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gez gebühren für computer

gefragt von andien am 02.11.2008 um 1:06 Uhr

was ist eigentlich aus der gez gebühr für internetfähige computer geworden? hatte gehört, dass sie dieses jahr eingeführt werden sollte, aber mich wundert jetzt, dass mich die gez noch nicht mit briefen überschüttet..

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gez x 757

Angelflight
beantwortet von Angelflight am 2. November 2008 01:15
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Glüchlich ist wer nicht auserwählt wurde!

Noch!


anonym
beantwortet von Lissa am 2. November 2008 01:13
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Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.

Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.

Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich" unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.

http://gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

Kommentar von andien am 2. November 2008 01:28

ähm, also, versteh ich das richtig: wenn ich radio zahle und einen normalen pc hab, ist alles inklusive. wenn ich radio zahle und einen pc mit tv karte habe, muss ich extra zahlen? wenn ich nichts zahle und einen normalen pc habe, muss ich zahlen?


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 2. November 2008 01:07
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Zahlst Du gar kein GEZ ?

Wenn doch, dann ist der PC schon dabei.

Kommentar von andien am 2. November 2008 01:13

doch, ich zahl radio. achso, das ist dann dabei? ist aber gar nicht mehr geworden, oder?

Kommentar von 4ee0a9f547e295823f1c6297c524589bsmallgargamel2003 am 2. November 2008 01:29

es sei denn, Du hast ne TV-Karte drin...


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