Mit Freunden habe ich neulich diesen Fall diskutiert und würde gerne wissen, wie eure Meinung dazu ist.
Ein Bekannter hat seinen Freunden bei der Gartenarbeit geholfen und dabei den Stiel des Spatens (der Freunde) zerbrochen. Weil er damit keinen Unfug gemacht hat, sondern der Schaden beim ganz normalen Gebrauch des Spatens entstanden ist, hat er sich nicht weiter Gedanken gemacht und ist davon ausgegangen, dass er keine "Schuld" trägt und sich nicht um die Reparatur oder einen Ausgleich kümmern muß. Seine Frau meinte jedoch im Nachhinein, dass er seinen Freunden hätte anbieten müssen, für den Schaden aufzukommen.
Wie seht ihr das?
Persönlich würde ich nichts anbieten. Aber auch wenn ich derjenige wär, dessen Gerät kaputtgegangen ist, würde ich nicht verlangen das er mir den ersetzt. Immerhin wurde mir freiwillig geholfen
anbieten aus höflichkeit wäre ok, aber als "geschädigter" ersatz zu fordern wäre fast schon unverschämt

In diesem Fall gibt es weder eine rechtliche noch moralische Verpflichtung den Schaden zu regulieren. Der Spaten hätte auch dem Eigentümer selbst abbrechen können, wenn er ihn gebrauchsgemäß verwendet. Wenn hier der Helfer haftbar gemacht werden könnte, würde wohl kaum noch jemand einem anderen helfen wollen. Damit uneigennützige Hilfe nicht zu einer Haftungsfalle für den Helfer wird, haben die Gerichte den sogenannten stillschweigenden Haftungsausschluss anerkannt, der sogar noch bei leichter Fahrlässigkeit greift.
Wenn das Arbeitsgerät bei Ordnungsgemäßen Gebrauch kaputt geht kämme ich im Traum nicht auf die Idee Ersatz zu verlangen. Ich würde auch nicht erwarten das man mir das anbietet, ich wäre da sogar eher beleidigt.
Wenn das Arbeitsgerät bei ordnungsgemäßen Gebrauch kaputt geht kämme ich im Traum nicht auf die Idee Ersatz zu verlangen. Ich würde auch nicht erwarten das man mir das anbietet, ich wäre da sogar eher beleidigt.

Ich hätte angeboten, den Schaden zu ersetzen. Aber, ich glaube, ich hätte mich dann auch geärgert, wenn ich den Spaten wirklich bezahlen müsste. Schliesslich hab ich bei der Arbeit geholfen! Steht also in keiner Relation!
Ja, man hätte es der Form halber anbieten können, aber ich hätte das auch nicht angenommen. "Wo gehobelt wird, da fallen Späne", das hätte Euren Freunden am nächsten Tag selbst passieren können. Dann hätten sie den "Schaden" auch selbst begleichen müssen.

So etwas sollte vorher festgelegt werden. Einfach vor Beginn der Arbeit einen Haftungsausschluss aus der Tasche ziehen und unterschreiben lassen...dann ist alles geritzt. Stell dir mal vor er hätte beim Graben eine Elektroleitung beschädigt...das wäre richtig teuer gewesen und wer wäre dann dafür aufgekommen?
Naja...ich sag mal, son Spatenstiel kostet nicht die Welt und die Freunde hätten schon von sich aus sagen sollen:"Kein Problem Alter, der war sowieso schon n bissel morsch.".
Danke für deine Meinung. Lustige Vorstellung: Vor allen Gefälligkeiten gleich den Haftungsausschluss zu zücken ;-)

wenn er für die "Gefälligkeit" Geld verlangt und bekommen hätte, dann hätte er auch für den Schaden aufkommen müssen. So aber wäre es schlicht unangemessen, ihm auch noch den Schaden (vielleicht war der Stiel ja schon morsch) anzulasten...Ich denke auch, wenn er dem Eigentümer Schadenersatz angeboten hätte, hätte dieser das Angebot nicht angenommen

wenn ihn das Gewissen nicht plagt, was willst du machen? Wir wissen alle: Blinder Eifer schadet nur und Unachtsamkeit noch viel mehr.
ich denke in diesem Fall wäre beides richtig. Es hätte auch dem Eigentümer passieren können.

ja klar,seh ich auch so... vielleicht kann man sich die kosten der neuanschaffung teilen