Hallo ich bin verheiratet und meine Frau bezahlt für ihr Autoradio extra GEZ Gebühren obwohl ich auch schon Radio- und Fernsehgebühren bezahle. So wie ich weis muss meine Frau nicht Extra gebühren für ihr Autoradio bezahlen das privat genutzt wird. Kann mir hier jemand weiterhelfen.Danke

Aus dem Gebühren-Lexikon der GEZ:
"Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei."
Wenn man verheiratet ist, muss man nicht doppelt zahlen. Die GEZ wird darauf aber nicht von sich aus hinweisen.
bueten am 19. August 2009 10:02 gez melden

Man zahlt immer nur pro Haushalt. Aber wenn du das Autoradio bei dir nicht angegeben hast, wird das schon richtig sein. Läuft das auto auf deine Frau? Dann stimmts. Und es ist irrelevant, ob das Autoradio privat, oder sonst wie genutzt wird. Du musst für alle Empfnagsgeräte zahlen: TV, Radio, MP§ Player mit Radioempfang, handy mit radioempfang und eben auch autoradio. Alles wollen die mit aufgenommen haben und dafür Kohle kassieren!
RBMannheim am 19. August 2009 10:14 Das einzige, was an dieser Antwort stimmt, ist das Datum!
Westhighlandx am 19. August 2009 10:19 xD und der erste Satz wenn man verheiratet ist.
Stimmt so nicht, du musst zwar jedes Empfangsgerät theoretisch anmelden, aber wenn man verheiratet ist wir nur einmal Gebür fällig. Wenn ein Fernseher angemeldet ist dann zalt man bereits den höchsten Satz. Etwas anders git nur bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug.

Nein, sie müßte nur separat zahlen, wenn das Auto gewerblich genutzt wird.
Tari25 am 19. August 2009 10:03 das stimmt so leider nicht....
RBMannheim am 19. August 2009 10:12 Da hast Du aber so Einiges nicht verstanden, was man ja auch deiner Antwort entnehmen kann! Man zahlt als verheiratetes Paar einmal für Radio und einmal für Fernseh! Damit ist alles abgedeckt! Und wenn ich dreißig Autos mit Radio habe und zwanzig Handys mit Radio, sind auch die abgedeckt! Man muss auch nichts bei sich oder bei seiner Frau angeben! Das ist keine Steuererklärung! Ausnahme ist nur, wenn es sich um gewerblich genutzte Gegenstände handelt. So also das Radio im gewerblich genutzten Auto oder das Radio an meinem Arbeitsplatz!
Westhighlandx am 19. August 2009 10:16 Du hast Recht! @RBMannheim---- sie sind verheiratet und verheiratet und verheiratet. Anders nur wenn ohne Trauschein.
Doch, es gibt mittlerweile sogar das Ansinnen der GEZ die Leute zur Zahlung ranzuziehen, die für eine Webseite mit ihrem Auto werben.
Westhighlandx am 19. August 2009 10:20 Können se doch. Ich zahl einmal Fernsehen und da ist Radio (jegliches) drin.
RBMannheim am 19. August 2009 11:40 In dem Moment, wo ich mit dem Auto für eine Webseite werbe, ist das Auto nicht mehr privat sondern dient dazu, Einkommen zu erwirtschaften, wird also quasi gewerblich genutzt! Ob tatsächlich dadurch Einkommen erzielt wird, ist der GEZ erst mal egal!
Wenn alles privat ist, müsst ihr nicht doppelt zahlen.
Ich habe heute (23.09.2009) mit der GEZ gesprochen (Tel=018599950220). Dort bestätigte mir eine Dame, daß der Ehepartner keine Gebühren für das im Auto, welches auf den Partner zugelassen ist, eingebaute Radio entrichten muß, wenn ein Ehepartner bereits Gebühren für Radio und TV bezahlt. Konkret: Meine Ehefrau muß für das Radio in Ihrem Auto, daß auf Sie zugelassen ist, keine Gebühren bezahlen, da ich bereits für Radio und TV halbjährlich 107,88 Euro bezahle.

Deine Frau muss sich schriftlich bei der GEZ abmelden.
So habe ich es damals auch getan und zahle nun seid 12 Jahren keine GEZ mehr ;-)
Tari25 am 19. August 2009 10:08 ehrlich? hast du denn geräte? denn darauf bestehen die dann ja... und drohen ja mit busgeldern, schicken mahnungen und gehen doch irgendwann über inkasso, oder SCHUFA..?
Knabberstange am 19. August 2009 10:15 Naja klar hab ich Geräte aber mein Mann zahlt ja.
Also warum ich auch noch.
Ok ich habe kein eigenes Auto..vieleicht ist es das was ich mir aber nicht vorstellen kann den damals bevor ich schwanger wurde hatte ich immer ein eigenes Auto mit Radio.
Tari25 am 19. August 2009 10:17 ja ok... ja TV und so musst du eh nicht zahlen, wenn dein man zahlt...

alles abzocke !!!
Tari25 am 19. August 2009 10:07 klar, nur was kannst du dagegen tun? die bekommen deine adresse ja raus, auch wenn man sich nicht anmeldet. meine schwägerin bekam letztens ne rechnung von den letzten 3 jahren... 700€ wollen die haben. aber es kam vorher nie eine rechnung, oder so.

Eheleute müßen nur einmal zahlen. Und das ist einmal zuviel. Die GEZ verlangt Geld für 0 Leistúng.
Tari25 am 19. August 2009 10:05 nicht nur eheleute, auch zusammenlebende. selbst bei WG´s zahlt man nur pro haushalt, nicht pro person. aber da haste recht... gez verlangt geld aber tut nichts, es sind immerhin die sender, die ausstrahlen und die bekommen nichts, von den GEZ gebühren. legaler betrug nennt man das

Doch muss Sie bezahlen. Ist bei mir genau so. TV und Radio in der Wohnung muss nur Einer zahlen und Autoradio geht extra.
Klein57 am 19. August 2009 10:04 Blödsinn hoch 3
Bause2404 am 19. August 2009 10:12 Kein Blödsinn. Frechheit!! Ich weiss doch wohl was ich zahlen muss.
Bause2404 am 19. August 2009 10:06 "Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kfz zugelassen ist."
Westhighlandx am 19. August 2009 10:15 Ja, aber sie sind verheiratet!!!!!!!!!!
Bause2404 am 19. August 2009 10:21 LESEN: Es kommt drauf an, auf WEN das Auto zugelassen ist. Der HALTER des Wagens muss zahlen egal ob er verheiratet ist oder nicht.
Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?
Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR).

Also soweit der Mensch von der Gez uns das damals erklärt hat muss man wenn man verheiratet ist nur eine gebühr für alles bezahlen egal wieviele Fernseher Radios etc. man hat
Wir bezahlen auch nur einmal Gebühren und haben auch zwei Autos. Würde bei der "lieben Gez" einspruch erheben/bzw. 1 Vertrag kündigen.
Ich dachte, es wird pro Haushalt abgerechnet, nicht pro Person. Aber die bei der GEZ machen, was sie wollen und man kann wenig gegen sie erreichen.
hallo also so weit ich weis muss man nicht doppelt bezahlen ! man muss da ziehmlich auf passen denn die zocken da gerne einen ab.