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GEZ-Gebühren für den Arbeitscomputer als Selbstständiger mit eingetragenem Gewerbe?

gefragt von schmideck am 31.07.2008 um 15:38 Uhr

Kann die GEZ wirklich verlangen, dass man als Selbstständiger für seinen Arbeitscomputer GEZ-Gebühren entrichtet?


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anonym
beantwortet von geert am 31. Juli 2008 15:42
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Es gibt ein aktuelles Urteil vom Koblenzer Verwaltungsgericht dazu: wenn der Computer ein eindeutiges Arbeitsmittel des Unternehmens ist, kann keine Gebühr verlangt werden.

Kommentar von 0ad40387fbc93beb5904430e09e4109esmalltinschen am 31. Juli 2008 15:43

das ist ja wirklich mal erfreulich!!!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 15:55

Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51


tradaix
beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51
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Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch [16.07.2008] entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/112910


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Juli 2008 15:39
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Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 15:55

Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 31. Juli 2008 15:59

und außerhalb der privatwohnung?

steht nix in der frage wo er sein geschäft betreibt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 16:11

Das ist jetzt aber haarspalterich :)

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 31. Juli 2008 16:23

Nein, ich kann mir schon vorstellen, dass es einen Unterschied gibt, denn in deinem Beispiel werden ja schon GEZ-Gebühren gezahlt.


anonym
beantwortet von nofun am 31. Juli 2008 16:51
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Es gibt inzwischen zwei Urteile. Das in Braunschweig besagt: Jemand der in von zu Hause aus gewerblich tätig ist, aber schon privat Rundfunkgebühren zahlt, muss nicht noch mal für den PC zahlen.

Das in Koblenz besagt: Wer in einem Geschäft/in einer Kanzlei einen PC einsetzt muss dafür keine Rundfunkgebühr bezahlen.

Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, da NDR bzw. SWR in die Berufung gehen werden.

Was jetzt noch fehlt: Wer zu Hause mit PC arbeitet, aber keine privaten Geräte hat bzw. wer nur privat einen PC nutzt und ansonsten keine Rundfunkempfangsgeräte hat.

Aktuelle Information dazu gibt's bei www.gebuehren-igel.de


tinschen
beantwortet von tinschen am 31. Juli 2008 15:40
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Leider ja,sofern das Gerät online gehen kann.Wohlgemerkt auch dann,wenn nur die Möglichkeit zum online gehen besteht!Aber muss man auf die Schreiben denn wirklich reagieren? :)


Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 15:55

Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51


anonym
beantwortet von FrankoNero am 31. Juli 2008 15:40
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Ja. ^^

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 15:56

Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 31. Juli 2008 15:42
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Ja sicher!

Als Selbständiger (arbeite im Heimbüro) zahle ich für den Computer zweimal:

für private Nutzung

für geschäftliche Nutzung

Habe weder Radio noch Fernseher.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 15:56

Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 31. Juli 2008 15:44
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Wenn Du mit dem Teil ins Internet kommst oder einen PC mit Radio- und/oder TV-Karte, PC mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang hast: ja

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 31. Juli 2008 15:56

Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 31. Juli 2008 17:40

15.44 Uhr ist wohl etwas früher.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 31. Juli 2008 17:51
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Ja kann die GEZ. Ebenso wie für das Radio im Geschäftsauto. Ich zahle beides.


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