Hallo, ich habe mal eine Frage zum Bereich GEZ, den ich auf deren Seiten nicht beantwortet bekomme. Folgende Situation:
Ein nicht verheiratetes Paar lebt zusammen in einem Haus, in dem der Mann die GEZ Gebühren (Radio, TV) bezahlt. Nun kommt seine Lebensgefährtin auf die Idee ein Gewerbe im IT Bereich anzumelden. Das heißt, der private PC wird von nun an auch teilweise gewerblich benutzt.
Im Internet findet sich unterschiedliche Meinungen, ob die Lebensgefährtin den PC jetzt selber bei der GEZ melden muss, dieser also mehr oder wenig doppelt bei der GEZ zu zahlen ist (weil der Mann ja schon zahlt).
1) Muss die Frau den PC (doppelt) registrieren, da sie ihn teils beruflich nutzt?
2) Wenn sie den PC jetzt meldet ist keine Quittung da, da der PC älter ist (war ja bisher privat genutzt). Sie befürchtet, dass die GEZ - wie oft im Net gelesen - rückwirkedn Gebühren verlangt. Da sie das ganze freiberuflich macht, ist auch kein Gewerbeschein mit Datum vorhanden, den sie vorlegen könnte.
3) wenn nicht gemeldet wird (da es nicht gesetzlich notwenidg ist) - arbeitet die GEZ mit dem FA zusammen, und kann die "gewerbliche Nutzung" trotzdem irgendwie anprangern? Die Frau setzt den PC steuerlich ab.
Vielen Dank an euch :-)
Wie soll sie sich verhalten?

oh man gehs auch kürzer ,liest doch kein Mensch!
Nein, da gibt es ein Urtel dazu (weiß jetzt keinen Link), da hatte einer gegen die GEZ geklagt.
Wenn im Haushalt bereits Gebühren bezahlt werden, ist die Anzahl und Nutzung der "neuartigen Empfangsgeräte" egal.
Anell am 15. November 2008 12:01 Klingt so, als ginge es primär um die "gewerbliche" neue Nutzung. Fragt sich, ob es da unterschiedliche Gebühren gibt, habe allerdings keine Kenntnis davon. Anell
Senny74 am 15. November 2008 12:02 Ja, nur die Frau muß Ihr PKW-Radio als geschäftlich anmelden. Wir hatten da einen Rechtsstreit mit der GEZ und mußten nachzahlen, da auch jede ach so winzige Minifahrt mit dem Auto selbiges zum Firmenwagen macht!!!

Ich würde ganz einfach bei der GEZ anfragen. Mit genau dieser Beschreibung. Anell
Ehrlich gesagt verseth ich diese ganzen GEZ Fragen nicht so recht - meld dich halt einfach nicht an, ignorier deren Bettelbriefe und lass die nicht in die Wohnung / Büro falls die klingeln und gut ist.
Also wir sind auch nicht verheiratet. Das ist ein Problem, da jeder für sich GEZ bezahlen müsste. Z.B. schon, wenn es im Haus zwei Fernseher gäbe. Aber auch wenn auf ihren Namen ein Auto zugelassen ist. Also wird sie wohl nicht drumherum kommen. Sollte die GEZ prüfen kommen und das werden sie, sobald sie irgendwo lesen, dass sich jemand selbständig gemacht hat, dann dürfen sie bis zu zwei Jahren rückwirkend abkassieren. Aber ich glaube nicht, dass sie sich mit dem Finanzamt kurzschließen.
Im Prinzip muss sie zahlen. Das ein anderer bereits für die normalen Geräte zahlt, ist kein Befreiungsgrund. Die GEZ kann allerdings nicht einfach rückwirkende Geschichten draus machen. Die zuständige Rundfunkanstalt müsste das im Zweifelsfall vor Gericht beweisen. Da inzwischen jedoch etwa 30 Verfahren vor verschiedenen Gerichten wegen der PC-Gebühr laufen, kann man eigentlich auch erstmal abwarten, was die Gerichte entscheiden. Anmelden und nicht zahlen wäre die gesetzeskonforme Lösung - siehe auch www.gebuehren-igel.de
5 brauchbare Antworten und fast 5 verschiedene Meinungen. Wer soll da noch durchblicken?
Das Fahrzeug von ihr ist ein Privatfahrzeug (im Internet braucht es keinen PKW, und deshalb wird der definitiv nicht gewerblich genutzt) - da dann einfach ein gewerbliches Radio draus machen? Okay, um sich abzusichern wäre sie dazu bereit, aber ob es hilft?
>> sobald sie irgendwo lesen, dass sich jemand selbständig gemacht hat, dann dürfen sie bis zu zwei Jahren rückwirkend abkassieren.
Wo lesen?
>> Im Prinzip muss sie zahlen. Das ein anderer bereits für die normalen Geräte zahlt, ist kein Befreiungsgrund.
Die normalen Geräte sind in dem Fall die, die ab und an mal für ein Stündchen beruflich genutzt werden - ist ja nicht so, als wären zwei PCs da.
Oweh...
Senny74 am 15. November 2008 12:52 Auch schon alleine in ein Geschäft zu fahren um dort Papier zu kaufen, oder Kontoauszüge zu ziehen etc. zählt leider als geschäftliche Nutzung. Auch zur Post fahren etc. Besch... aber stimmt.
Die GEZ bekommt die Daten der Gewerbeanmeldungen und macht sich dann auf die Füsse um zu kassieren.
Wenn das PKW-Radio angemeldet ist muß dann auch nicht mehr für den PC gezahlt werden.
Wenn ein Autoradio angemeldet wird für ein gewerblich genutztes Fahrzeug, dann muss der PC nicht mehr bezahlt werden. Nur wenn die PC-Gebühr rechtswidrig sein sollte, was ja zur Zeit ausgefochten wird, dann kommt man aus der Nummer nicht mehr raus, weil die GEZ nicht glauben wird, dass das Auto "plötzlich" nicht mehr gewerblich genutzt wird. Die normalen Geräte sind Radio und TV, der PC zählt als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät".
Senny74 am 15. November 2008 15:05 Wir hatten eine enorme Nachzahlung, weil wir das Auto nicht angemeldet hatten, obwohl wir nur im Internet tätig sind.
Man kann sich aber dagegen wehren. Die Beweislast liegt bei den Rundfunkanstalten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat eine Ärztin trotz eigener Praxis das mal erfolgreich durchgezogen.
Hallo Senny, habt ihr euer Auto selber nachgemeldet oder seit Ihr von einem GEZler vor Ort angesprochen worden? Die kommen dann recht gerne mit "Seit wann..".
Wenn nun aber eine Rechnung über ein frisch vorher gekauftes Autoradio da ist und man sich selber bei der GEZ ab dem Datum meldet - werden die dann aktiv und wollen statt einem Fuß in der Tür gleich das ganze Auto ab Kaufdatum rückwirkend?! Gehen wir mal davon aus, dass vorab kein Radio im Wagen war.
Stimmt nicht ;-)