gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


GEZ - bitte nur antworten, wer es genau weiß

gefragt von Chris60Chris60 am 21.06.2009 um 12:47 Uhr

Muß man als Untermieter eines möblierten Wohnraumes GEZ-Gebühren für einen Fernseher,der dem Vermieter gehört bezahlen, wenn der Vermieter selbst GEZ-Gebühren füs Fernsehen bezahlt ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

GEZ (718)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


linguini
beantwortet von linguini am 21. Juni 2009 12:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn der vermieter das gerät angemeldet hat, dann nicht.

Kommentar von C4e096c57b7155d5fe5add395ead0eedsmallChris60 am 21. Juni 2009 12:50

Wie angemeldet hat? Man muß doch für die Wohnung (in diesem Fall ein Wohnhaus)meines Wissens nach nur 1x Fernsehgebühren bezahlen auch wenn man 2 Geräte hat oder nicht?

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 21. Juni 2009 12:50

Die antwort ist schlicht und weg FALSCH!

Kommentar von wuseldusel am 21. Juni 2009 12:51

Ja, so ist es. Steht der Fernseher beim Vermieter? Dann brauchst du nicht zahlen. Steht bei dir einer im Raum, dann musst du zahlen.

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 21. Juni 2009 12:54

pro wohnung = haushalt muss man nur einmal zahlen.

Kommentar von anjanni am 21. Juni 2009 12:59

Mimimimi - so einfach ist das nicht.

Wer selbst verdient und in seinem Zimmer ein Gerät hat, muß zahlen.

Verdienende Kinder müssen dann sogar zahlen, wenn sie bei den Eltern wohnen.

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 21. Juni 2009 13:03

tatsächlich?

na. das hätt ich jetzt aber mal nicht gedacht.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 21. Juni 2009 13:02

So viele falsche Antworten sind alles Andere als hilfreich !

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 21. Juni 2009 13:03

und was wäre die zu ziehende konsequenz?

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 21. Juni 2009 13:20

Wenn in der Frage noch ausdrucklich betont wir "nur antworten, wer es genau weiß", dann sollten sich doch die zurückhalten, die es nicht wissen !

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 21. Juni 2009 13:56

und was macht man jetzt, wenn man denkt man weiss es genau, und dann ist das aber zufällig mal nicht der fall, obwohl man sonst immer alles ganz genau weiß und klug und schön und reich ist?

Kommentar von C4e096c57b7155d5fe5add395ead0eedsmallChris60 am 24. Juni 2009 21:00

Nicht so schlimm.Danke für Deine Nachricht.


anonym
beantwortet von gurgitier am 21. Juni 2009 12:49
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, muss man! Denn du hast ein Fernsehgerät in deinem Zimmer stehen. Allein deswegen schon. Wenn das Gerät jedoch nicht im Zimmer steht, musst du nicht zahlen! Ausserdem bist du ein "extra" Mieter, da das Zimmer untervermietet wird und du mit dem Vermieter eigentlich nichts zu tun hast.


anonym
beantwortet von faband am 21. Juni 2009 12:48
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

einfach : ja, man muß !

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 21. Juni 2009 12:51

genau:DH


seufzer33
beantwortet von seufzer33 am 21. Juni 2009 12:49
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, da dieser Fernseher schon bei der GEZ registriert ist, brauchst du diesen nicht doppelt bezahlen.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 21. Juni 2009 12:51

FALSCH


stef1601
beantwortet von stef1601 am 21. Juni 2009 12:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja muss man! Alles andere ist nicht richtig ! Egal wem der TV gehört, denn du schaust es dir an im TV, musst also auch zahlen!


anonym
beantwortet von anjanni am 21. Juni 2009 12:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt GEZ zahlen, wenn Du ein Gerät zum Empfang bereit hältst.

Wenn das Gerät Dir zum Gebrauch überlassen ist, mußt Du dafür zahlen.

Wenn das Gerät dem Vermieter gehört und von diesem genutzt wird (und Du nur auch die Möglichkeit hast, mit ihm zusammen es zu nutzen, weil es in gemeinsam genutzen Räumen steht), ist er zuständig.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 21. Juni 2009 12:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt sogar zahlen, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, ein eigenes Einkommen hast und in Deinem Zimmer ein Fernseher steht, der empfangsbereit ist.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 21. Juni 2009 12:53

finchen012
beantwortet von finchen012 am 21. Juni 2009 12:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du ein eigenes gerät auf deinen zimmer hast must du bezahlen


Mimimimi
beantwortet von Mimimimi am 21. Juni 2009 12:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenns der gleiche haushalt ist nicht.

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 21. Juni 2009 12:50

also wenn du mit dem vermieter, der zahlt im gleichen haushalt wohnst.

wenn es eine komplette wohnung ist die du gemietet hast dann schon, wenn der vermieter nur für sich und nicht für diese wohnung zahlt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 21. Juni 2009 12:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja eindeutig ja, da das Gerät dann vermietet wird und damit dir "gehört".


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 21. Juni 2009 13:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe auch mal bei jemanden mit fernseh gesehen. Der wollte dann von mir auch die GEZ Gebühren. Ich hab mich geweigert. Glaube nämlich nicht, dass man als Mitgucker bezahlen muss.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

    GEZ Kontrolleure

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.