Ein Freiberufler hat weder Rundfunk- noch Fernsehgerät, aber einen Computer mit Internetanschluß zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Es gibt jedoch keine Radiokarte, auch keine TV -Karte im PC integriert und von daher wird weder Radio gehört noch Fernsehen geschaut. Fallen in diesem Fall dennoch GEZ-Gebühren an? Weiß darüber jemand bescheid, wie die rechtliche Lage hier aussieht?
Vielen Dank!

Die technische Möglichkeit, Radio zu hören oder TV zu schauen, reicht. Was ist eine Radiokarte? Webradio hört man doch mit der ganz simplen Soundkarte, und die wird Dein Pc wohl haben.
Jeder internetfähige Computer zählt als "neuartiges Empfangsgerät" und ist daher gebührenpflichtig (Radiogebühren). Mit eingebauter TV-Karte wird er zum Fernseher und kostet Fernsehgebühren.
Steht der Computer zuhause im Arbeitszimmer, dann wird sowohl berufliche wie auch private Nutzung angenommen und der Computer kostet zweimal Gebühren.
Ist ein Autoradio vorhanden und werden dafür shon Gebühren bezahlt, zählt der Computer als gebührenfreies Zweitgerät.
boriswulff am 25. März 2008 09:17 Prima Antwort von unserem Opa !!!
Dafür ein dreifaches DH! DH! DH!
:( Oh geht ja nur einmal :(
yellowsign am 25. Mai 2008 02:29 "Steht der Computer zuhause im Arbeitszimmer, dann wird sowohl berufliche wie auch private Nutzung angenommen und der Computer kostet zweimal Gebühren".
Das ist doch nicht wahr, oder? - zahlt man dann wirkich für das selbe Gerät die Gebühren doppelt!

Das ist leider so.
Bei dieser Logik müßte eigentlich jeder Mann wegen "Notzucht" verurteilt werden, weil er die Vorrichtung dazu hat.....
Wieselchen1 am 25. März 2008 09:20 und als "Wildpinkler"...... >ganzschnellwiederwegbin<
strick4a am 25. März 2008 09:24 ...!...ichkriegdichheutnoch...
.... oder alternativ auch Kindergeld beantragen (die Vorrichtungen sind ja auch vorhanden) smile

Meist wird die Gebühr wegen dem Autoradio des geschäftlich genützen Wagens verlangt.
Wenn nicht schon ein Autoradio angemeldet ist, dann muss für den Internet-PC eine Radiogebühr gezahlt werden. Allerdings kann man sich dagegen wehren. Siehe www.gebuehren-igel.de

Ja, guck doch mal auf diesen Gebühren-Igel.
Ich kann nur sagen: ich arbeite freiberuftlich und habe es nach einer länger dauernden Korrespondenz geschafft, meinen PC weder als Radio- noch als TV-Empfangsgerät anmelden zu müssen. - Du kannst sie mit ihren eigenen Bestimmungen schlagen, musst Dich aber vorher etwas einlesen und darfst Dich nicht einschüchtern lassen. Die GEZ fährt nämlich gern mit schweren Geschützen auf!

Radiokarten gibt es erstmal nicht und auch eine nicht vorhandene TV-Karte ermöglicht TV-im PC zu sehen,
da es aber nun heisst in der GEZ-Ordnung, wer einen Internetfähigen PC hat muss dieses bei der GEZ anmelden, wirst du wohl nicht darum herumkommen
gleiches gilt ja auch für Autoradios für Selbständige und andere freie Berufe
pooky am 25. März 2008 11:21 Die nicht existente Radiokarte für UKW-Empfang ist zu Hause in meinem Desktop-PC eingebaut....

Wenn man sich mal hier http://www.gez.de/door/gebuehren/index.html durchklickt, sollten eigentlich keine Fragen diesbezüglich offen bleiben.
ja da ist unvernünftigerweise so. Aber es fallen nur die Radiogebühren an, auch wenn man schon ein Autoradio angemeldet hat

Wenn Du bereits auf dem gleichen "Grundstück" GEZ-Gebühren für einen Fernehgerät und/oder Radio zahlst, entfällt die Gebühr für den PC, auch wenn Du ihn für Deine freiberufliche Tätigkeit nutzt. Hast Du ausschließlich einen internetfähigen PC, dürfte die Gebühr fällig werden, egal, ob da eine TV- oder Radiokarte eingebaut ist. Ich habe gelesen, dass sogar für am Internet angeschlossenen Computerkassen, z.B. beim Bäcker, Gebühren fällig sind.
Möchte mich ganz herzlich bei allen für ihre Beiträge bedanken, besonders auch bei "nofun" für die Adresse des "Gebührenigels".
Mal sehen, wie ich in meinem Falle weiterkomme!
Nochmals lieben Dank an alle!!!!
Aber UKW-Radio kann man mit der simplen Soundkarte nicht empfangen....
mit dem PC kann man ohne weiteres hunderte von Sendern reinbekommen aus aller Welt.