Als Bafög-Empfängerin bin ich von der Zahlung der GEZ befreit. Mein Problem ist nur, dass mein Bafög-Antrag diesmal etwas länger brauchte und ich in der Zwischenzeit eine Rechnung für 3 Monate Rundfunkgebühren bekam. Vier Tage nach der Rechnung bekam ich jetzt mein Bafög rückwirkend gezahlt – kann ich auch den Befreiungsantrag rückwirkend stellen, oder gilt der nur ab sofort?
nein, rückwirkuend geht nicht, aber fürs nächste mal, schon vorab den antrag stellen udn die unterlagen später einreichen
nein, es geht nicht! ja nicht einmal für den gleichen monat, wenn du also jetzt nen antrag ausfüllst und ab sendest, bist du mit viel glück ab 1.3.09 befreit. ich hasse diese staatlich erlaubte mafia bande!
aso, vergessen: du hättest auf dem befreiungsformula das feld mit FORLÄUFIGE BEFREIUNG (so oder so änlich heisst es da)an kreuzen müssen, dann hättest du es über brücken können, aber so. naja, merk es dir fürs nächste mal und frühzeitig absenden dann auch

schei...gez,das ist wie gema....alles mafia....wenn ich könnte wie ich wollte....

Erst ab der Antragstellung wird die Befreiung wirksam.
sowie ich weiß, geht das leider nicht. Der Befreiungsantrag gilt erst ab dem Moment, in dem er bei der GEZ eingeht. Wirst in den Sauren Apfel beißen müssen und die Zwischenzeit bezahlen...