gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

GEZ - Abmeldung nicht möglich??

gefragt von OdileOdile am 08.10.2008 um 21:58 Uhr

Hallo! Kann mir mal einer sagen, wie man sich bei der GEZ abmelden kann? Auf der Homepage fand ich einen überaus irritierenden Text ; ich zitiere:

Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus

Spinnen die? Soll ich mich dabei fotografieren lassen, wie ich frohen Mutes die Glotze zum Spermüll trage??? Ach ja, noch eine zweite Frage: Wieviel Gebühren muß ich für mein Notebook berappen - läuft das unter Fernseher oder unter Radio? Und wo wir gerade dabei sind: Darf ich ein Gerät für das Abspielen von DVDs bereithalten?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.221 fernsehen x 7.102 gez x 754 Abmeldung x 106 gebuehreneinzugszentrale x 8

neomatt
beantwortet von neomatt am 8. Oktober 2008 22:02
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das formulieren die doch mit Absicht so dämlich damit du denkst es ginge nicht.
Denen musst du genau so dumm erwidern: "Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit, begründende Tatsache: ich besitze keine mehr."

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 8. Oktober 2008 22:05

Stimmt! Die haben gar keine Rechte, aber drohen können sie gut. DH


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 8. Oktober 2008 22:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

meine Begründung: "ich habe keine Lust mehr, Geld für schlechte Programme auszugeben" haben sie akzeptiert.


anonym
beantwortet von CJayJohnson am 18. Dezember 2009 08:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Kumpel,

die juristisch-ähnelnde Formulierung ist bescheuert. Im Klartext heißt das, dass die GEZ sicher sein möchte, dass kein Rundfunkgerät mehr IN DEINEM MACHTBEREICH ist. Das heißt du solltest folgende Formulierung nehmen: "Meine Geräte sind defekt und wurden von mir entsorgt" Diese Formulierung brachte schon sehr vielen Leuten eine erfolgreiche Abmeldung! Lass dich von diesen raffgierigen Idioten nicht einschüchtern! Meldet euch einfach ab und falls ihr je erwischt werden solltet, dann sagt ihr, dass ihr den Fernseher am Wochenende auf dem Flohmarkt gekauft habt und daher leider keine Quittung habt. So wie die mit uns umgehen, sollten wir auch so mit denen umgehen. Das ist nichts weiter als gerecht ;-)


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 27. November 2008 09:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genaus so. Dumm gefragt - Dumm geantwortet! Hier kannst Du weitere unglaubliche Dinge über die GEZ "Gebührenvernichtungsmaschine" nachlesen:

http://www.wohnung.com/gez-gebuhrenvernichtungsmaschine/


JoGerman
beantwortet von JoGerman am 9. Oktober 2008 16:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ergänzung zu den anderen Meinungen:
Ein Gerät zum Abspielen von DVD's kann ein Player oder ein Recorder sein. Ein DVD-Player kostet keine GEZ-Gebühren, ein DVD-Recorder aber ja. Er hat wie jeder Videorecorder ein Empfangsteil zum Aufnehmen und gilt damit als Empfangsgerät.
Das paradoxe daran ist: Hat man KEINEN TV, um die Aufnahmen zu sehen, muss man trotzdem für den Recorder zahlen. Hat man keinen Kabelanschluss, muss man trotzdem bezahlen, obwohl 99 % aller Recorder nur einen Empfänger fürs analoge Kabel- bzw. analoge Antennenfernsehen haben haben. Letzteres gibt es aber seit DVB-T-Einführung nicht mehr.
Gruß DER ELEKTRIKER


