Hallo zusammen,
ich ziehe jetzt mit meinem Freund mit, somit ist es eine eheähnliche Gemeinschaft. Ich habe mich bereits online umgelmeldet. Mein Freund kündigt jetzt sein Konto, es ist doch korrekt, dass nur einer im Haushalte die GEZ-Gebühren zahlt, oder?

Es wird für Geräte gezahlt, nicht für Personen. Wer zahlt, ist wurst.
In einer eheähnlichen Gemeinschaft muss das Autoradio (wieso auch immer) zusätzlich angemeldet sein wenn es das gibt. Also zwei Radios und ein Fernseher.
normalerweise JA, aber gestern abend kam ein interessanter bericht über die abzocke der GEZ .... also vorsicht und alles per einschreiben/rückschein kündigen, sonst bestreiten die jemals eine kündigung bekomen zu haben ----
Rückwirkende GEZ-Abmeldung nicht möglich
Rostock (dpa/tmn) - Rundfunkgebühren: Gebührenzahler können sich nicht rückwirkend bei der GEZ abmelden. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin.
In einem aktuellen Fall, den die Verbraucherschützer aus Rostock dokumentiert haben, zog ein junges Paar zusammen. Die beiden hätten also nach der Zusammenlegung ihrer Hausstände nur noch eine Monatsgebühr zahlen müssen.
Erst nach einer Zahlungsaufforderung - vier Monate nach dem Einzug bei der Freundin - holte der Mann die Abmeldung für sich nach. Diese wirkte aber erst ab dem Folgemonat des Eingangs bei der GEZ.
Die Verbraucherschützer raten, dieser die Zusammenlegung zweier Haushalte unverzüglich anzuzeigen. Sonst seien hohe Nachforderungen möglich.
ReinerUnsinn am 28. Oktober 2009 16:23 Fax genügt auch. Wichtig ist die Begründung der Abmeldung.

Nicht wirklich, wenn du noch ein eigenes TV oder Radio/Autoraio hast, so musst eigentlich auch zahlen. also gehört alles immer dir oder ihm, wichtig es gehört nur einem nicht beiden, sonst hast die Saubande bald wieder an der Backe... Die brauchst so dringend wie ein Loch im Kopf.
ALLES PER EINSCHREIBEN !!! denk dran
soweit richtig... nur wenn dein freund ein autoradio hat muss er das anmelden. hatten die uns jedenfalls am telefon so erklärt.