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GEZ Gebühr Autoradio doppelt

gefragt von Markus1708 am 19.08.2009 um 9:59 Uhr

Hallo ich bin verheiratet und meine Frau bezahlt für ihr Autoradio extra GEZ Gebühren obwohl ich auch schon Radio- und Fernsehgebühren bezahle. So wie ich weis muss meine Frau nicht Extra gebühren für ihr Autoradio bezahlen das privat genutzt wird. Kann mir hier jemand weiterhelfen.Danke

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GEZ x 757 Autoradio x 286

phantom4
beantwortet von phantom4 am 19. August 2009 10:11
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Aus dem Gebühren-Lexikon der GEZ:

"Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei."

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html


anonym
beantwortet von mafrmt00 am 19. August 2009 10:01
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Wenn man verheiratet ist, muss man nicht doppelt zahlen. Die GEZ wird darauf aber nicht von sich aus hinweisen.

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 19. August 2009 10:02

gez melden


Tari25
beantwortet von Tari25 am 19. August 2009 10:01
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Man zahlt immer nur pro Haushalt. Aber wenn du das Autoradio bei dir nicht angegeben hast, wird das schon richtig sein. Läuft das auto auf deine Frau? Dann stimmts. Und es ist irrelevant, ob das Autoradio privat, oder sonst wie genutzt wird. Du musst für alle Empfnagsgeräte zahlen: TV, Radio, MP§ Player mit Radioempfang, handy mit radioempfang und eben auch autoradio. Alles wollen die mit aufgenommen haben und dafür Kohle kassieren!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 19. August 2009 10:14

Das einzige, was an dieser Antwort stimmt, ist das Datum!

Kommentar von 0e3590c75420d9fba7929c0fab737d31smallWesthighlandx am 19. August 2009 10:19

xD und der erste Satz wenn man verheiratet ist.

Kommentar von Drachentoeter am 28. August 2009 13:29

Stimmt so nicht, du musst zwar jedes Empfangsgerät theoretisch anmelden, aber wenn man verheiratet ist wir nur einmal Gebür fällig. Wenn ein Fernseher angemeldet ist dann zalt man bereits den höchsten Satz. Etwas anders git nur bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. August 2009 10:00
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Nein, sie müßte nur separat zahlen, wenn das Auto gewerblich genutzt wird.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 19. August 2009 10:03

das stimmt so leider nicht....

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 19. August 2009 10:12

Da hast Du aber so Einiges nicht verstanden, was man ja auch deiner Antwort entnehmen kann! Man zahlt als verheiratetes Paar einmal für Radio und einmal für Fernseh! Damit ist alles abgedeckt! Und wenn ich dreißig Autos mit Radio habe und zwanzig Handys mit Radio, sind auch die abgedeckt! Man muss auch nichts bei sich oder bei seiner Frau angeben! Das ist keine Steuererklärung! Ausnahme ist nur, wenn es sich um gewerblich genutzte Gegenstände handelt. So also das Radio im gewerblich genutzten Auto oder das Radio an meinem Arbeitsplatz!

Kommentar von 0e3590c75420d9fba7929c0fab737d31smallWesthighlandx am 19. August 2009 10:16

Du hast Recht! @RBMannheim---- sie sind verheiratet und verheiratet und verheiratet. Anders nur wenn ohne Trauschein.

Kommentar von Teleminchen am 19. August 2009 10:13

Doch, es gibt mittlerweile sogar das Ansinnen der GEZ die Leute zur Zahlung ranzuziehen, die für eine Webseite mit ihrem Auto werben.

Kommentar von 0e3590c75420d9fba7929c0fab737d31smallWesthighlandx am 19. August 2009 10:20

Können se doch. Ich zahl einmal Fernsehen und da ist Radio (jegliches) drin.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 19. August 2009 11:40

In dem Moment, wo ich mit dem Auto für eine Webseite werbe, ist das Auto nicht mehr privat sondern dient dazu, Einkommen zu erwirtschaften, wird also quasi gewerblich genutzt! Ob tatsächlich dadurch Einkommen erzielt wird, ist der GEZ erst mal egal!


