
Abgeltungssteuer und thesaurierende & ausschüttende Fonds
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer und den damit verbundenen massgeblichen Systemänderungen ändert sich auch die Besteuerung der Investmentfonds. Es bedarf demnach einer genauen Analyse ob man einen thesaurierden ausländischen Fonds oder lieber einen inländischen Investmentfonds wählt. (...)
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-investmentfonds.html

Alle bis zum 31.12.2008 erworbenen Fonds unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Alle Investmentfonds die ab dem 01.01.2009 erworbenen werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei thesaurierenden Fonds wird die jährliche Erträgnis (Zinsen und Dividenden) wie bisher besteuert. Erst bei Verkauf dieser Fonds fällt Abgeltungssteuer an.
Bei ausschüttenden Fonds unterliegen die Anteile bei Verkauf der Abgeltungssteuer, die nach dem 01.01.2009 als Ausschüttung ausgeschüttet wurden. Das gilt sowohl für bereits vor dem 1.1.2009 erworbene Fonds als auch für danach erworbene. Allerdings wird hier das Fifo-Prinzip angewandt. Die Besteuerung der Erträge ist die gleiche wie bei thesaurierenden Fonds.

LittleArrow am 6. Dezember 2007 21:23 Auf diesen FAZ-Artikel würde ich mich nicht verlassen.