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gez-gebühren für internetfähigen pc zahlen?

gefragt von baleine am 13.11.2008 um 13:21 Uhr

ich habe einen pc, mit dem ich täglich im internet surfe. stimmt es wirklich, dass man für so ein gerät eigentlich gez-gebühren zahlen muss?


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Wenne
beantwortet von Wenne am 13. November 2008 13:23
3x
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Als Privatmann nur wenn du nicht schon einen Fernseher angemeldet hast!

Geschäfte und Freiberufler müssen allerdings jeden Internetfähigen PC anmelden.

Kommentar von 2831a0ac18a7a6934931f8e82869d824smallEmoxX am 13. November 2008 13:30

eben. und einen fernseher solltest du ja haben denke ich^^ DH

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 13. November 2008 13:31

Es gibt, wenn auch selten, Leute die haben keinen Fernseher! ;-)

Für andere zwar unvorstellbar ... ;-P


anonym
beantwortet von lydia42 am 13. November 2008 13:23
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Ja - wenn du noch keine GEZ für Radio und Fernsehen zahlst. Zusätzlich nur wenn du ihn beruflich nutzt.


anonym
beantwortet von Alinchen am 13. November 2008 13:24
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Ja, aber nur, wenn Du für keine anderen Geräte schon Geld zahlst!

Wenn Du also für Dein Radio GEZ-Gebühren bezahlst, musst Du nix für Deinen Computer zusätzlich bezahlen!

Kommentar von 2d92d98fba8a5304c22e4862b6bd715esmallFilburt am 13. November 2008 13:25

doch, wer nur Radio angemeldet hat, muss für PC die Fernsehgebühren bezahlen.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 13. November 2008 13:27

Stimmt!!!

Kommentar von 7591c6322aaa8eb07a53f039ac3e8d76smallMostwima am 13. November 2008 13:28

Stimmt nicht!

Kommentar von 2d92d98fba8a5304c22e4862b6bd715esmallFilburt am 13. November 2008 13:58

? für einen PC (mit/ohne TV-Tuner) fallen auch nur die Radiogebühren an, sofern kein Fernseher vorhanden ist?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 13. November 2008 15:50

Man kann über das Internet auch Fernsehsender anschauen! Sprich: Der PC kann zum Anschauen auch öffentlich-rechtlicher Sender genutzt werden - daher ist dafür auch die Gebühr für einen Fernseher fällig.

Und das unabhängig davon mit was für einer Leitung man im Internet surft. Es muss ja gar nicht mal ein Internetanschluss vorhanden sein! Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden! :-P

Kommentar von pflvb am 14. November 2008 09:18

demnach müsste ich ja jetzt Kindergeld beantragen!? ich hab' zwar keine Kinder - aber das Gerät dafür !? ;-)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 14. November 2008 09:42

Beantragen kannst du es ja! Aber denke daran: GEZ ist eine andere Welt! ;-)

Kommentar von D454aad892ac25b9c7c91ab137df35dbsmallbublegum am 22. November 2008 23:25

pflvb dein Komentar ist Genial!!!!

Kommentar von heikephs am 6. Dezember 2008 19:10

Bloß gelten fürs GeldKRIEGEN schon wieder andere Regelen, leider! Da gilt nur das reale... :- (


anonym
beantwortet von messengaro am 13. November 2008 13:25
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im prinzip muss man schon zahlen dafür. das fordet zumindest die gez. aber es schient urteile zu geben, die das anders sehen.lies mal hier nach: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ122657810417932/link513011A....


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. November 2008 13:52
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Mach das lieber nicht. Die Jungs von der GEZ kriegst Du sonst nie wieder los.



coffey72
beantwortet von coffey72 am 13. November 2008 13:23
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vollimleben
beantwortet von vollimleben am 13. November 2008 13:23
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Nein oder benutzt du ihn als Fernseher?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 13. November 2008 13:24

Ob du ihn dazu nutzt hat damit gar nichts zu tun! Du könntest ihn nutzen und das reicht!


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