Sascher
beantwortet von Sascher am 19. August 2009 10:00
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Wenn alles privat ist, müsst ihr nicht doppelt zahlen.


anonym
beantwortet von dowira am 23. September 2009 13:02
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Ich habe heute (23.09.2009) mit der GEZ gesprochen (Tel=018599950220). Dort bestätigte mir eine Dame, daß der Ehepartner keine Gebühren für das im Auto, welches auf den Partner zugelassen ist, eingebaute Radio entrichten muß, wenn ein Ehepartner bereits Gebühren für Radio und TV bezahlt. Konkret: Meine Ehefrau muß für das Radio in Ihrem Auto, daß auf Sie zugelassen ist, keine Gebühren bezahlen, da ich bereits für Radio und TV halbjährlich 107,88 Euro bezahle.


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 19. August 2009 10:04
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Deine Frau muss sich schriftlich bei der GEZ abmelden.

So habe ich es damals auch getan und zahle nun seid 12 Jahren keine GEZ mehr ;-)

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 19. August 2009 10:08

ehrlich? hast du denn geräte? denn darauf bestehen die dann ja... und drohen ja mit busgeldern, schicken mahnungen und gehen doch irgendwann über inkasso, oder SCHUFA..?

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 19. August 2009 10:15

Naja klar hab ich Geräte aber mein Mann zahlt ja.

Also warum ich auch noch.

Ok ich habe kein eigenes Auto..vieleicht ist es das was ich mir aber nicht vorstellen kann den damals bevor ich schwanger wurde hatte ich immer ein eigenes Auto mit Radio.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 19. August 2009 10:17

ja ok... ja TV und so musst du eh nicht zahlen, wenn dein man zahlt...


Georgia09
beantwortet von Georgia09 am 19. August 2009 10:04
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alles abzocke !!!

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 19. August 2009 10:07

klar, nur was kannst du dagegen tun? die bekommen deine adresse ja raus, auch wenn man sich nicht anmeldet. meine schwägerin bekam letztens ne rechnung von den letzten 3 jahren... 700€ wollen die haben. aber es kam vorher nie eine rechnung, oder so.


Tari25
beantwortet von Tari25 am 19. August 2009 10:03
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alle Infos auf www.gez.de


Klein57
beantwortet von Klein57 am 19. August 2009 10:02
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Eheleute müßen nur einmal zahlen. Und das ist einmal zuviel. Die GEZ verlangt Geld für 0 Leistúng.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 19. August 2009 10:05

nicht nur eheleute, auch zusammenlebende. selbst bei WG´s zahlt man nur pro haushalt, nicht pro person. aber da haste recht... gez verlangt geld aber tut nichts, es sind immerhin die sender, die ausstrahlen und die bekommen nichts, von den GEZ gebühren. legaler betrug nennt man das


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 19. August 2009 10:01
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Doch muss Sie bezahlen. Ist bei mir genau so. TV und Radio in der Wohnung muss nur Einer zahlen und Autoradio geht extra.

Kommentar von 51d41c58ccf52dbba2e89a9e8f064553smallKlein57 am 19. August 2009 10:04

Blödsinn hoch 3

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 19. August 2009 10:12

Kein Blödsinn. Frechheit!! Ich weiss doch wohl was ich zahlen muss.

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 19. August 2009 10:06

"Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kfz zugelassen ist."

Kommentar von 0e3590c75420d9fba7929c0fab737d31smallWesthighlandx am 19. August 2009 10:15

Ja, aber sie sind verheiratet!!!!!!!!!!

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 19. August 2009 10:21

LESEN: Es kommt drauf an, auf WEN das Auto zugelassen ist. Der HALTER des Wagens muss zahlen egal ob er verheiratet ist oder nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 19. August 2009 10:32

Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?

Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR).

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html


Hottttina
beantwortet von Hottttina am 19. August 2009 10:01
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Also soweit der Mensch von der Gez uns das damals erklärt hat muss man wenn man verheiratet ist nur eine gebühr für alles bezahlen egal wieviele Fernseher Radios etc. man hat


Ulieule
beantwortet von Ulieule am 19. August 2009 10:00
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Wir bezahlen auch nur einmal Gebühren und haben auch zwei Autos. Würde bei der "lieben Gez" einspruch erheben/bzw. 1 Vertrag kündigen.


Monchiane
beantwortet von Monchiane am 19. August 2009 10:00
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Ich dachte, es wird pro Haushalt abgerechnet, nicht pro Person. Aber die bei der GEZ machen, was sie wollen und man kann wenig gegen sie erreichen.


anonym
beantwortet von Michaela85 am 19. August 2009 10:00
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hallo also so weit ich weis muss man nicht doppelt bezahlen ! man muss da ziehmlich auf passen denn die zocken da gerne einen ab.


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