Chris60 am 21.06.2009 um 12:47 Uhr
Muß man als Untermieter eines möblierten Wohnraumes GEZ-Gebühren für einen Fernseher,der dem Vermieter gehört bezahlen, wenn der Vermieter selbst GEZ-Gebühren füs Fernsehen bezahlt ?

wenn der vermieter das gerät angemeldet hat, dann nicht.
Ja, muss man! Denn du hast ein Fernsehgerät in deinem Zimmer stehen. Allein deswegen schon. Wenn das Gerät jedoch nicht im Zimmer steht, musst du nicht zahlen! Ausserdem bist du ein "extra" Mieter, da das Zimmer untervermietet wird und du mit dem Vermieter eigentlich nichts zu tun hast.
einfach : ja, man muß !
stef1601 am 21. Juni 2009 12:51 genau:DH
Nein, da dieser Fernseher schon bei der GEZ registriert ist, brauchst du diesen nicht doppelt bezahlen.
stef1601 am 21. Juni 2009 12:51 FALSCH

Ja muss man! Alles andere ist nicht richtig ! Egal wem der TV gehört, denn du schaust es dir an im TV, musst also auch zahlen!
Du mußt GEZ zahlen, wenn Du ein Gerät zum Empfang bereit hältst.
Wenn das Gerät Dir zum Gebrauch überlassen ist, mußt Du dafür zahlen.
Wenn das Gerät dem Vermieter gehört und von diesem genutzt wird (und Du nur auch die Möglichkeit hast, mit ihm zusammen es zu nutzen, weil es in gemeinsam genutzen Räumen steht), ist er zuständig.

Du mußt sogar zahlen, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, ein eigenes Einkommen hast und in Deinem Zimmer ein Fernseher steht, der empfangsbereit ist.
MarcSu am 21. Juni 2009 12:53 
wenn du ein eigenes gerät auf deinen zimmer hast must du bezahlen

wenns der gleiche haushalt ist nicht.
Mimimimi am 21. Juni 2009 12:50 also wenn du mit dem vermieter, der zahlt im gleichen haushalt wohnst.
wenn es eine komplette wohnung ist die du gemietet hast dann schon, wenn der vermieter nur für sich und nicht für diese wohnung zahlt.
ja eindeutig ja, da das Gerät dann vermietet wird und damit dir "gehört".

Ich habe auch mal bei jemanden mit fernseh gesehen. Der wollte dann von mir auch die GEZ Gebühren. Ich hab mich geweigert. Glaube nämlich nicht, dass man als Mitgucker bezahlen muss.
Wie angemeldet hat? Man muß doch für die Wohnung (in diesem Fall ein Wohnhaus)meines Wissens nach nur 1x Fernsehgebühren bezahlen auch wenn man 2 Geräte hat oder nicht?
Die antwort ist schlicht und weg FALSCH!
Ja, so ist es. Steht der Fernseher beim Vermieter? Dann brauchst du nicht zahlen. Steht bei dir einer im Raum, dann musst du zahlen.
pro wohnung = haushalt muss man nur einmal zahlen.
Mimimimi - so einfach ist das nicht.
Wer selbst verdient und in seinem Zimmer ein Gerät hat, muß zahlen.
Verdienende Kinder müssen dann sogar zahlen, wenn sie bei den Eltern wohnen.
tatsächlich?
na. das hätt ich jetzt aber mal nicht gedacht.
So viele falsche Antworten sind alles Andere als hilfreich !
und was wäre die zu ziehende konsequenz?
Wenn in der Frage noch ausdrucklich betont wir "nur antworten, wer es genau weiß", dann sollten sich doch die zurückhalten, die es nicht wissen !
und was macht man jetzt, wenn man denkt man weiss es genau, und dann ist das aber zufällig mal nicht der fall, obwohl man sonst immer alles ganz genau weiß und klug und schön und reich ist?
Nicht so schlimm.Danke für Deine Nachricht.