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GEZ Durchsuchungsbefehl

gefragt von GiZm0GiZm0 am 07.11.2008 um 10:52 Uhr

Gute Morgen

Ich habe mich gestern mit meinem Kumpel über die GEZ unterhalten und er meinte das man diese Typen zwar nicht reinlassen muss (was ja auch stimmt) aber, wenn man Pech hat kommen sie am nächsten Tag wieder. Mit einem Richterlichen Durchsuchungsbefehl.

Jetzt meine Frage stimmt das? Kann das sein mit dem Durchsuchungsbefehl?

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recht x 35.218 gez x 753

anonym
beantwortet von kbernsdorf am 7. November 2008 10:56
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Nein. Der GEZ Heini darf deine Wohnung nicht betreten wenn du das nicht willst. Theroretisch müsste er die Polizei holen und die dürften dann bei einem Durchsuchungsbeschluß rein, während er draussen bleiben muss.

Praktisch macht das aber keiner von der GEZ, die lügen nur das Blaue vom Himmel damit sie reinkönnen.

Du musst dazu wissen, diese Vertreter arbeiten freiberuflich, also auf Provisionsbasis und sind nichtmal bei der GEZ angestellt.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 7. November 2008 10:54
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Nö, sicher nicht. Einen richterlichen Durchsuchungsbefehl bekommt die GEZ ganz sicher nicht, den gibt es nur für die Polizei bei Verdacht auf schwere Straftaten.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 7. November 2008 11:04

Stimmt.


anonym
beantwortet von allesist am 7. November 2008 10:57
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Wenn der dringende Verdacht besteht, dass sich im Haus Beweise zu einer Straftat oder das sich etwas illegales darin befindet, kann der Richter einen Durchsuchungsbefehl erlassen.

Die Wohnung / das Haus wird dann untersucht. Falls man die Türe nicht öffnet wird diese geöffnet und die Öffnung wird dir in Rechnung gestellt. Du darfst den Ausweis und den Durchsuchungsbefehl ansehen. Du kannst dich wärend der Durchsuchung, sofern keine Fluchtgefahr besteht, entweder im Haus oder irgentwo anders aufhalten.

Kommentar von Simple_avatar10smallSlyder am 7. November 2008 11:03
  1. Welche Straftat liegt den vor? 2.Illegales befindet sich auch nicht in der Wohnung?

anonym
beantwortet von newcomer am 7. November 2008 10:56
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sie dürfen gar nichts. Da müssten sie mit einem Durchsuchungsbefehl und der Polizei anrücken!!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. November 2008 11:39
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Nein!


anonym
beantwortet von nofun am 7. November 2008 11:08
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Die GEZ kriegt keinen Durchsuchungsbefehl, weil sie nichtmal rechtsfähig ist. Die Typen, die im Auftrag der Rundfunkanstalten durch die Gegend laufen, kriegen keinen, weil sie nur "freie Mitarbeiter" ohne besondere Rechte sind. Die Polizei bekommt keinen, weil das Nichtanmelden oder -zahlen von Rundfunkgebühren nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Und wo wir schon mal dabei sind: Diese Androhung von bis zu 1000 Euro Geldbuße, mit der die GEZ in ihren Schreiben gerne hantiert, ist auch nur eine leere Drohung. Dafür müsste man jemandem Vorsatz nachweisen und schon einiges an nichtgezahlten Gebühren aufgelaufen sein.

Kommentar von Brandenburg am 7. November 2008 11:53

Zusatzinfo: Die GEZ betreibt keine Funkmesswagen, womit angeblich Schwarzhörer-bzw. Seher aufgespürt werden. Dieses wird von der GEZ immer wieder behauptet und enspricht nicht der Wahrheit.

Nur die Bundesnetzagentur betreibt Funkwesswagen, womit aber keine GEZ-Aufträge zum Finden von Nicht-Gebührenzahlern erledigt werden.


Slyder
beantwortet von Slyder am 7. November 2008 10:59
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Diese Thematik hatte ich auch schonmal... Theoretisch kann die GEZ sich einen Durchsuchungsbefehl holen. Praktisch ist das aber Quatsch, da die gerichte so ausgelastet sind, dass sich kein Richter mit einem GEZ Durchsuchungsbefehl abgeben würde. Im übrigen sind auch viel Richter und Staatsanwälte der GEz gegenüber eher negativ eingestellt


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 7. November 2008 10:59
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Niemals würde ein Richter einen Durchsuchungsbefehl für die GEZ ausstellen ! Da müssen schon andere Gründe vorliegen als das Geldeintreiben der GEZ. Die GEZ-Fahnder sind Selbständige Kopfgeldjäger für den WDR und da hilft auch kein Richter. Wenn die nochmal vor der Tür stehen, dann fühlt man sich halt bedroht und ruft sofort panisch die Polizei an !

Kommentar von Simple_avatar10smallSlyder am 7. November 2008 11:00

achso natürlich nur für den WDR :-)


strick4a
beantwortet von strick4a am 7. November 2008 10:57
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Nein...., die GEZ - Beauftragten haben nicht den Status eines Polizisten mit richterlicher Durchsuchungsanordnung.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 7. November 2008 10:56
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Kein Richter wird einen Durchsuchungsbefehl wegen einer möglichen Bußgeldsache (nix anderes ist das Nichtbezahlen der GEZ) ausfüllen. Das geht nur bei schweren Vergehen und Verbrechen.


anonym
beantwortet von Michael1967 am 7. November 2008 10:54
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Habe ich noch nie gehört. Immer nur, dass sie kein Recht haben die Wohnung zu betreten.

Ein Richter wird diesen Durchsuchungsbefehl wohl nicht erteilen, um damit die GEZ checken kann, ob Du ein Radio oder einen Fernseher hast.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 7. November 2008 10:54
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Höre ich zum ersten Mal. Wenn man bedenkt was die Polizei vorweisen muss damit sie einen Durchsungsbefehl bekommen, glaub ich das nicht.


saskia76
beantwortet von saskia76 am 7. November 2008 10:54
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Sein kann das natürlich, wahrscheinlich ist es jedoch nicht, wie ich meine :)


Fujikago
beantwortet von Fujikago am 7. November 2008 10:54
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Hm, sowas habe ich echt noch nie gehört! Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen!


anonym
beantwortet von ravenmuc am 7. November 2008 10:54
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Quatsch! So schnell kriegt die GEZ nix von nem Richter!


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