Gewinnausschüttung / UG - gesetzliche Krankenversicherung

3 Antworten

Was für eine Gewinnausschüttung am Ende des Jahres?

Wenn Du eine UG hast (Gesellschafter bist, allein oder einer von mehreren), dann muss die UG erstmal einenBeschluss über die Verwendung des Jahresgewinns fassen.

Dann muss die Ausschüttung erfolgen. Die landet dann in den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Und wenn Du dann für das Jahr, in dem Du die Ausschüttung empfangen hast den Einkommensteuerbescheid hast, dann gibst Du eine Kopie davon der Krankenkasse, die dann darauf eine Beitrag berechnet.

Oh Gott, wen hast Du als Gründercoach/-berater?

na klar werden alle Einkünfte auf für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen. Lese einmal was in den Vertragsbestimmungen deiner Krankenkasse zur Beitragsberechnung steht.

vor allem bist du gesetzlich verpflichtet, bei bestimmten Gewinnen dein UG-Stammkapital aufzustocken. Bitte vergiss das nicht.