Kann die GEZ wirklich verlangen, dass man als Selbstständiger für seinen Arbeitscomputer GEZ-Gebühren entrichtet?
Es gibt ein aktuelles Urteil vom Koblenzer Verwaltungsgericht dazu: wenn der Computer ein eindeutiges Arbeitsmittel des Unternehmens ist, kann keine Gebühr verlangt werden.

Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch [16.07.2008] entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/112910
ja.
tradaix am 31. Juli 2008 15:55 Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51
und außerhalb der privatwohnung?
steht nix in der frage wo er sein geschäft betreibt.
Es gibt inzwischen zwei Urteile. Das in Braunschweig besagt: Jemand der in von zu Hause aus gewerblich tätig ist, aber schon privat Rundfunkgebühren zahlt, muss nicht noch mal für den PC zahlen.
Das in Koblenz besagt: Wer in einem Geschäft/in einer Kanzlei einen PC einsetzt muss dafür keine Rundfunkgebühr bezahlen.
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, da NDR bzw. SWR in die Berufung gehen werden.
Was jetzt noch fehlt: Wer zu Hause mit PC arbeitet, aber keine privaten Geräte hat bzw. wer nur privat einen PC nutzt und ansonsten keine Rundfunkempfangsgeräte hat.
Aktuelle Information dazu gibt's bei www.gebuehren-igel.de

Leider ja,sofern das Gerät online gehen kann.Wohlgemerkt auch dann,wenn nur die Möglichkeit zum online gehen besteht!Aber muss man auf die Schreiben denn wirklich reagieren? :)
tradaix am 31. Juli 2008 15:55 Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51
Ja. ^^
tradaix am 31. Juli 2008 15:56 Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51
Ja sicher!
Als Selbständiger (arbeite im Heimbüro) zahle ich für den Computer zweimal:
für private Nutzung
für geschäftliche Nutzung
Habe weder Radio noch Fernseher.
tradaix am 31. Juli 2008 15:56 Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51

Wenn Du mit dem Teil ins Internet kommst oder einen PC mit Radio- und/oder TV-Karte, PC mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang hast: ja
tradaix am 31. Juli 2008 15:56 Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51
AndyArbeit am 31. Juli 2008 17:40 15.44 Uhr ist wohl etwas früher.

Ja kann die GEZ. Ebenso wie für das Radio im Geschäftsauto. Ich zahle beides.
das ist ja wirklich mal erfreulich!!!
Siehe beantwortet von tradaix am 31. Juli 2008 15:51