz.
JoGerman am 15. September 2007 18:19 Heisst das, man müsste z.B. für den Monitor der Klingelanlage, der einen AV-Eingang hat, Gebühren bezahlen? (Angenommen, der Besitzer ist noch kein GEZ-Kunde)
Indy72 am 15. September 2007 18:27 Danach habe ich nict recherchiert. Ich meine nein, weil diese Geräte weder dazu gedacht sind noch existiert für sie ein passendes Empfangsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Bei eine LCD-Fernseher ist das wohl anders.
JoGerman am 15. September 2007 19:35 Habe mal testweise einen DVB-T-Receiver angeschlossen und es funktioniert tadellos, außer dass es nur schwarz-weiss ist.
Indy72 am 15. September 2007 20:11 Ich wollte Dir nichts Falsches sagen. Ich würde den defekten Zweit- oder Dritttfernseher, den Du überwiegend in eigenem Haus und Auto benutzst nicht extra anmelden.
Meine Lebensgefährtin, die mit mir zusammen wohnt, muss aber für ihr Autoradio 56 EUR/Jahr zahlen. Habe extra nochmal bei der GEZ nachgefragt.
das bist ja auch nicht du selber, der gez-zahler.
und da ihr nicht verehelicht seid, muss sie fürs auto zahlen.
fernsehen muss sie aber nicht extra zahlen, außer man weist ihr nach, dass sie ein eigenes zimmer bei dir mit separatem gerät hat.
Es gilt die Haushaltsregelung, nur bei unverheirateten wird das schwierig nachzuweisen, denn die GEZ hat noch nie freiwillig auf Gebühren verzichtet.