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Gewinn-Bescheid ?? Rechtsabteilung ??

gefragt von ArticaArtica am 26.06.2008 um 9:11 Uhr

Wir haben soeben Post von einer Rechtsabteilung aus Wien erhalten. Darin wird folgendes gesagt: "Frau XYZ hat unwiderruflich, garantiert und jederzeit einklagbar einen der folgenden Preise gewonnen....... Telefonische Sofortauskunft: 01234-56789 (€ 2,99/Min.)....48-Std. Gewinnanspruch......Geprüft, für richtig befunden und bestätigt (Unterschrift - Rechtsabteilung)" Die Sache hat doch bestimmt einen Haken, oder ?? Was soll ich machen ??

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recht x 35.247 gewinn x 302 benachrichtigung x 45 bescheid x 36 Gewinnbrief x 4

simoneFN
beantwortet von simoneFN am 26. Juni 2008 09:15
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Ab in den Müll damit! Du wirst doch nicht so blöd sein und dort anrufen!!!! Das ist absolut nix seriöses!!! Finger weg! WEnn ich etwas gewinne, dann muss ich 1. nix vorab zahlen und 2. nirgendwo anrufen! Die haben meine Adresse und schicken es mir zu! Es ist ja ein Gewinn und kein Kauf. Und 48-Stunden Gewinnanspruch ist ebenfalls mehr als faul. Die wollen die Leute nur unter Druck setzen dass sie telefonieren für 3 Euro die Minute!

Kommentar von 26b4f7247b01fff7e5deb1be210dc8d7smallThaiThomas am 15. August 2009 03:31

Wien ? Friedrich Mueller etwa ? Genauere Angaben helfen auch anderen Listen von derartigen Firmen zu erstellen ...


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 26. Juni 2008 09:14
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mach konfetti draus oder benutz es um den grill anzuzünden, dann hat es wenigstens noch eine sinnvolle funktion!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juni 2008 09:14
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das Ding nehmen und in den papierkorb werfen und Ruhe ist im karton..weil das wiede die Totalverarsche ist, denn außer Telefonkosten und die sind erquicklich, passiert nichts..


SilentBob
beantwortet von SilentBob am 26. Juni 2008 09:13
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Schmeiß die Scheiße weg.LG Bob


maiki01
beantwortet von maiki01 am 26. Juni 2008 09:25
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ab in den Müll damit. Früher hatte man doch immer diese blöde Werbung von Faber im Briefkasten, mit Rückantwortumschlag. Ich habe dann auf alles, was man unterschreiben kann, mit einem Edding groß ungültig geschrieben. die gesamten Sachen, incl. Verpackung zusammengefaltet, in den Freiumschlag gesteckt und zurück geschickt. das war jedesmal ein Umschlag von 2 cm dicke. das kostet denen richtig Porto. Irgendwann kam dann nichts mehr. So mache ich es heute noch bei allen, die einen Freiumschlag beifügen. Heute habe ich fast nichts mehr in dieser Art im Briefkasten

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 26. Juni 2008 09:29

Wow! Super Idee!!! Das werd ich auch mal machen.......:-))))

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 26. Juni 2008 10:57

lol, hab ich genau so gemacht...

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 26. Juni 2008 14:13

irgendwie macht das spaß. teilweise hab ich mich auf solche werbebriefe schon gefreut, in der hoffnung, dass dort ein rückumschlag drin ist


anonym
beantwortet von TimRobot am 26. Juni 2008 09:15
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Nicht ganz koscher ist das mit der Telefonischen Soforauskunft! Für 2.99/Min und evtl wartest du 10-20 min in einer Leitung nur um rauszufinden das da niemand ist! Wo genau kann man sich denn Gewinn denn Abholen gehen? Welche Firma? Firmen haben auch normale Telefonnummern die nicht so teuer sind! Normalerweise jedenfalls! Also suchen und Anrufen!

Kommentar von Simple_avatar4smallArtica am 26. Juni 2008 09:17

Den "Gewinn" kann ich auch schriftlich anmelden (habe ich vergessen zu erwähnen). Angeblich sollen es wenigstens 400 €uro sein.

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 26. Juni 2008 09:23

Ich glaube du glaubst da dran...........aber du musst selber drauf reinfallen um daraus zu lernen.

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 26. Juni 2008 09:18

Bist du wahnsinnig??? Da noch nachforschen? Das ist sowas von offensichtlich Unseriös, wer da drauf eingeht ist blauäugig!

Kommentar von TimRobot am 26. Juni 2008 09:20

Ok dann ein Brief kostet ja fast gar nix! Aber noch keine Kontonummer angeben! Schriftlich innert 48 Stunden? Das finde ich aber äussert knapp! Da müsste man ja alles stehen und liegen lassen nur um sich bei denen zu melden!


rarichter
beantwortet von rarichter am 27. Juni 2008 14:11
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War die Frage ernst gemeint?

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.03.2008 entschieden, dass Gewinnzusagen als sog. "unentgeltliche Leistungen" in der Insolvenz des Versenders nachrangig sind (§ 39 Abs.1 Nr.4 InsO).

Daher: Gewinnzusagen nicht mehr einklagen, sondern immer gleich wegwerfen!


Dahmen
beantwortet von Dahmen am 26. Juni 2008 10:07
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kommt der Mist von Friedrich Müller ? Wenn ja siehe "Verbrauerschutz.de". Dieser Verein hat mehrere Klagen am Hals.


anonym
beantwortet von starkeraugust am 26. Juni 2008 10:06
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Du kannst nur eine Leistung erhalten, wenn Du etwas eingegangen bist, nämlich einen VERTRAG (mündlich od schriftlich) zu einer eindeutig definierten Sache, in dem alle beteiligten Partner zweifelsfrei erkennbar sind und der Kontakt klar definiert ist. Lass die Finger von angeblichen Gewinnen, bei denen Du auch nur einen Hauch von Zweifel hast, wie in dem von Dir geschilderten Fall. Wenn Du reagierst, dann nur Rundordner, ansonsten ist es schon zu spät.


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