Bin in einer Ausbildung und wohne alleine. Kann ich mich befreien lassen von den Gebühren ? Wenn ja, was soll ich im Antrag makieren ? Kollegen von mir konnten sich befreien lassen.
Danke im vorraus

Das hängt von deinem Einkommen ab.
bitmap am 22. September 2008 10:05 Nö.
bei deinem einkommen glaube ich nicht, aber du kannst ja mal einen antrag stellen und sehen was raus kommt
also 5c makieren? Ich muss nichtmal schreiben wie viel ich verdiene.
ja, aber ich glaube die höhe des einkommens ist auch ausschlaggebend
bitmap am 22. September 2008 10:12 ''also 5c makieren?''
Bist du behindert und bekommst deswegen Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs? Nee. Oder?
hmm iwie muss man da als azubi doch rauskommen. ist ne frechheit mal eben 51 euro pro quartal nem azubi aus der tasche zu ziehen. Geizhälse.

wenn du ein Ausbildungsentgelt beziehst, musst du deine Sachen bei der GEZ anmelden...
hmm genau da ist mein Problem. Jeder sagt was anderes. Ich beziehe Ausbildungsvergütung. 700 Brutto.

Hier hast du den Antrag auf Befreiung. Du mußt die Nr. 5 ausfüllen zur Befreiung
https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebu...
5 a, b oder c ? denke c oder ?
wj2000 am 22. September 2008 09:52 Das mußt du einschätzen. kenne nicht genau deine Situation.
ich beziehe keine BAB und keine Ausbildungsförderung. bei C steht war von Ausbildungsgeld, ist das mein Gehalt?
wj2000 am 22. September 2008 09:54 Ja, dein Geld als Azubi!
bitmap am 22. September 2008 10:10 Nein. ist es nicht!
''Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III)''
also nur für behidnerte. Wie haben dann ander kollegen von mir das hinbekommen ?? ide meinen ihre ellis habe ndas für die gergelt ..grr
bitmap am 22. September 2008 10:26 Da musst du deine Kollegen fragen. Vielleicht bekommen die BAB ... k.A.
hmm kann das aber nirgendsangeben. Ich sollirgendein beglaubigtes Dokument beifügen.Was meinen die ?
bitmap am 22. September 2008 10:25 Du hast keine Dokumente [von entsprechenden Ämtern], da du - deiner bisherigen Schilderung nach - unter keine dieser Kategorien fällst.