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GEZ gibt keine Ruhe! Teil 2

gefragt von mauseengelmauseengel am 29.08.2008 um 11:20 Uhr

Die Krönung heute bekam sie wieder Post mit Rechnung für eien Radio den Sie nicht hat.Plus eine Anmeldung für das nichtvorhandene TV.Was kann man den da machen? Sie hat wirklich kein TV und kein Radio. Und auf einen CD Player gibt es noch keine Rundfunkgebühren. Ebenso hat sie keinen PC.

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GEZ x 757

anonym
beantwortet von Lucille am 29. August 2008 11:29
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ich hatte zwei Jahre ein änliches Problem. Habe immer wieder dort angerufen und mir wurde versichert das es jetzt eingegeben ist und ich nicht mehr belästigt werde. Trotzdem erhielt ich immer wieder Post. Ich sollte sofort meine Geräte anmelden, ansonsten würden Strafen von 5000,-€ fällig plus rückwirkend die Gebühr. Ich habe dann eine Einschreiben gesendet und gesagt das ich diese Briefe ab sofort als Drohung und Nötigung werte und bei Wiederholung Anzeige erstatte. Seit dem ist Ruhe.

Kommentar von Simple_avatar6smallmauseengel am 29. August 2008 11:31

Danke für den Tipp!

Kommentar von 338194 am 29. August 2008 11:45

Diesen Tipp werde ich mir merken, falls es mal nötig wird.


neomatt
beantwortet von neomatt am 29. August 2008 11:29
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Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein. Ein Hinweis wie "ich behalte mir weitere Schritte vor" oder "ich benötige die Anschrift Ihrer Rechtsabteilung zur Weitergabe an meinen Anwalt" wirkt oft Wunder. Im Netz gibt es auch Vorlagen und Anti-GEZ-Seiten mit Ratschlägen, z.B. http://www.gez-abschaffen.de/

Kommentar von Simple_avatar6smallmauseengel am 29. August 2008 11:31

Ich danke Dir!!


anonym
beantwortet von nofun am 29. August 2008 11:35
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Also das geht folgendermaßen: Auf die Rechnung muss nicht reagiert werden, man kann aber der GEZ mitteilen, dass man keine Geräte bereit hält und keine angemeldet hat. Möchte die GEZ trotzdem Geld, wird sie erst eine Mahnung schicken, die man ignorieren kann und dann etwa zwei Monate später einen Gebührenbescheid. Das Wort Gebührenbescheid muss in diesem Brief auftauchen und auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Erst jetzt muss man tatsächlich reagieren und per Einschreiben innerhalb eines Monats nach Ankunft des Bescheids Widerspruch einlegen. Begründung wie oben. Sollte die GEZ stur bleiben und tatsächlich im Namen des SWR den Widerspruch ablehnen, dann eben klagen. Dafür braucht man nicht mal einen Anwalt, einfach ans nächste Verwaltungsgericht die Fallbeschreibung schicken. Die Gegenseite muss beweisen, dass Geräte da sind und sein wann.


anonym
beantwortet von brettpit am 29. August 2008 11:25
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Kommentar von Simple_avatar6smallmauseengel am 29. August 2008 11:32

Danke!


grisu05
beantwortet von grisu05 am 29. August 2008 11:23
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Das ist ja wohl nicht so schwer: Widerspruch einlegen.


jestu
beantwortet von jestu am 29. August 2008 11:33
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widerspruch schaltet das generve normalerweise nicht ab. ich habe mir angewöhnt auf nichts mehr zu reagieren und das läuft seit 9 Jahren trotz regelmäßiger post gut. das sind immer phasen da kommen erster und zweiter brief dann letzte mahnung zur antwort. oder besuch (natürlich nicht reingelassen obwohl ich keinen fernseher, aber zugegebenermaßen ein autoradio und einen privatrechner habe). danach zahlungsaufforderung und mahnung. nach umzug erstmal pause, dann geht die leier wieder los. dafür haben die schon ca 10 kg altpapier in ihren rückumschlägen bekommen.

