Ich bin selbstständig und (laut dem GEZ-Mann) muss ich für das Radio in meinem Auto zahlen. Nur ist das Auto nicht auf mich zugelassen. Muss ich dennoch zahlen? Das Auto ist auf eine nicht selbstständige Person zugelassen.

Der Fahrzeughalter ist für die Gebühr verantwortlich. Fahre mal mit dem Bus in die Ferien, müssen dann alle 70 Insassen GEZ bezahlen?
Zahlt nicht der Halter bereits Gebühren, in denen das Radio drin ist???

Wenn ich mir ein Auto von einem Verleih miete und geschäftlich zum Kunden fahre muß ich dann auch das vorhandene Radio anmelden?
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Regelung auch für Mietfahrzeuge gilt. In dem Fall zahlt wohl die Vermietfirma die GEZ für das Autoradio.
Ich kann ja auch nicht einfach aus einem Mietwagen das Radio ausbauen lassen :-)
Wie das ganze ist wenn ich jetzt aber ein wagen von privat leihe. Oh weh. Das ist nicht einfach. Auf den Seiten der GEZ ist so ein Fall auch nicht erklärt.

da das auto nicht dein eigentum ist, musst du auch nicht für das dort eingebaute radio zahlen. ich würde die aussage des gez mannes beanstanden.

ja. Da du mit dem Auto fährst, hättest du die Möglichkeit auch Radio im Auto zu hören. Kannst es ja ausbauen lassen, dann müsstest du nicht zahlen. (zumind. nicht für AUtoradio) ;-)

Der GEZ veralbert dich. Ich glaube fast, die kriegen auch eine Erfolgsprämie, wenn ich mir durch den Kopf gehen lasse, was ich in letzter Zeit von denen gehört habe.
jbinfo am 2. Oktober 2007 06:54 Die GEZ veralbert nicht nur Dich sondern uns alle, wie ja ausreichend bekannt ist. Der GEZler der Dir son Blödsinn erzählt hat, bekommt natürlich eine gute Provision dafür. Wieso sprichst Du überhaupt mit so einem Provisionsgeier ?
Falls es ein Dienstwagen ist, der nur Dir zur Verfügung steht, wirst Du die GEZ sicher selber zahlen müssen. Wird Dir das Dienstfahrzeug nicht auch steuerlich angerechnet???
normal muß der Arbeitgeber die GEZ für Dienstfahrzeuge übernehmen!
Ich bin mein eigener Arbeitgeber :-) Selbstständig halt. Und fahre wie zig Tausende auch einfach nur mit dem Auto in mein Büro, nicht mehr nicht weniger. Allerdings ist das Auto nicht auf meinen Namen zugelassen (Versicherung würde mich in den jungen Jahren zum Bankrott treiben ;-) )

Habe auch einmal gehört, dass nicht der Besitzer die Gebühr bezahlen soll, sondern der NUTZER.
Ähnliches war einmal in einem Fall, in dem ein erwachsener Sohn, der sein angemeldetes Fernsehen vorübergehend in die Gartenlaube seiner Eltern gestellt hatte. Er hatte sich ein neues zugelegt, das alte defekte Gerät aus Platzmangel in die Laube gebracht. Dafür sollten die Eltern dann GEZ Gebühr bezahlen (obwohl es nachweislich defekt war!)
Kann schon sein, dass da in deinem Fall es ähnlich liegt. Das Auto isi auf eine andere Person zugelassen (zahlt u.U. auch GEZ), aber du bist der Nutzer!!!
Falls Gebühren fällig sind, dann für die Person, auf die das Auto zugelassen ist.
Gegen eine Gebührenpflicht kann aber eimgewendet werden, das Auto nicht gewerblich, sondern nur rein privat zu nutzen.
Nach den Angaben im GEZ-Gebührenlexikon müssen Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#15).
Bei den Angaben zur Gebührenpflicht steht zu "Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen" (http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#5) eine Pflicht zur zusätzlichen Anmeldung, wenn ein privates Kraftfahrzeug zu gelegentlichen Fahrten zu Kunden oder wichtigen Terminen benutzt wird.
ich zahle seit Jahrzehnten (!!!) immer brav (oder dumm??)meine GEZ-Gebühren! Bin seit ca 3 Jahren selbstständig mit einem kleinen Bügelservice (ca 100.- Umsatz/Monat)und nun war neulich so ein "Halsabschneider" da, der mich ganz nebenbei fragte, ob ich denn mein Auto auch "gewerblich" nutze, ob ich denn zB Wäsche den Kunden bringe - hab ich verneint, ob ich denn destilliertes Wasser kaufe, ich sagte wieder nein, ob ich vielleicht meine Steuererklärung beim Finanzamt direkt abgebe, oder ob ich zum Steuerberater fahre, sagte ich, das macht mein Mann, weil er ja normal arbeitet und wir gemeinsam veranlagt sind..... Der "nette Mann" meinte, ich müsse dennoch fürs Autoradio GEZ extra zahlen, weil ich in den hinteren Fenstern Werbung für meinen Bügelservice hab......Somit würd ich es gewerblich nutzen, für ein gewerblich genutztes Fahrzeug sei IMMER Gebühr fällig......... Dass ich nur CD'S höre hat ihn net interessiert, weil ich "könnte" ja auch Radio hören. Es gäb aber noch ne Möglichkeit, ich könnt in eine Werkstatt gehen, mir den Radioempfang verblomben lassen, das würd ca 250.- € kosten, die Rechnung dann an GEZ schicken, dann wär ich befreit! Ich hab daraufhin meine Werbung vor seinen Augen von den Scheiben gerissen (ich war seeeehr zornig!!!), und hab gesagt, er soll machen, dass er mein Grundstück verlässt, eh ich Polizei hole! Hab nie wieder was gehört......
america am 4. Oktober 2007 03:05 PS Würde mich mal von der GEZ interessieren:Wenn Du einen Daimler fährst, musst Du dann denn den Stern auch abnehmen, man fährt doch inditekt Werbung mit dem Mercedes-Stern????