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gez gebühren für studenten die im haushalt der eltern leben

gefragt von elkesander am 04.06.2009 um 13:19 Uhr

der gez - mann stand vor der tür. da ich ein freundlicher mensch bin habe ich ihn hereingelassen. es ging um unsre tochter die bafög bezieht und studiert. in ihrem zimmer befinden sich eine stereoanlage und ein fernseher. die geräte gehören uns. der gez mann meinte ,dass sie zahlen muss.und zwar rückwirkend ab studienbeginn 2006. wir zahlen seit jahren pünktlich unsere gez. er hat sofort den antrag ausgefüllt und den einzug über unser konto . er war weder in dem zimmer, noch war unsere tochter anwesend. wir haben am nächsten tag widerspruch eingelegt. heute haben wir den gebührenbescheid und die nachzahlungsaufforderung in höhe v. 600.- eur. erhalten. meines wissens ist es doch gar nicht möglich, für einen volljährigen menschen als eltern einen vertrag abzuschließen. 600.- eur. sind für uns eine menge geld. wir fühlen uns über den tisch gezogen. was kann man hier tun?


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anonym
beantwortet von Nimra93 am 4. Juni 2009 13:39
0x
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ich meine, dass man nur einmal pro haushalt bezahlen muss?.. auch wenn mehrere indem EINEN Haushalt leben?.. bin mir jedoch nicht ganz sicher...



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