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Gewissensfrage: Beim Helfen Schaden angerichtet

gefragt von anneroseX am 11.04.2009 um 9:58 Uhr

Mit Freunden habe ich neulich diesen Fall diskutiert und würde gerne wissen, wie eure Meinung dazu ist.

Ein Bekannter hat seinen Freunden bei der Gartenarbeit geholfen und dabei den Stiel des Spatens (der Freunde) zerbrochen. Weil er damit keinen Unfug gemacht hat, sondern der Schaden beim ganz normalen Gebrauch des Spatens entstanden ist, hat er sich nicht weiter Gedanken gemacht und ist davon ausgegangen, dass er keine "Schuld" trägt und sich nicht um die Reparatur oder einen Ausgleich kümmern muß. Seine Frau meinte jedoch im Nachhinein, dass er seinen Freunden hätte anbieten müssen, für den Schaden aufzukommen.

Wie seht ihr das?

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Schaden x 475 Haftung Helfer x 1

morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 11. April 2009 10:01
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Persönlich würde ich nichts anbieten. Aber auch wenn ich derjenige wär, dessen Gerät kaputtgegangen ist, würde ich nicht verlangen das er mir den ersetzt. Immerhin wurde mir freiwillig geholfen


anonym
beantwortet von MartyMcFly75 am 11. April 2009 09:59
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anbieten aus höflichkeit wäre ok, aber als "geschädigter" ersatz zu fordern wäre fast schon unverschämt


dock69
beantwortet von dock69 am 11. April 2009 11:04
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In diesem Fall gibt es weder eine rechtliche noch moralische Verpflichtung den Schaden zu regulieren. Der Spaten hätte auch dem Eigentümer selbst abbrechen können, wenn er ihn gebrauchsgemäß verwendet. Wenn hier der Helfer haftbar gemacht werden könnte, würde wohl kaum noch jemand einem anderen helfen wollen. Damit uneigennützige Hilfe nicht zu einer Haftungsfalle für den Helfer wird, haben die Gerichte den sogenannten stillschweigenden Haftungsausschluss anerkannt, der sogar noch bei leichter Fahrlässigkeit greift.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 11. April 2009 10:14
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Wenn das Arbeitsgerät bei Ordnungsgemäßen Gebrauch kaputt geht kämme ich im Traum nicht auf die Idee Ersatz zu verlangen. Ich würde auch nicht erwarten das man mir das anbietet, ich wäre da sogar eher beleidigt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 11. April 2009 10:04
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Wenn das Arbeitsgerät bei ordnungsgemäßen Gebrauch kaputt geht kämme ich im Traum nicht auf die Idee Ersatz zu verlangen. Ich würde auch nicht erwarten das man mir das anbietet, ich wäre da sogar eher beleidigt.


Figther
beantwortet von Figther am 11. April 2009 10:05
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Ich hätte angeboten, den Schaden zu ersetzen. Aber, ich glaube, ich hätte mich dann auch geärgert, wenn ich den Spaten wirklich bezahlen müsste. Schliesslich hab ich bei der Arbeit geholfen! Steht also in keiner Relation!


anonym
beantwortet von TanteBertha am 11. April 2009 10:05
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Ja, man hätte es der Form halber anbieten können, aber ich hätte das auch nicht angenommen. "Wo gehobelt wird, da fallen Späne", das hätte Euren Freunden am nächsten Tag selbst passieren können. Dann hätten sie den "Schaden" auch selbst begleichen müssen.


Buergilektriker
beantwortet von Buergilektriker am 11. April 2009 10:05
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So etwas sollte vorher festgelegt werden. Einfach vor Beginn der Arbeit einen Haftungsausschluss aus der Tasche ziehen und unterschreiben lassen...dann ist alles geritzt. Stell dir mal vor er hätte beim Graben eine Elektroleitung beschädigt...das wäre richtig teuer gewesen und wer wäre dann dafür aufgekommen?

Naja...ich sag mal, son Spatenstiel kostet nicht die Welt und die Freunde hätten schon von sich aus sagen sollen:"Kein Problem Alter, der war sowieso schon n bissel morsch.".

Kommentar von anneroseX am 11. April 2009 10:09

Danke für deine Meinung. Lustige Vorstellung: Vor allen Gefälligkeiten gleich den Haftungsausschluss zu zücken ;-)


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 11. April 2009 10:04
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wenn er für die "Gefälligkeit" Geld verlangt und bekommen hätte, dann hätte er auch für den Schaden aufkommen müssen. So aber wäre es schlicht unangemessen, ihm auch noch den Schaden (vielleicht war der Stiel ja schon morsch) anzulasten...Ich denke auch, wenn er dem Eigentümer Schadenersatz angeboten hätte, hätte dieser das Angebot nicht angenommen


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 11. April 2009 10:03
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wenn ihn das Gewissen nicht plagt, was willst du machen? Wir wissen alle: Blinder Eifer schadet nur und Unachtsamkeit noch viel mehr.


anonym
beantwortet von Wicket am 11. April 2009 10:01
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ich denke in diesem Fall wäre beides richtig. Es hätte auch dem Eigentümer passieren können.


Tremor
beantwortet von Tremor am 11. April 2009 10:00
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müßen hätte er nicht....


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 11. April 2009 10:00
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ja klar,seh ich auch so... vielleicht kann man sich die kosten der neuanschaffung teilen


tooas
beantwortet von tooas am 11. April 2009 09:59
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hälfte-hälfte is das einfachste...


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