Gewinn ausschüttung bei Kleingewerbe

4 Antworten

Wenn Du den Gewinn gegenüber dem Finanzamt ordentlich angibst, kannst Du hinterher damit machen, was Du willst.

Entnimmst Du Geld, bevor Du den Gewinn errechnet hast, ist dies als Privatentnahme zu betrachten und somit als "vorweg genommener" Gewinn zu sehen.

Ich verstehe die Frage nicht. Der Gewinn aus deinem Gewerbe ist doch dein Einkommen - wer sollte das sonst bekommen. Also kannst du es dir auch "ausschütten".

Lege aber einen Teil davon beiseite, den das Finanzamt als Einkommenssteuer von dir voraussichtlich einfordern wird, wenn du deine Einkommenssteuererklärung gemacht hast. Da musst du natürlich den ganzen Gewinn eintragen. Versteuert wird der dann mit deinem Steuersatz, der sich ggf. durch dieses Einkommen aus dem Kleingewerbe erhöhen kann. Ich kenne ja deinen Steuersatz nicht, aber ich würde an deiner Stelle mal vorsorglich 30% vom Gewinn für die Nachzahlung beiseite legen.

PS: Ich gehe mal davon aus, dass du noch nicht im umsatzsteuerpflichtigen Bereich bist.

du nimmst es einfach

das finanzamt interessiert nicht, wohin das geld geht, sobald es verdient wurde

das ist eine ergebnisneutrale privatentnahme

solange du es nicht als werbungskosten ansetzt, musst du da gar nichts machen

Einfach vom Konto abheben ....