Kommentar von Mietnormade am 29. August 2008 11:43

Ich könnte Dir einen Tipp zur entgültigen Ruhe geben. Entziehe denen die Genehmigung zur Speicherung Deiner personengebundenen Daten. Dann kriegst Du auch keine Post mehr. Aber rein rechtlich müßte ich Dir sagen, dass Du verpflichtet bist zu Antworten, wenn Du einen PC und ein Autoradio hast, aber das weißt Du ja schon.


anonym
beantwortet von nice23 am 29. August 2008 11:25
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Also schreibt der GEZ noch ein letztes mal aber mit einschreiben.Einfach nur mit einem satz dass,sie keinen Fernsehn ,und kein Radio hat.Sollte dan noch mal was kommen reagiert einfach nicht mehr darauf.Ich hoffe die haben nicht eure Kontodaten!Warum solltet ihr was anmelden wenn ihr nichts davon besitzt ist ja schwachsinn.


jestu
beantwortet von jestu am 29. August 2008 11:25
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den kostenfreien rückumschlag nehmen mit altpapier füllen und in den nächsten briefkasten werfen. trotz nicht vorhandener geräte (/aber einen internetfähigen rechner, autoradio, kleines tragbares radio, radio im handy wird sie ja haben?)würde ich gezler an der tür immer sofort abweisen. mir kaufet nix!


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 29. August 2008 11:24
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Einspruch einlege4n und schriftlich mitteilen, dass man in einem Haushalt wohnt, er bereits GEZ-Gebühren zahlt (ggf. die Teilnehmer-Nummer nennen) und selbst keine weiteren Geräte besitz oder in Gebrauch hat.


anonym
beantwortet von docbde am 29. August 2008 11:22
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Na, per Einschreiben Widerspruch einlegen. Darauf hinweisen, dass man weitere Schreiben nicht mehr beantworten wird.

Und für die Zukunft das machen, was Mama einem immer beibringt: Keine Fremden reinlassen!

Wenn jemand eine "Umfrage" machen will, dann fragt man halt mal nach dem Dienstausweis. Kommt da einer von der GEZ, hat er meist nur ein "Beauftragungsschreiben".

Kommentar von Simple_avatar6smallmauseengel am 29. August 2008 11:25

Er hat ihr einen Dienstausweis vorgelegt dieser war aber scheinbar gefälscht.Und er war auch nicht in der Wohnung sondern im Hausflur.Wiederspruch per Einschreiben haben die bekommen.Wir sind auch nicht auf den Kopf gefallen.

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 29. August 2008 11:35

Woher will er dann überhaupt wissen wie eure Wohnung von innen aussieht? Den falschen Ausweis bzw. die falschen Angaben von diesem Wegelagerer als Munition verwenden für "Gegendrohungen" (Hausfriedensbruch usw.).
Die Typen werden echt immer dreister.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 29. August 2008 11:38

Klar, die verdienen doch recht gut mit der Provision. Und leider gibt es immer wieder Leute, die sich nicht klug verhalten.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 29. August 2008 11:29
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eigentlich braucht ihr gar nicht reagieren, hab ich bei meiner tochter auch gemacht. irgendwann hört das auf mit diesen bettelbriefen. erst wenn ein gerichtlicher mahnbescheid kommt widerspruch einlegen, dann muß die gez beweisen


anonym
beantwortet von Nachtfee am 29. August 2008 11:26
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Wenn sie keine Geräte hat einfach hartnäckig bleiben und immer wieder Widerspruch einlegen.


anonym
beantwortet von anjanni am 29. August 2008 11:25
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Ich würde denen klipp und klar mitteilen, daß ich keinen Fernseher und kein Radio mein eigenen nenne (dann darf sie das aber auch wirklich nicht in ihrem Zimmer haben!).

Außerdem würde ich mit der Einschaltung eines Anwalts auf Kosten der GEZ drohen. Wenn man selber ein bißchen auf den Putz haut, kehrt meistens Ruhe ein.


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