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GEZ-Gebühren nach Gerichtsurteil

gefragt von 338194 am 03.04.2009 um 18:00 Uhr

Laut neuestem Gerichtsurteil muß doch jeder, der ein neuartiges Rundfunkgerät hat, wie es so schön heißt, wenn man PC mit Internet hat, GEZ-Gebühren zahlen. Ab jetzt oder noch für die vergangenen Jahre dazu?

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ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 3. April 2009 18:04
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GEZ: Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten. Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an.Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät.Abweichend von besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.

Kommentar von Drachentoeter am 3. April 2009 18:06

DH!

Kommentar von Aa72ccd5682c03a4b5e658a73d77c666smallJackBauerCTU am 3. April 2009 18:07

ich zahle dennoch keinen Cent. Nichtmal für ein Radio.

Sollen sie ihren Tatort und Fall für zwei doch mit der Werbung finanzieren, die sie andauernd senden.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 3. April 2009 18:22

Ich wäre da vorsichtig ! Zahlst Du Kabelgebühren? Darüber könnten die z.B. drauf stoßen. Oder wenn man den Fernseher durchs Fenster sieht oder irgendeiner der dir was "böses" will kann denen einen Tipp geben. Einem Bekannten ist es passiert, da hat der "GEZ-Beauftragte" in seinem Auto vor der Tür ein Radio gesehen, das es sein Auto ist konnten die nachweisen und bekam einfach eine Rechnung von über 1000 Euro. Was er letztendlich zahlen muss steht noch aus. Die sind da schon ziemlich hartnäckig.

Jedenfalls müssen die beweisen das man schwarz hört oder sieht.

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 3. April 2009 20:04

Es reicht - wenn die nachweisen können , dass man ein "Gerät" (Radio//TV) hat! ..leider..


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 3. April 2009 18:15
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Wie hier schon 2 mal geschrieben, das gilt nur für Unternehmen, nicht für private die schon für irgendein Gerät zahlen. Und wenn es so wäre, was es nicht ist, müssen die dir erstmal beweisen das Du einen PC hast. Das sind keine Beamte oder sowas. Einfach nur Personen die eine Provision bekommen. Sind wie Vertreter zu behandeln ;-)

Kommentar von Drachentoeter am 23. Juli 2009 11:58

Diese "Vertreter" müssten erst einmal an unseren Vetreter hassenden Hunde Vorbei ;-)

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 23. Juli 2009 13:48

hehe...die kann man sich auch anschaffen. Aber ich frage mich eins, es ist ein Rundfunkstaatsvertrage, und es sind Rundfunkgeräte, die angemeldet werden müssen. Seit wann ist ein PC ein Rundfunkgerät? Alles irgendwie Beschiss.


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. April 2009 18:11
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das war schon die ganze Zeit so! Wenn du dich jetzt anmeldest mußt du ab dann bezahlen. Wenn du erwischt wirst, dann mußt du für die letzten Jahre nachbezahlen (Strafgebühr)


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 3. April 2009 18:04
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Bezahlst du bereits GEZ? Wenn ja dann brauchst du als Privatmann nicht noch mal für den PC extra zu zahlen.


matze2218
beantwortet von matze2218 am 3. April 2009 18:01
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Wer zahlt ist dumm und selber schuld.

Kommentar von Aa72ccd5682c03a4b5e658a73d77c666smallJackBauerCTU am 3. April 2009 18:03

stimmt. wenn mich jemand fragt, warum ich einen Internetzugang von Arcor habe, sage ich "aus rein karitativen Zwecken" und knalle die Haustür vor diesen Blutsaugern zu.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. April 2009 18:12

das wird dir nichts nützen! Du wirst irgendwann eine Klage an den Hals bekommen. Und dann wird die Strafe saftig

Kommentar von Aa72ccd5682c03a4b5e658a73d77c666smallJackBauerCTU am 3. April 2009 18:14

Noch nie - und ich betone das ausdrücklich - wurde in diesem Land eine Verhandlung mit einer Privatsperson und der GEZ über 5,90 im Monat geführt.

Das ist die Panikmache dieses Vereins. So ähnlich wie die Hölle bei den Christen eine Masche, damit alle schön brav zahlen.


anonym
beantwortet von Lissa am 3. April 2009 18:03
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Da es die Gebühr seit dem 01.01.2007 gibt, wird sie auch seit dem Zeitpunkt zu zahlen sein.

Und das liegt an der Gebührenordnung der GEZ und nicht an irgendeinem Urteil.

http://gez.de/gebuehren/internet_pcs/

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 3. April 2009 18:25

Gilt nicht für private die schon zahlen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 3. April 2009 18:02
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...psssst - doch nicht freiwillig für PC zahlen....


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