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. Oktober 2008 22:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist Dein Notebook internetfähig, zahlst Du Fernsehgebühren. Selbst, wenn Du keinen Internetanschluß hast. Die sind der Meinung: Du könntest ja. Hast Du ein Radio, zahlst Du nur Rundfunkgebühren. DVD-Player kosten nichts. Ach ja, und hast Du einen Garten und in der Laube ein Fernsehgerät, dann mußt Du den extra anmelden. Es sei denn, Du nimmst ihn jeden Abend wieder mit nach Hause. Das fand ich auch ganz interessant. Wie Du beweisen kannst, dass Du kein Gerät mehr hast, ist mir eigentlich schleierhaft.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 8. Oktober 2008 22:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist bei uns auch so... obwohl 5 man in einem haus wohnen, soll 4 man zahlen... abmelden nicht möglich,soll für 2 jahre zahlen... obwohl einer bezahlt...Lg


majosandra
beantwortet von majosandra am 8. Oktober 2008 22:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

... lol ... dürfen wir das Foto dann auch sehen?

Ich denke mal, daß man dann zulassen muß, daß ein Mitarbeiter von denen durch/s Wohnung/Haus schnüffelt.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 9. Oktober 2008 04:32

Muss man mit Sicherheit nicht, soweit kommt`s noch.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 9. Oktober 2008 19:49

Auf jeden Fall werden die sehr aufdringlich und werden versuchen, einen einzuschüchtern. Ich habe da schon viel von gehört.


cats4life
beantwortet von cats4life am 8. Oktober 2008 22:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lass Dir von der GEZ ein Formular zur Abmeldung zuschicken, oder lad es im Internet runter. Darin musst du dann angeben warum du kein Gerät mehr besitzt.(Evtl. Auslandsaufenthalt, Gerät kaputt etc.) Wichtig...schick die Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ sonst dauerts ewig bis sie die akzeptieren! Für den Laptop musst du nix zahlen siehe Link http://www.freenet.de/freenet/finanzen/verbraucherpolitik/gezpc/index.html


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 8. Oktober 2008 22:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

abmelden, formlos, einzugsermächtigung entziehen, nicht mehr zahlen! die kündigung allerdings kopieren. die sind in der beweispflicht, nicht du! hab das durch

Kommentar von Simple_avatar9smallLittleDammi am 8. Oktober 2008 22:03

übrigens gabs erst ein urteil, dass das besitzen von pc ect. nicht automatisch einen tv empfang voraussetzt, auch wenns möglich ist, da diese geräte in erster linie anderen zwecken dienen. dafür muss nix gezahlt werden!


pgelli
beantwortet von pgelli am 8. Oktober 2008 22:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schau mal bei http://www.gebuehren-igel.de/ vielleicht findest du dort eine Antwort.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 8. Oktober 2008 22:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hol Dir das Formular aus der Bank oder Sparkasse und füll es schlicht aus! Den Rest schlucken die!

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 8. Oktober 2008 22:03

Ne, ne, das stimmt nicht ganz, ich führe momentan einen Kri.. gegen die. Die drohen und drohen mit Strafe usw.

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 8. Oktober 2008 22:08

Du darfst den Kontakt mit denen nicht pflegen. Du und Krieg führen?? Da lache ich. Dein ständiger Briefverkehr ist der Loser!

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 8. Oktober 2008 22:36

Ich hoffe nicht. UND warum lachen? Man muss sich doch nicht alles gefallen lassen. Wenn alle den Kopf in den Sand stecken, wird unser Leben auch nicht besser.


andreah131
beantwortet von andreah131 am 8. Oktober 2008 22:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es zählen nur Radio, Autoradio und Fernseher. Meines Wissens, kann sich allerdings geändert haben - der GEZ kann man alles zutrauen.

Kommentar von D7cac4caa561b1412f5300c9592539f2smallcompu60 am 9. Oktober 2008 10:16

Wie recht du hast. Internet, PC und Handy sind da zu nennen. http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 8. Oktober 2008 22:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir hatten damals uns auch abgemeldet mit der Begründung des Umzugs und dann wieder neu angemeldet. Da gabs eigendlich keinen Knatsch mit der GEZ, die sind was Kündigen angeht voll in Ordnung, man muss eben nur einen Grund angeben. Stand vorher auf meinem Freund und jetzt auf mich weil ich mich GEZ befreien lassen konnte.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.