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GEZ Gebühr bei portablen Geräten in Zweitwohnsitz

gefragt von Toronto am 29.09.2007 um 20:08 Uhr

Ich habe an meinem Studienort meinen Zweitwohnsitz angemeldet. An meinem Erstwohnsitz (Eltern) zahle ich seit Jahren regulär meine GEZ Gebühren. Nun möchte ich zu Semesterbeginn meinen Fernseher / Radio für das Semester (3-4 Monate) mit zum Studienort nehmen, so dass bei meinen Eltern kein Gerät mehr vorgehalten wird. In den nächsten Semesterferien werden diese Geräte dann wieder mit zurück kommen usw. Muss ich nun jedesmal eine An/Abmeldung vornehmen? Was passiert mit dem Autoradio? Wie steht es mit einem Laptop? Die Geräte sind alle portabel und sind daher immer für den entsprechenden Zeitraum am Aufenthaltsort im Einsatz.

Vielen Dank


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Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 29. September 2007 20:30
2x
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Das Gerät am Studienort muß angemeldet werden. Die Geräte am Ort der Eltern können dann abgemeldet werden. Zweitgeräte nicht anmeldepflichtig, wenn privat betrieben.

Dies ist meine private Meinung. Für eine rechtsverbindliche Auskunft würde ich mich an die GEZ wenden.


comarel
beantwortet von comarel am 29. September 2007 20:25
1x
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Ja, natürlich, selbst sich außer Betrieb befindliche Geräte in Ferienhäusern müssen GEZ-Gebühr bezahlen. Laut Zeitungsartikel, in dem sich ein "Laubenbesitzer" beschwert hatte, für ein lediglich "abgestelltes" Fernsehgerät seiner mutter in seiner "Laube im Kleingärtnerverein" GEZ-Gebühr bezahlen zu müssen. Er MUSSTE!!!!!!!!




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