Hallo, ich habe folgendes Problem und hoffe hier ist jemand der sich wirklich damit auskennt.
Also: Meine Bekannte betreibt einen Internetversand für Hundeartikel. Sie hat mich gebeten auf meinem Privatauto einen Werbeaufkleber für ihre Internetseite anzubringen. Ich würde keine finanzielle gegenleistung bekommen und habe auch sonst geschäftlich nichts mit ihr zu tun. Nun wurde uns gesagt das ich dann für das Autoradio in meinem PKW GEZ Gebühren bezahlen müsste da es durch diesen Aufkleber für Gewerbliche Zwecke genutzt wird. Ist das wirklich rechtens?? Es hat doch fast jeder Werbung auf seinem Privatauto - schon allein vom Autohaus bei dem man das Fahrzeug gekauft hat.

das halt ich für ein gerücht. ein auto gewerblich nutzen heißt, damit sachen zu transportieren für die firma oder zu geschäftsterminen etc fahren. JEDES Auto hat mindestens auf dem Kennzeichenverstärker oder auf dem Kofferraum irgendwo ein Logo vom Autohaus bei dem es gekauft wurde. Sind die dann alle gewerblich unterwegs? solange du nicht inhaber der firma bist oder dort angestellt und mit dem auto auch keine botengänge machst ist dein auto von gewerblicher nutzung soweit entfernt wie der papst vom kindergeld.
Ein Werbeaufkleber zeugt noch nicht von einer Gewerbetätigkeit, die auf Gewinn hin abzielt. Mach Dir keine Sorgen.
Raimund1 am 28. September 2007 14:28 Sogar wenn du das Auto teilweise gewerblich nutzt und dafür 30 cent/km ansetzt, ist das Auto nicht gewerbliches Vermögen, sondern weiterhin Privatbesitz.

GEZ mußt du zahlen für deinen Fernseher und fürs Radio in deiner Wohnung. Dann ist automatisch das Autoradio mit drin. Zahlst du aber noch keine GEZ weil du kein Fernseher oder Radio zu Hause hast, dann mußt du fürs Autoradio eh zahlen.
thebrain am 28. September 2007 14:37 das autoradio ist gratis wenn man schon ein gerät angemeldet hat. nutzt man das auto aber gewerblich muss man das radio zusätzlich zahlen.
comarel am 28. September 2007 22:27 Klar, gratis, wenn du schon zahlst, aber wenn du nicht zahlst, weil du keinen Fernseher oder kein Radio hast, dann zahlst du nur für das Autoradio. Hatte ich doch gesagt!!!!
der aufkleber währe ein Hund und die Aufschrift www.wuffelwelt.de und bei der gez sagen sie wenn der Aufkleber jetzt nur "Wuffelwelt" hätte und nicht "www.wuffelwelt.de" , wäre das nicht gebührenpflichtig -> siehe Bitburger Aufkleber. Es darf kein konkreter Geschäftshinweis vorhanden sein, dann sind Aufkleber ok.
hast Du denn schon GEZ für ein Radio gezahlt und Sollst Du jetzt mehr bezahlen?