Wer kann mir helfen,lebe mit meinem Freund zusammen und er bezahlt die GEZ für Radio und Fernsehen.Das Auto nutzt er geschäftlich,also ist das Autoradio angemeldet.Jetzt haben wir einen Pachtgarten.Muß ich die Geräte anmelden oder kann ich das Radio,Fernseher von zu hause mitnehmen.Wer kann mir helfen.Bitte nur nützliche Tips geben.Freue mich.Danke

Wenn Du sie jedesmal wieder mit nach Hause nimmst, mußt Du sie nicht anmelden.

du zahlst einmal GEZ egal wieviele Geräte Zuhause stehen. Wenn du Geräte mit in den Garten nimmst, die nicht fest dort stehen bleiben, musst du nichts extra anmelden!
engel19620 am 5. Mai 2008 22:06 Dachte immer für jedes Gerät im Haushalt muss bezahlt werden.Naja wieder was gelernt
fabienne1997 am 5. Mai 2008 22:21 oh je da wäre ich schon arm wie ne Kirchenmaus bei 3 fernseher, X Radios und 2 PC´s...bei Firmen ist das so aber nicht privat!
Habe aber gerade gelesen,das ich Gebühren zahlen muß,obwohl ich das Gerät immer wieder mitnehme.Ist dieses Richtig
fabienne1997 am 5. Mai 2008 22:29 Wenn das in den GEZ Richtlinien steht ist mir das NEU und wird seine Richtigkeit haben!
fabienne1997 am 5. Mai 2008 22:34 GERADE BEI DEN GEZ RICHTLINIEN GEFUNDEN! Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt. Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden? Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
Hoss Cartwright am 5. Mai 2008 22:41 Bin ich was froh, daß ich an die Verbrecherbande nix bezahlen brauch, weil befreit.
Metrichmemba am 6. Mai 2008 16:41 Keiner muss GEZ bezahlen! Einfach ignorieren und sich keine Märchen erzählen lassen über die angeblichen Peilwägen. Solange du dich nicht vor nem GEZ-Mitarbeiter verplapperst, kann der nicht mal ne SAchüssel auf´m Dach als Beweis anführen.. und Polizei wird auch nie kommen, da Schwarzsehen nur Ordnungswidrigkeit ist, für einen Durchsuchungsbefehl aber (der Verdacht auf) eine Straftat vorliegen muss
Gibt es darüber ein Gesetz oder kann ich diess nachlesen. Und wo.Danke
www.gez.de
Wenn ich nie ARD und so weiter schaue ,da ich immer bis 21 Uhr arbeite und wenn ich mal den Fernseher einschalte kommt bei ARD und Co nur Müll.Habe gehört,das man das Abschalten kann.Kennt einer sich damit aus.Danke
Allein die technische Möglichkeit zum Emfang der Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet zur Zahlung. Das gilt auch für internetfähige PCs und Handys.
Woher weist Du dieses bist Du Richter oder heist Du nur Richter.Weil im GEZ gesetz seht es anders
Es gibt kein GEZ "Gesetz".......